NRW, GESAMTSCHULE
Hallo zusammen, ich wurde letztes Jahr auf Probe verbeamtet und sollte eine Probezeit von einem Jahr haben. Die ist nun vorbei, aber ich werde nun noch einmal zum Amtsarzt geschickt, da das Gutachten nicht älter als 3 Monate sein soll. Ist es jemanden von euch schon mal passiert, dass er nich mal hinmusste und dann nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde? Ist man dann direkt angestellt oder verlängert sich die Probezeit? LG
2. Mal zum Amtsarzt
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LingeringBrook30083 -
23. Juli 2025 18:56
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Gab es in NRW eine Veränderung?
Ich musste nur vor der Verbeamtung auf Probe, aber nicht wieder vor der Lebenszeit... -
Das kann ich nicht sagen. Ich weiß nur, dass es bei mir durchaus grenzwertig war. Allerdings war ich in der Probezeit auch keinen Tag krank.
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Wurde das beim ersten Besuch angemerkt? Also: "Ich will Sie wieder sehen" (weil man etwas sicherer sein wollte?)
Zu deiner Frage habe ich keine Ahnung, aber von meinem Verständnis ist die Probezeit eine dienstliche/arbeitsrechtliche Angelegenheit, die Verbeamtung/Angestelltenverhältnis eine gesundheitliche Sache. Eine Nicht-gesundheitliche Bewährung müsste also vorerst das Angestelltenverhältnis bedeuten, aber ich habe noch nie gehört, dass jemand auf Probe verbeamtet wird, wenn es gesundheitlich noch Überprüfungen bedarf. -
Nein, das wurde nicht gesagt... ich habe alle UBs gehabt, Beurteilung ist top. Aber eben jetzt nur noch mal die Sache mit dem AA.
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Ich würde mir keinen Kopf machen und einfach den Termin abwarten. Es gibt keinen Grund, dass man dir jetzt etwas neues sagt. (Ich vermute, in deinem Beitrag ist ein "nicht" zuviel oder?)
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Nich steht für noch...
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Wurde denn beim ersten Amtsarztbesuch irgendwas festgestellt? Das würde eine erneute Einladung erklären.
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und sollte eine Probezeit von einem Jahr haben
Ist das in NRW üblich? Vielleicht wurde es auch schon irgendwo gesagt. Bei uns ist die Probezeit im Normalfall 3 Jahre.
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Nein, es ist nicht normal, aber @Gardenlover89 hat schon Vorerfahrungen im Angestelltenverhältnis und diese wurden ihm wohl angerechnet. Ich glaube, die Mindestzeit ist eben ein Jahr.
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Genau, ich habe bereits zuvor, an meiner alten Schule, einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet
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Genau, ich habe bereits zuvor, an meiner alten Schule, einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet
War das eine befristete Anstellung?
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Nein, unbefristet. Ich habe die Stelle gewechselt und hatte mich in letzten Jahr ohnehin gewundert, dass ich verbeamtet wurde. Jetzt habe ich alle Voraussetzungen in der Schule top erfüllt, soll aber noch einmal zum AA.
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Ich kenne das von Kollegen, dass der Amtsarzt wegen grenzwertig hohem Gewicht etc. gesagt hat, dass er sie in einem Jahr (nach dem Abnehmprogramm) noch einmal sehen will. Beim 2. Termin sind sie dann aber auch durchgekommen.
Mich hat damals der Amtsarzt auch zu diversen Fachärzten geschickt und ich musste nach 4 Wochen mit allen möglichen Befunden (Bekastungs-EKG, Sehtest, …) wiederkommen. -
Ich kenne das von Kollegen, dass der Amtsarzt wegen grenzwertig hohem Gewicht etc. gesagt hat, dass er sie in einem Jahr (nach dem Abnehmprogramm) noch einmal sehen will. Beim 2. Termin sind sie dann aber auch durchgekommen.
Mich hat damals der Amtsarzt auch zu diversen Fachärzten geschickt und ich musste nach 4 Wochen mit allen möglichen Befunden (Bekastungs-EKG, Sehtest, …) wiederkommen.Was heißt damals? Wann war das?

Dazu hat die Amtsärztin nichts gesagt, das stand auch nicht auf dem Gutachten. Dort stand, dass die Kombination ein Risiko birgt, es dafür aber eben auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt. Daraufhin wurde ich dann auf Probe verbeamtet.
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Wenn sich dein Gesundheitszustand im Vergleich zur Voruntersuchung nicht deutlich geändert hat, passiert da auch nichts.
Grundsätzlich kann der Dienstherr aber natürlich eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn er das für nötig erachtet. In NRW ist das jedoch ungewöhnlich und nicht der Regelfall.
Bei der Verbeamtung auf Probe wirst du nicht mal eben so direkt rausgeschmissen, wenn du krank bist - außer du bist wirklich dienstunfähig. Der schlimmste Fall wäre hier eine Verlängerung der Probezeit - dafür müsstest du aber auch schon länger krank gewesen sein oder sich etwas zu vorher geändert haben.
Wg. der verkürzten Probezeit möchte man hier wohl auf Nummer sicher gehen.
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Was heißt damals? Wann war das?

Das war 2013. Mich hat die Amtsärztin damals zu zieg Fachärzten geschickt, mich dann aber doch für tauglich befunden. "Sie haben hier angegeben, dass sie tauchen und fliegen, dann müssen sie ja auch regelmäßig die Tauchtauglichkeit und das fliegerische Medical nachweisen. Da wird ja auch untersucht... die Befunde hätte ich gerne... dazu dann noch ein Sehtest beim Augenarzt." Mein Kollege mußte wie gesagt nach einem Jahr erneut antreten wegen seines Gewichts. Die Begründung meiner Amtsärztin damals: "Ich muss dem Dienstherren bestätigen, dass sie voraussichtlich in den ersten 5 Jahren nicht dienstuntauglich werden."
Ich fand es nur etwas daneben, dass sie bei uns so einen Aufriß gemacht hat und andere Kandidaten an dem Morgen nach 45 Minuten fertig waren mit allem, ohne Wiedervorstellung und ohne die ganzen Untersuchungen bei diversen Fachärzten.
Und ja, ich schaffe auch heute noch meine Tauchtauglichkeit und das Class 2 Medical beim Fliegerarzt. In den ganzen Jahren hatte ich nur aufgrund eines Knochenbruchs einen 7wöchigen Ausfall. Meine Schüler nölen schon, dass bei mir der Unterricht ja nie ausfallen würde...

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Wenn sich dein Gesundheitszustand im Vergleich zur Voruntersuchung nicht deutlich geändert hat, passiert da auch nichts.
Grundsätzlich kann der Dienstherr aber natürlich eine erneute Begutachtung veranlassen, wenn er das für nötig erachtet. In NRW ist das jedoch ungewöhnlich und nicht der Regelfall.
Bei der Verbeamtung auf Probe wirst du nicht mal eben so direkt rausgeschmissen, wenn du krank bist - außer du bist wirklich dienstunfähig. Der schlimmste Fall wäre hier eine Verlängerung der Probezeit - dafür müsstest du aber auch schon länger krank gewesen sein oder sich etwas zu vorher geändert haben.
Wg. der verkürzten Probezeit möchte man hier wohl auf Nummer sicher gehen.
Das beruhigt mich ein kleines bisschen. Ich habe Übergewicht und Bluthochdruck. Das hat sich nicht geändert, aber ich war im kompletten Jahr nicht einen Tag krankgeschrieben. Wenn sie die Probezeit verlängern würden... nun ja... wäre doof, würde ich aber aktuell auch nicht als dramatisch ansehen...
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Ist der Bluthochdruck denn medikamentös eingestellt?
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Ist der Bluthochdruck denn medikamentös eingestellt?
Ja

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