Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Klage des türkischen Islamverbands DITIB abgewiesen, die sich gegen das Land Hessen richtete. Hessen hat zum Schuljahr 2020/21 einen Schulversuch gestartet, der einen Islamunterricht beinhaltet. Dies ist ausdrücklich kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes, daher wird er auch nur unter staatlicher Verantwortung entwickelt. Gleichwohl richtet er sich an Schüler islamischen Glaubens, die sowohl den konfessionellen islamischen Religionsunterricht, der von der DITIB mitverantwortet wird, als auch den konfessionellen Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder den Ersatzunterricht Ethik nicht besuchen.
Ich muss sagen, mich irritiert das alles sehr. Ich finde es zum einen befremdlich, dass Unterrichtsangebote für ganz bestimmte Schülergruppen (hier: muslimische Schüler) entworfen werden. Zum anderen ist dieser Islamunterricht kein Religionsunterricht. Damit stellen sich mir Fragen, die ich bisher bei meiner Recherche nicht beantworten konnte:
- Ist eine Abmeldung vom Islamunterricht möglich?
- Können Lehrer gezwungen werden, Islamunterricht zu erteilen?
Für den Religionsunterricht lassen sich beide Fragen mit Blick auf das Grundgesetz leicht beantworten. Nach Art. 7 II GG entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht, nach Art. 7 III S. 3 darf kein Lehrer zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet werden.
Können die hessischen Kollegen vielleicht mehr zu diesem Schulversuch sagen? Hat jemand Erfahrungswerte dazu, inwiefern sich der islamische Religionsunterricht in Hessen und der Islamunterricht in die Quere kommen?
Linksammlung
- Schulversuch Islamunterricht (Hessisches Kultusministerium)
- Ditib-Klage abgewiesen (LTO)
- Ditib-Klage abgewiesen (Pressemitteilung des VG Wiesbaden)