Höhergruppierung E 11 nach E13 NRW im Jahr 2026

  • Hallo, das Thema der Höhergruppierung ist hier schonmal besprochen worden, ich habe auch die Seiten der Bezirksregierung gelesen, aber trotzdem eine Frage:


    Ich bin jetzt in Entgeltgruppe 11, Stufe 6 eingruppiert. Außerdem erhalte ich noch die Zulage Lehrkräfte E 11 und die Angleichszulage. Ab August 2025 ist die letzte Stufe der 4 jährigen Angleichung A 13 für alle gezahlt worden.

    Meine Frage: Ich werde in E13 überführt. Mein jetziges Bruttogehalt ist aber höher als die Stufe 5 in E13. Wie wird dort verfahren. STimmt die Aussage, dass es mindestens 180 € mehr sein müssen?

    Bitte um kurze Rückmeldung

    Es geht um NRW , ich bin angestellter Lehrer, das Ausgangsproblem ist, ob Angestellte in die gleiche Stufe überführt werden? E 11 Stufe 6, in E 13 Stufe 6??

  • Es gibt dazu eine Matrix, wir sind alle runtergestuft worden bei der Höherstufung in eine niedrigere Erfahrungsstufe.

    Es ist die Frage, ob diese Matrix bei der Sonderregelung für alle E/A11-Lehrer auch so greift. Es wäre nicht besonders logisch, 5 Jahre eine Übergangsphase einzuleiten und dann wieder herunterzustufen.

    Ich glaube in NRW wurde das anders kommuniziert.

    Hast Du etwas Neues?

  • Andreas231

    Genauso ist es. Daher sind die kommenden Tarifverhandlungen so wichtig. Immerhin hat es die Forderung nach stufengleicher Höhergruppierung in den gemeinsamen Forderungskatalog mit Verdi geschafft. Wir sollten bei den sicherlich noch anstehenden Warnstreiks genügend manpower auf die Straße bringen, damit diese Forderung nicht zum Schluss doch noch hinten rüber fällt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hier in Berlin haben wir Kolleginnen / Kollegen, bei denen es ähnlich war. Sie konnten unter bestimmten Bedingungen von E 11 nach E 13 höhergruppiert werden und konnten es kaum erwarten ... "Cool, endlich mehr Geld ..."

    Man muss den Antrag aber nicht stellen und ist in diesem Falle gut beraten, es nicht zu tun.

    a)

    In der 13 fällt die Angleichungszulage weg.

    b)

    In der 13 ist die Jahressonderzahlung prozentual weniger.

    Man muss sich also wirklich gut beraten lassen bzw. sich durchrechnen lassen, ob sich eine solche Höhergruppierung lohnt - so toll sie im ersten Moment auch aussehen mag.

    Vielleicht gibt es in NRW noch separate Regelungen - allerdings glaube ich das nicht, da NRW genauso wie Berlin Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist (TdL) und somit selbem Tarifvertrag unterliegt wie Berlin und weitere 13 Bundesländer. Einziges Nichtmitglied der Tarifgemeinschaft ist Hessen.

    Liebe Grüße

    Wolfgang

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