Studenten und Schüler haben doch eine großzügig bemessene Steuerbefreiung, die weit über 3000 Euro liegt.
die 3000 sind die Übungsleiterpauschale. Das geht eigentlich nur in Vereinen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Ein Nachhilfeinstitut gehört da nicht zu.
Ansonsten hat jeder seinen eigenen Steuerfreibetrag. Allerdings sind diese Honorarverträge in der heutigen Form bald gar nicht mehr zulässig. Die wird es bald gar nicht geben (dürfen).