Bolzbold Siehe mal da, es geht auch sachlich. Dass es aber nur geht, nachdem man einen gebildeten Menschen, darauf hingewiesen hat, turnt mich schon ein wenig ab.
Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt
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Laßt den Satz einfach mal auf Euch wirken.
Ja, habe ich. Und jetzt?
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Bolzbold Siehe mal da, es geht auch sachlich. Dass es aber nur geht, nachdem man einen gebildeten Menschen, darauf hingewiesen hat, turnt mich schon ein wenig ab.
Es tut mir leid, wenn Dich das abturnt. Dieses Kriterium hat für mich in diesem Forum gleichwohl bisher keine Rolle gespielt.
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Es tut mir leid, wenn Dich das abturnt. Dieses Kriterium hat für mich in diesem Forum gleichwohl bisher keine Rolle gespielt.
Ja, ich weiß. In einem Forum, in dem dermaßen viel gepöbelt wird, habe ich dergleichen gar nicht erwartet. Auch die Koinzidenz von Beleidigung und Ansprüchen an die Moral erschreckt mich nicht mehr. Das Niveau bleibt halt bei Kartoffelsalat.
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Essig/Öl oder Mayo?
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Erinnert mich irgendwie an einen mir persönlich bekannten Richter. Er war mal Strafverteidiger, konnte diese Tätigkeit mit seinem Gewissen aber nicht vereinbaren.
Wer aus Gewissensgründen nicht als Verteidiger tätig sein will, sollte auch nicht Richter sein. Erinnert mich stark an die Richterin aus dem Eiskeller-Fall, die im Regionalfernsehen noch stolz verkündet, dass sie nur einmal einen Schuldigen hat laufen lassen müssen, weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war. Wie man weiß, dass jemand es war, wenn man es nicht nachweisen kann, ist ihr Geheimnis. Aber die Frau macht ja jetzt auch kein Strafrecht mehr.
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Weiß nicht, ob die Kollegin sich von der Realität abgekoppelt hat. Denn diese ist im Beamtenrecht so flexibel wie eine Bahnschwelle und gerade diese per Gesetz verordnete überbordende Bürokratie nutzt der Rechtsanwalt jetzt zu Gunsten seiner Mandantin aus. Wenn der Amtsarzt beispielsweise sich nicht dazu geäußert hat, ob die Beamtin denn in der Lage ist eine anderweitige Tätigkeit auszuüben und die Behörde dazu auch keinen Auftrag gegeben hat, dann brauchen wir an der Stelle gar nicht weiter zu machen. Dann liegt ein eklatanter Verfahrensfehler vor und die zur Ruhesetzung wird für ungültig erklärt. Und danach läuft alles von vorne los und man hat einige Monate an Zeit gewonnen. Solche Verfahrensfehler kommen öfter vor als man denkt. Und sobald ein Verwaltungsrichter den Verfahrensfehler hat braucht er gar nicht erst tiefer in die Beweisführung einzusteigen. Dass die Kollegin die Schwächen des Systems ausnutzt mag man als Sauerei bezeichnen, jedoch würde jeder gute Rechtsanwalt ein solches Vorgehen empfehlen 🤷
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..., jedoch würde jeder gute Rechtsanwalt ein solches Vorgehen empfehlen 🤷
Vom rein formaljuristischen Standpunkt aus absolut richtig und Juristen arbeiten nun mal meist mit diesem.
Als Betroffene sollte man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass dieser Fall eine enorme Öffentlichkeit auf sich gezogen hat und jeder weitere Verfahrensschritt deutschlandweit diskutiert werden wird. Ich persönlich würde mir gut überlegen, ob ich für 20€ mehr Pension noch weitere Aufmerksamkeit als "unverschämteste Beamtin Deutschlands" (zukünftige Überschrift aus der Bild-Zeitung) auf mich ziehen wollen würde. Denn gleichzeitig steigt durch die öffentliche Wahrnehmung auch der Druck auf die verantwortlichen Behörden, noch mal ganz genau hin zu schauen, ob der Dame nicht doch juristische Vorwürfe zu machen sind, die man dann anführen kann um eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis anzustreben.
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