Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt

  • Klär mich auf. Sicher habe ich einen Fehler gemacht. Möglicherweise gibt es ja doch einen berechtigten Grund, 17Jahre lang zu fehlen, ohne eigenständig das Arbeitsverhältnis in Zweifel zu ziehen.

  • Eine Beurlaubung ohne Bezüge wäre über einen so langen Zeitraum in Ordnung. Wer weiß, vielleicht war sie ja als Heilpraktikerin einsame Spitze. Bei dieser theoretischen Überlegung wäre es ja schade, wenn wir aufgrund bürokratischer Hemmnisse auf eine solche Fachkraft verzichten würden. Oder von mir aus auch Schauspielerin oder Kinderbuchautorin.

  • Klär mich auf. Sicher habe ich einen Fehler gemacht. Möglicherweise gibt es ja doch einen berechtigten Grund, 17Jahre lang zu fehlen, ohne eigenständig das Arbeitsverhältnis in Zweifel zu ziehen.

    Wenn ich 17 Jahre krank wäre, würde ich jeden Monat 6.000 Gründe sehen das Arbeitsverhältnis nicht in den Zweifel zu ziehen.

  • Man kann sich auf den Standpunkt stellen und sagen, wenn die BR selbst nicht den Amtsarzt einschaltet, ist alles in Ordnung. Dann richtet man sich in der Krankschreibung ein. Und irgendwann hat man sich daran gewöhnt.

    Wenn man dann im bösen System, einer Schule, an der man gemobbt wird, etc. den Schuldigen für die Erkrankung sieht, entsteht so eine andere psychologische Rechtfertigung, sich nicht von selbst zu rühren.

    Das Versäumnis der BR kann man hier sogar als schwerwiegender werten als das Verhalten der Kollegin. Sie muss ja nicht von selbst zum Amtsarzt. Das ist keine Bringschuld.

    Die Sache mit der Nebentätigkeit, die ggf. die Krankschreibung unterläuft und dann Betrug gewesen sein könnte, steht auf einem anderen Tablett. Falls sich das so erweisen sollte, gehört die Dame bestraft.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Man kann sich auf den Standpunkt stellen und sagen, wenn die BR selbst nicht den Amtsarzt einschaltet, ist alles in Ordnung. Dann richtet man sich in der Krankschreibung ein. Und irgendwann hat man sich daran gewöhnt.

    Kann man machen, wenn man völlig schmerzfrei ist.

  • Das können wir weder bestätigen noch ausschließen.

    Richtig, Indizien sind noch kein Beweis, wir sprechen auch kein rechtliches Urteil. Aber irgendwann ist die Dichte der Indizien derart groß, dass es seltsam anmutet, hierzu keine Haltung zu zeigen. Ich finde, dass der Schaden, der unsererm Berufsstand durch diese Haltung entsteht, bereits größer ist, als der Schaden, den die Lehrerin zu 0,00001% zu Unrecht erleidet.

  • Wenn jemand dem Ansehen des öffentlichen Dienstes geschadet hat, dann derjenige der es an die Öffentlichkeit durchgestossen hat. Denn der Spiegel ist mit Sicherheit nicht in die Dienststelle reingestolpert un mal die Personalakten zu durchstöbern.

    Und niemand in der Öffentlichkeit erwartet jetzt von allen Beamten dieser Welt sich offensichtlich zu positionieren. Wenn ich aber darum gebeten werde, dann habe ich bis zum Abschluss des Verfahrens gar keine Haltung damit die beteiligten Institutionen in Ruhe ihre Arbeit machen können. Wenn die zu einem Ergebnis gekommen sind, dann darf man mich gerne zu meiner Haltung fragen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn jemand dem Ansehen des öffentlichen Dienstes geschadet hat, dann derjenige der es an die Öffentlichkeit durchgestossen hat. Denn der Spiegel ist mit Sicherheit nicht in die Dienststelle reingestolpert un mal die Personalakten zu durchstöbern.

    Die Person, die Missstände nach außen trägt schädigt das Ansehen, nicht aber die Person(en), die für die Missstände verantwortlich sind und/oder von ihnen profitieren?

  • Verantwortlich? Wir wissen doch alle, dass man den öffentlichen Dienst schlichtweg kaputt gespart hat. Die personelle Besetzung ist überall als durchweg miserabel zu bezeichnen und zwar so miserabel , dass Behörden in Teilen schon dysfunktional geworden sind. Fehler sind hierbei vorprogrammiert. Insofern wundern mich solche Vorfälle schon lange nicht mehr. In der Justiz erleben wir es noch viel drastischer. Strafverfahren bleiben liegen bis zur Verjährung, weil man nicht dazu kommt Sue abzuarbeiten.

    Wenn wir Verantwortliche suchen, dann sollten wir bei der Politik anfangen. Aber tatsächlich passiert da nichts, sondern den letzten heißen die Hunde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Verantwortlich ist nicht nur die Lehrkraft, bei der die jahrelange Krankschreibung ja geklappt hat, sondern auch die BezReg, die - aus Personalgründen oder andern Gründen - nichts getan hat. Ich kenn Fälle, bei denen das BEM und/ oder der Amtsartztermin lange hat auf sich warten lassen, obwohl die betroffenen Personen dieses liebend gern in Anspruch genommen hätten. Da lag es also weder an der Lehrkraft noch an der SL, der ein schnellerer Termin auch lieber gewesen wäre.

  • Zum Thema "liebend gerne" . Man muss nicht auf das BEM Angebot warten. Jeder Betroffene kann sobald sechs Wochen AU innerhalb der vergangenen 12 Monate erreicht sind auch proaktiv ein BEM beantragen. Das nochmal zur allgemeinen Information.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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