Alkohol auf Studienfahrten

  • Mich überrascht es, dass deine SL damit einverstanden ist. Unterschreibt sie auch den schriftlichen Infobrief an die Eltern?

    Würde meine SL eine solche Erlaubnis öffentlich verkünden, würde ich im Übrigen schriftlich darlegen, dass ich dagegen bin. Remonstrieren ist vermutlich das falsche Wort dafür aber so in dem Sinne.

    Meine SL hat mit dem Elternbrief ja nichts zu tun. Da steht drin, dass wir als Lehrkräfte uns vorbehalten, Personen, die Alkohol getrunken haben, nach Hause zu schicken. Die genauen Regeln werden mündlich kommuniziert!

  • Schulrechtlich ok, auch wenn Alkohol komplett verboten werden darf bei Schulfahrten.

    Du musst natürlich die Eltern vorab schriftlich (mit Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Eltern) in Kenntnis setzen über die geplante Vorgehensweise und du solltest darauf hinweisen, dass du es dir vorbehältst im Einzelfall (Ermessen) SuS auf eigene Kosten nachhause zu senden, die sich nicht an die „Spielregeln“ halten.

    Mein Schulrechtler (SL Gymnasium mit langjähriger Erfahrung mit Studienfahrten) meinte, er habe das auch schon wiederholt so gehandhabt, wie du das vorhast.

    Dann scheint das ja zu passen, danke!

  • Meine Schüler sind ja in aller Regel nochmal etwas älter, aber ist denn Alkohol für jetzt 16 Jährige überhaupt noch so reizvoll?

    Ich habe festgestellt, dass es erst durch das Verbot reizvoll wird. Kann man es eh an jeder Ecke kaufen und sagt der Lehrer nichts dazu, ist der Reiz des Verbotenen weg.

    Als ich vor 30 Jahren selber Schüler war, haben unsere Lehrer vor unseren Augen zu Alkohol und Zigaretten gegriffen. Das gehörte damals irgendwie dazu.

    Damals (bis 2007) war es ja auch erlaubt ab 16 zu rauchen, genauso wie es heute noch erlaubt ist ab 16 zu trinken. Alles, was die Schüler legal in jedem Laden kaufen können, kann ich als Lehrer nicht effektiv verbieten. Allein der Gedanke daran, dass dies möglich wäre, ist so utopisch wie die 24/7 Aufsicht während einer Klassenfahrt. Das Faktische, nämlich in dem Fall das menschliche Schlafbedürfnis, steht über dem Dienstrecht.

  • ... und immer weniger getrunken, geschweige denn gesoffen wird. Schon gar nicht Bier und Wein.

    Zum Glück, mich freut diese Tendenz.

    Ich finde auch die Vorstellung niedlich, dass man der coole Lehrer sein will, der "ein Glas Wein" erlaubt, und zwar aus reinem Bauchgefühl heraus genau 0,2l, nur damit man etwas nicht verboten hat. Und dann erwartet, dass Jugendliche deswegen keinen harten Alkohol mitbringen.

  • Meine SL hat mit dem Elternbrief ja nichts zu tun. Da steht drin, dass wir als Lehrkräfte uns vorbehalten, Personen, die Alkohol getrunken haben, nach Hause zu schicken. Die genauen Regeln werden mündlich kommuniziert!

    Das heißt, du informierst nicht die Eltern eines minderjährigen Kindes, welche Regeln gelten werden?
    Da sie durch euer Schulgesetz abgesichert sind und deine SL es genauso sieht: warum nicht? Doch besser, als wenn später was passiert und die SuS sagen: Hello124 hat gesagt, wir dürfen selbst entscheiden, wieviel wir trinken.


    und jetzt BaWü-schulrechtliche Frage: Darf dann der Lehrer auch abends ein Glas Wein und /oder ein Bier trinken? (ich meine im Beisein der SuS, die Diskussion über seine angebliche Freizeit führe ich jetzt nicht).

  • Ich finde auch die Vorstellung niedlich, dass man der coole Lehrer sein will, der "ein Glas Wein" erlaubt, und zwar aus reinem Bauchgefühl heraus genau 0,2l, nur damit man etwas nicht verboten hat. Und dann erwartet, dass Jugendliche deswegen keinen harten Alkohol mitbringen.

    Das hat überhaupt nichts mit "cool" zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die Durchsetzung eines strikten Alkoholverbots während einer Klassenfahrt mit Sek II Schülern ohnehin scheitern muss....schlicht schon deshalb, weil diese nicht mehr rund um die Uhr unter permanenter Beobachtung stehen müssen und sich selbst legal Alkohol kaufen können. Und andersherum ist es vollkommen weltfremd anzunehmen, ein Alkoholverbot halte die Schüler vom trinken ab.


    Dass man so oder so nicht daneben steht und zusieht, wie sie sich besaufen und dass ein solches Verhalten Konsequenzen haben muss, ist uns hoffentlich allen klar. Das gilt aber völlig unabhängig davon, ob es ein striktes Alkoholverbot oder eine Freigabe unter strengen Maßstäben gibt.

  • Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht, die Regel für Klassenfahrten sind als aller erstes mal nach dem Kriterium aufzustellen, dass die Lehrkraft dadurch nicht juristisch angreifbar oder haftbar ist, wenn was passiert.

  • Morgen an dieser Stelle: Es ist völlig unrealistisch, SuS vom Mogeln in Klassenarbeiten abzuhalten. Ich erlaube ihnen daher immer, vom Nachbarn abzuschreiben, wenn sie mir versprechen, nicht zusätzlich auch noch Spickzettel mitzubringen.

  • Das hat überhaupt nichts mit "cool" zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die Durchsetzung eines strikten Alkoholverbots während einer Klassenfahrt mit Sek II Schülern ohnehin scheitern muss....schlicht schon deshalb, weil diese nicht mehr rund um die Uhr unter permanenter Beobachtung stehen müssen und sich selbst legal Alkohol kaufen können. Und andersherum ist es vollkommen weltfremd anzunehmen, ein Alkoholverbot halte die Schüler vom trinken ab.

    Wer hat behauptet, ein Alkoholverbot hielte irgendwen von irgendwas ab? Es geht um die Idee, Bier/Wein zu erlauben, um Schlimmeres zu verhindern. Weltfremd ist zu denken, dass Jugendliche a) Lust auf Bier hätten und sich dann b) so ernstgenommen fühlten, dass sie aus lauter Erwachsenenpflichtgefühl keinen harten Alk dabei hätten.

    Ich wollte nicht, dass der Lehrer meines Kindes gönnerhaft Alkohol erlaubt. Natürlich probieren Jugendliche alles Mögliche aus und fragen vorher nicht. Trotzdem ist die Haltung der Bezugspersonen relevant und die sollte nicht lauten "ich finde Alkohol so wichtig, dass er auf dem Abendbrottisch einer Gruppe 16-Jähriger stehen muss".

  • Ich finde auch, dass es ein gravierender Unterschied ist, ob das Alkohol (wegen Erlaubnis im Schulgesetz / in den Landesregelungen) in der Freizeit der SuS auf der Klassenfahrt erlaubt ist, oder auf einem gemeinsamen Abendessen.
    Aber eyh, ich komme aus einem Land, wo es zu meiner Schulzeit noch Wein in der Mittagskantine der Lehrkräfte gab und wo mir auf einer Dienstreise vor 2 Jahren Wein angeboten wurde. In der Schulkantine. Neben den Schülertischen. (Wein war aber nur am Tisch der Schulleitung und Gäste). OBWOHL alle wussten, dass wir nach dem Mittagessen 500km Auto fahren.

  • Quittengelee

    Die Idee ist doch überhaupt nicht, das freizugeben, um "Schlimmeres zu verhindern". Und es geht auch nicht um "gönnen".

    Es geht darum, dass man Regeln, die aufgestellt werden, auch durchsetzen können muss. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig und es stehen plötzlich auch andere Regeln in Frage. Ein striktes Alkoholverbot ist wie oben beschrieben bei Sek II Schülern auf Fahrt schlicht nicht durchsetzbar. Andere Regeln sind es aber und die dürfen nicht dadurch aufgeweicht werden, dass bereits beim nicht haltbaren Alkoholverbot der Eindruck entsteht, die Regeln seien eher unverbindliche Orientierungsrahmen.

  • Ach ich liebe meine Schüler*innenschaft.
    Selbst bei den Landjugendkids hatte ich nie das Gefühl, sie würden auf Fahrt trinken (obwohl sie definitiv trinkfester sind als viele Menschen, die ich kenne) und die Hälfte der SuS trinkt eh aus religiösen Gründen keinen Alkohol, dann noch dazu alle, die es auch nicht unbedingt brauchen (und die Landjugendkids trinken nur in Gemeinschaft, nicht wenn die anderen eben nicht trinken). Eine gute Mischung.

  • Seph , warum hältst du ein Verbot von Alkohol nicht für durchsetzbar, das Verbot von "zu doll Betrunkensein" oder "Wodka" aber schon? Du kannst nicht kontrollieren, was heimlich passiert aber selbstverständlich das, was in deiner Anwesenheit passiert.

    Das gelingt dir in der Schule doch auch, oder muss in der Caféteria auch Wein ausgeschenkt werden, um Schlimmeres zu verhindern?

    Du legst die Regeln für deine Fahrt fest. Ob da Bier dazugehört oder nicht ist deine Entscheidung und nicht die der SuS.

  • Ohne jetzt die anderen Beiträge gelesen zu haben. Das ist eine Schulveranstaltung, also wird da kein Alkohol konsumiert werden. Punkt. Das würde ich auch genau so in einem Elternbrief (mit Rücklauf) festhalten. Ich bin in einer Rettungshundestaffel und was ich da schon erlebt hab, was alles passieren kann (mit Intox aller Art)... Nein, danke, das möchte ich nicht auf Klassenfahrt erleben. Vom Jugendlichen der in einem knöchelhohen Bach ertrinkt, weil er so besoffen ist, dass er sich nicht mehr helfen kann, über den Wanderer am Vatertag, der besoffen die Steilklippe hinab stürzt. (Wir suchen diese Leute mit Hunden und finden sie dann meist leider tot.)

    Werden die Kids trotzdem Alkohol trinken? Vermutlich. Aber falls was passiert (muss ja nicht gleich sowas Schlimmes sein, aber tortzdem...), kannst du den Elternbrief vorzeigen. Hier steht's drin. Fertig. Und du bist aus dem Schneider. Bei jeder anderen Regeln hängt dein Kopf mit in der Schlinge und du bist, je nach dem wie schlimm das ist, was passiert, unter Umständen deinen Job los.


    Spoiler anzeigen

    Ein Kollege von mir war kurz vor den Sommerferien mit einer Klasse (alle minderjährig) am Baggersee zum Grillen. Er hat die Schulveranstaltung gegen 18 Uhr vor Ort als beendet erklärt und ist heim gefahren. Als er weg war, wurde der Alkohol rausgeholt, ordentlich gebechert, was dazu führte, dass die Kids unvorsichtig wurden. Einer der Jungs ist von der Abbruchkante abgestützt, vom Geröll in den See gezogen worden und ertrunken. Ich sage nur so viel, der Kollege ist heute kein Lehrer mehr... Bitte überleg dir das... Ich würde niemals irgendeine Regel kommunizieren, die nur einen Hauch Zweifel daran lässt, dass Alkoholkonsum nicht erlaubt ist!

  • Weltfremd ist zu denken, dass Jugendliche a) Lust auf Bier hätten

    Warum das?

    Ich wollte nicht, dass der Lehrer meines Kindes gönnerhaft Alkohol erlaubt. Natürlich probieren Jugendliche alles Mögliche aus und fragen vorher nicht. Trotzdem ist die Haltung der Bezugspersonen relevant und die sollte nicht lauten "ich finde Alkohol so wichtig, dass er auf dem Abendbrottisch einer Gruppe 16-Jähriger stehen muss".

    Damit stimme ich voll überein.

  • Morgen an dieser Stelle: Es ist völlig unrealistisch, SuS vom Mogeln in Klassenarbeiten abzuhalten. Ich erlaube ihnen daher immer, vom Nachbarn abzuschreiben, wenn sie mir versprechen, nicht zusätzlich auch noch Spickzettel mitzubringen.

    Was ein dämlicher Vergleich…

    Täuschungsversuche sind illegal, Bier trinken mit 16 Jahren halt nicht…ob das jetzt gut oder schlecht ist, ist eine andere Diskussion

  • Das heißt, du informierst nicht die Eltern eines minderjährigen Kindes, welche Regeln gelten werden?
    Da sie durch euer Schulgesetz abgesichert sind und deine SL es genauso sieht: warum nicht? Doch besser, als wenn später was passiert und die SuS sagen: Hello124 hat gesagt, wir dürfen selbst entscheiden, wieviel wir trinken.


    und jetzt BaWü-schulrechtliche Frage: Darf dann der Lehrer auch abends ein Glas Wein und /oder ein Bier trinken? (ich meine im Beisein der SuS, die Diskussion über seine angebliche Freizeit führe ich jetzt nicht).

    Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

  • Wir dürfen auch mit den Schülern ein Bier trinken…ich muss lediglich handlungsfähig und entscheidungsfähig bleiben…wenn was passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe, müsste man wohl erst mal nachweisen, dass das nicht passiert wäre, wenn ich keinen getrunken habe…

    Deine Auslegung oder tatsächlich aus dem Schulrecht?!

  • Ohne jetzt die anderen Beiträge gelesen zu haben. Das ist eine Schulveranstaltung, also wird da kein Alkohol konsumiert werden. Punkt. Das würde ich auch genau so in einem Elternbrief (mit Rücklauf) festhalten. Ich bin in einer Rettungshundestaffel und was ich da schon erlebt hab, was alles passieren kann (mit Intox aller Art)... Nein, danke, das möchte ich nicht auf Klassenfahrt erleben. Vom Jugendlichen der in einem knöchelhohen Bach ertrinkt, weil er so besoffen ist, dass er sich nicht mehr helfen kann, über den Wanderer am Vatertag, der besoffen die Steilklippe hinab stürzt. (Wir suchen diese Leute mit Hunden und finden sie dann meist leider tot.)

    Werden die Kids trotzdem Alkohol trinken? Vermutlich. Aber falls was passiert (muss ja nicht gleich sowas Schlimmes sein, aber tortzdem...), kannst du den Elternbrief vorzeigen. Hier steht's drin. Fertig. Und du bist aus dem Schneider. Bei jeder anderen Regeln hängt dein Kopf mit in der Schlinge und du bist, je nach dem wie schlimm das ist, was passiert, unter Umständen deinen Job los.


    Spoiler anzeigen

    Ein Kollege von mir war kurz vor den Sommerferien mit einer Klasse (alle minderjährig) am Baggersee zum Grillen. Er hat die Schulveranstaltung gegen 18 Uhr vor Ort als beendet erklärt und ist heim gefahren. Als er weg war, wurde der Alkohol rausgeholt, ordentlich gebechert, was dazu führte, dass die Kids unvorsichtig wurden. Einer der Jungs ist von der Abbruchkante abgestützt, vom Geröll in den See gezogen worden und ertrunken. Ich sage nur so viel, der Kollege ist heute kein Lehrer mehr... Bitte überleg dir das... Ich würde niemals irgendeine Regel kommunizieren, die nur einen Hauch Zweifel daran lässt, dass Alkoholkonsum nicht erlaubt ist!

    Aber genau dann, wenn jemand durch Alkoholkonsum sich in so eine gefährliche Lage bringt, finde ich es wichtig, dass sie noch zu mir kommen und ich reagieren kann! Und es nicht schlimmer endet, weil sich niemand traut, was zu sagen, aus Angst vor Konsequenzen! Und wir waren alle mal jung und dumm und wissen, dass in so einem Alter Fehler gemacht werden

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