Alkohol auf Studienfahrten

  • Ich finde es jetzt nicht so schwierig.

    Bei mir ist es verboten. Wenn ich es sehe, werden die Schüler daran erinnert und ich sammel den Kram ein. Wiederholungstäter minderen Ausmaßes bekommen eine Erziehungsmaßnahme. Wenn sich einer massiv daneben benimmt, muss er abgeholt werden.

    Hat so bisher immer ganz gut funktioniert (auch in anderen Zusammenhängen).


    Jetzt sind meine Schüler allerdings maximal 17.

    Sek. II oder Sek. I?

    Bis Klasse 10 kann ich es auch durchsetzen. Da stehen auch die Eltern und alle anderen dahinter.

    In Klasse 12 halt nicht mehr.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Übrigens bin ich in dem Zusammenhang sehr dankbar über das Rauchverbot unter 18 Jahren. Wenn ich an Klassenfahrten früher denke...

    Aber Bier und Wein ist ab 16 Jahre erlaubt, in Baden-Württemberg auch, wenn es die Schule zulässt, da fragt niemand, was KleinKris will. Ich kann nur Konsequenzen ziehen und nicht fahren.

    Und schön, dass mir Lehrer Sek. I oder aus Bundesländern mit Verboten erzählen, dass es bei ihnen klappt. Nicht rauchen klappt bei uns auch.

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  • Und schön, dass mir Lehrer Sek. I oder aus Bundesländern mit Verboten erzählen, dass es bei ihnen klappt. Nicht rauchen klappt bei uns auch.

    Ich trau dir zu, dass du das hinkriegst. Irgendwelche Gesetze waren noch nie der entscheidende Grund wieso Classroommanagement (im weitesten Sinn) klappt oder nicht... ;)

  • aber sich hinter einem Verbot zu verstecken ist deutlich zu kurz gedacht

    Es wäre durchaus eher angebracht, hinter dem Verbot zu stehen. Dann bekommt man es auch durchgesetzt. Wer eh meint, das Saufen sowieso dazugehört und nüchtern alles langweilig ist, wird sich da eher schwer tun. Ich meine tatsächlich, dass eine Klassenfahrt als nüchterner Freiraum den jungen Menschen mehr bringt als eine Sauftour. Das kann ich auch so vermitteln.

    Und ansonsten gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wie bei anderen Verstößen auch. Womöglich ist es angebracht, Trinkerinnen nach Haus zu schicken, vielleicht erreicht man aber bei einmaligen Verstoß mit einer geringfügigeren Maßnahme auch eine Verhaltensänderung.

    Ich halte auch ein absolutes Verbot leichter durchzusetzen, als die Bitte an die Schülerinnen, sich beim Saufen doch bitte zu mäßigen. Wieviel ist den maßvoll? Ab wann ist's zu viel? Da finde ich ich es doch klarer, konsequent „nein“ zum Saufen zu sagen.

    Was die Aufsicht und Bereitschaft anbetrifft. Ich fahre ja nicht. Da ist alles klar. Führe ich aber, bestünde ich auf einem klaren Dienstplan. Pro Mensch 8 Stunden am Tag. Vorher festgelegte Zeiten, Dienstplan also. 10 Stunden nur in Ausnahme. Mit Pausen natürlich. Außerhalb dieser Zeiten wäre ich auch nicht in der Unterkunft der Schülerinnen, sondern in meiner amtsangemessenen oder irgendwo anders. Natürlich müssten genug Leute mitfahren, damit die Dienst abgedeckt werden können. Keine 24-h-Bereitschaften. So beantragte ich eine Fahrt.

    Und natürlich tränke ich nichts. Auch nicht in meiner Freizeit während der Fahrt. Allein, um Restalkohol auf der nächsten Schicht zu vermeiden. Aber auch, weil ich meine Zeit vor Ort nüchtern besser genießen könnte.


    Aber das Einfachste und Sicherste ist immer noch, nicht zu fahren.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier (15. September 2025 22:44)

  • Ich trau dir zu, dass du das hinkriegst. Irgendwelche Gesetze waren noch nie der entscheidende Grund wieso Classroommanagement (im weitesten Sinn) klappt oder nicht... ;)

    Klar ich bin Gott oder zumindest ein großer Magier.

    Es gibt keine Klassen mehr nur Kurse. Ich kann an die Einsicht appellieren, das klappt im Unterricht fast immer.

    Aber wenn ich null Alkohol erlaube, dann kommt das Argument mit Bananen (nur reif, nicht vergoren), ich mache mich mit einem totalen Verbot, dass ich nicht durchsetzen kann, und sonst erlaubt ist, lächerlich.

    Alkohol ist erlaubt. Ein Verbot wollte meine vorherige GLK durchsetzten, es wurde in der Schulkonferenz durch Schüler und Eltern gestoppt. Meinst du, es klappt wenn man blaue Kleidung verbietet? Für die (laute) Mehrheit klingt dies genauso unsinnig. Da gibt es keine Einsicht. Ich spreche von Sek. II, in Sek. I sehen es alle noch anders.

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  • Wenn es aus Deiner Sicht so sein soll, dann lass Dir wenigstens das OK der Eltern geben.

    Allerdings bleibe ich dabei, wenn was schlimmeres passiert wirst Du es nicht einfach haben. Ich würde mir das also lieber dreimal überlegen. Als Angestellter sowieso.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und wie geschrieben, es wird getrunken, aber ich hatte trotz Erlaubnis noch nie Betrunkene. Und auch von anderen zig Fahrten weiß ich genau von einem Fall (und ja, es gab Konsequenzen).

    Aber das macht ein totales Verbot noch schwieriger und für Schüler weniger verständlich.

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  • Meinst du, es klappt wenn man blaue Kleidung verbietet?

    Wenn jemand den Unterschied zwischen blauer Kleidung und Alkohol nicht erkennt, dürfte die Einsichtfähigkeit eingeschränkt sein. Genau dafür gibt es Verbote. Für die Vernünftigen braucht man keine.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (15. September 2025 21:15)

  • Wenn jemand den Unterschied zwischen blauer Kleidung und Alkohol nicht erkennt, dürfte die Einsichtfähigkoet eingeschränkt sein. Genau dafür gibt es Verbote. Für die Vernünftigen braucht man keine.

    Teilweise zitieren hilft nicht gerade. Aber wenn man etwas verbietet, was erlaubt ist, braucht es Gründe. Und wenn nie jemand betrunken war, und ich Alkohol verbiete, weil ...

    Ist es für zu viele nicht einsehbar und genauso unsinnig.

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  • Ich trau dir zu, dass du das hinkriegst.

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da der Wille offensichtlich nicht da ist, erübrigt sich auch die Diskussion über den Weg.
    Allerdings kann man mal festhalten, dass es hier niemanden gibt, der sagt, "Kein Alkohol habe ich versucht, aber es klappt nicht", es gibt nur zwei Parteien: diejenigen, bei denen Alkohol nicht erlaubt ist und die auch keine besonderen Probleme mit der Umsetzung haben und diejenigen, die sicher wissen, dass es nichts bringt, ohne es je versucht zu haben.

  • Aber wenn man etwas verbietet, was erlaubt ist, braucht es Gründe.

    Weil's `ne Schulveranstaltung ist. Und weil Schulen ein Schutzraum für die jungen Menschen sind. Auch vor Drogen, die sonst leicht verfügbar sind. Bei 16- bis 17-Jährigen dürfte einige dabei sein, die regelmäßig konsumieren. Da ist `ne Woche ohne mal eine Abwechslung. Und weil es eine Bildungsveranstaltung ist und kein Urlaub.

    Und wenn sie saufen wollen, sollen sie in den Ferien nach Mallorca fliegen. Aber die Lehrerinnen lassen sie damit bitte in Ruhe.

    Ich jedenfalls bin ich im Stande besoffene Jugendliche zu beaufsichtigen. Ich führe da nicht. Ich habe keine Lust mir das anzutun. Egal, wie hoch die gesellschaftliche Akzeptanz für diese Droge ist.

  • Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Da der Wille offensichtlich nicht da ist, erübrigt sich auch die Diskussion über den Weg.
    Allerdings kann man mal festhalten, dass es hier niemanden gibt, der sagt, "Kein Alkohol habe ich versucht, aber es klappt nicht", es gibt nur zwei Parteien: diejenigen, bei denen Alkohol nicht erlaubt ist und die auch keine besonderen Probleme mit der Umsetzung haben und diejenigen, die sicher wissen, dass es nichts bringt, ohne es je versucht zu haben.

    Alkohol ist erlaubt. Ein Verbot wollte meine vorherige GLK durchsetzten, es wurde in der Schulkonferenz durch Schüler und Eltern gestoppt.

    Du dachtest, es sei verboten (1. Seite, Seph hat dem widersprochen). Vielleicht behauptet ihr euren Schülern und Eltern dies auch und sie glauben euch?

    Doch es wurde versucht, von einzelnen Lehrern, dann von einer GLK mit eindeutigem Beschluss, es gab nur wenige Enthaltungen mit der Begründung, dass wir es nicht durchsetzen könnten, was dann auch stimmte, keine Gegenstimmen.

    Ich bin tatsächlich für ein vollständiges Verbot bis 18 genau wie rauchen (da klappt es seit dem Verbot).

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  • Alkohol ist ein Nervengift und kann das Bewusstsein stark einschränken, bis hin zum Tod. Gründe genug, finde ich.

    Ja, wie vieles andere auch.

    Ich sage immer, wenn Ethanol eine neue Substanz wäre, würde sie sicher nicht erlaubt werden. Man denke an Cannabis und CXU. Ist es aber nicht und ich mache keine Gesetze.

    Selbst ein Beschluss einer GLK reicht nicht. Schüler und Eltern haben in Baden-Württemberg mehr Stimmen in einer Schulkonferenz.

    Ich kämpfe, wenn ich etwas erreichen kann, wir haben es als GLK versucht. Immerhin klappt Trinken in Maßen bisher auf unseren Fahrten.

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  • In NRW gilt, dass der Alkoholkonsum auf Klassenfahrten strikt verboten ist. Auch für bereits volljährige Schüler.

    Rechtsquelle: §54 Abs. 5 Schulgesetz NRW

    Verstöße können disziplinarrechtlich verfolgt werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dieses "es wird getrunken" ist mir viel zu allgemein. Es wird nicht getrunken - einige trinken. Andere finden es eklig, mögen es nicht, vertragen es nicht, haben gesundheitliche Einschränkungen, finden besoffene Leute eklig. Und sind halt trotzdem mit denen "eingesperrt" auf der Fahrt. Beim Rauchen ist es ja offensichtlich, es schadet auch denen, die nur daneben stehen. Junge Menschen kennen ihre eigene Reaktion noch nicht gut und können unter Alkohol völlig unberechenbar handeln. Davon sind natürlich auch die Mitschülerinnen und Mitschüler betroffen.

    Noch schlimmer als das "es wird sowieso getrunken" finde ich das "es soll ja auch Spaß machen". "Spaß" heißt also "sich mal so richtig die Kante geben" und ohne berauschende Substanzen kann man sich nicht amüsieren, oder wie? Sind die Mitschüler alle so furchtbar, dass man sie sich schöntrinken muss?

    Ich habe mich in jungen Jahren oft von der Trinkerei ringsum anstecken lassen. Im Nachhinein finde ich das gruselig. Es hat mir auch nicht gut getan und oft entstanden Situationen, an die ich wirklich nicht gerne zurückdenke und die auch riskant waren.

    Eine klare Ansage schützt auch und vor allem die, die gar nicht vorhaben, sich zu betrinken.

  • In NRW gilt, dass der Alkoholkonsum auf Klassenfahrten strikt verboten ist. Auch für bereits volljährige Schüler.

    Rechtsquelle: §54 Abs. 5 Schulgesetz NRW

    Verstöße können disziplinarrechtlich verfolgt werden.

    Eben. In Baden-Württemberg nicht.

    Und ich wiederhole

    Übrigens bin ich in dem Zusammenhang sehr dankbar über das Rauchverbot unter 18 Jahren. Wenn ich an Klassenfahrten früher denke...

    Aber Bier und Wein ist ab 16 Jahre erlaubt, in Baden-Württemberg auch, wenn es die Schule zulässt, da fragt niemand, was KleinKris will. Ich kann nur Konsequenzen ziehen und nicht fahren.

    Und schön, dass mir Lehrer Sek. I oder aus Bundesländern mit Verboten erzählen, dass es bei ihnen klappt. Nicht rauchen klappt bei uns auch.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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