Absichtlich schlechte Beurteilung

  • Hey,

    wir haben im Personalrat (relativ neu, keine Erfahrung im unten liegenden Fall) gerade einen interessanten Fall vorliegen und ich wüsste gerne wer Erfahrung damit hat und
    wie ihr vorgehen würdet?

    Kollegin (A13) bewirbt sich auf A15 Stelle an einer anderen Schule. Sie unterrichtet zwei Mangelfächer bei denen seit mehreren Jahren
    bereits Zwangsabordnungen ins Haus stehen, ist also für die SL unverzichtbar. Auch sonst wuppt die Frau viele Projekte und hält den Laden
    ziemlich am laufen. Sie ist quasi das Rückgrat der Schule und arbeitet faktisch für 3.

    Nun kam die Beurteilung der SL und diese ist sogar deutlich schlechter als die vorherige (welche im obersten Bereich für ihre Gruppe angesiedelt war).
    Es wird in der Beurteilung die beiden Lehrproben als durchschnitt mit Schwächen bewertet und aufgrund der Gewichtung ihre anderen Zusatztätigkeit vollkommen negiert. Mit dieser Beurteilung hat sie absolut keine Chance jemals eine Beförderungsstelle zu erhalten, da die Punktzahl nun deutlich unter den anderen Bewerbern liegen dürfte.

    Jetzt wird es interessant: Die SL hatte noch nie jemals irgendetwas auf die Prüfungsunterrichte gegeben und Personen immer an anderen Faktoren festgemacht und ihr in allen dienstlichen Beurteilungen bisher gute/sehr gute Leistungen bescheinigt. Hier scheint es ganz gewaltig danach zu gehen, die Kollegin an der Schule zu halten.

    Natürlich besteht die Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. Klageverfahren aber die Aussichten sollten hier eher mau sein oder? Die Situation ist für die Kollegin katastrophal. Hier werden jahrelanges Engagement und guter Unterricht absichtlich vollkommen abgewertet und die Frage ist wie wir helfen könnten, evtl. ohne die Klage.

    Würde mich über eure Erfahrungen sehr freuen.

  • Mit anderen Worten, ihr habt da Hörensagen und unbelegte Vermutungen? ...vermutlich von der Betroffenen?

    Auch in deinem unbekannten Bundesland wird es doch Beurteilungsrichtlinien geben. In NRW steht da relativ klar drin, was beurteilt wird und wie es zu gewichten ist. Darüber hinaus gibt es Maßstabskonferenzen, in denen der Beurteilungsmaßstab abgeglichen wird.

    Rein von deiner Beschreibung sehe ich da jetzt keine stichhaltigen Anhaltspunkte, um an der Dienstbeurteilung Zweifel zu haben. Ich finde es sogar gar nicht mal so abwegig, dass bei jemandem, der sich in zig Projekten engagiert, irgendwann auch die Unterrichtsqualität leiden könnte.

  • Kann sie nicht zuerst an eine andere Schule gehen und sich dann später auf eine höhere Stelle bewerben? Da wo sie ist, arbeitet sie ja sowieso für 3. Also kann es woanders nur besser werden.

  • Nun kam die Beurteilung der SL

    Das Bundesland wäre in der Tat hilfreich. Wenn es - wie so oft hier - um NRW geht, ist es ja so, dass bei A15 i.d.R. die Behörde in Person der Dezernent:innen beteiligt ist. Da ist dieser Leistungsbericht der SL sicherlich nicht hilfreich, kann aber im Verfahren selbst vermutlich "ausgeglichen" werden.

    Wenn es um ein anderes Bundesland geht, wo die SL tatsächlich alleinige Entscheidungskompetenz hat, sehe ich da wenig Handhabe...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Das Bundesland wäre in der Tat hilfreich. Wenn es - wie so oft hier - um NRW geht, ist es ja so, dass bei A15 i.d.R. die Behörde in Person der Dezernent:innen beteiligt ist. Da ist dieser Leistungsbericht der SL sicherlich nicht hilfreich, kann aber im Verfahren selbst vermutlich "ausgeglichen" werden.

    Wenn es um ein anderes Bundesland geht, wo die SL tatsächlich alleinige Entscheidungskompetenz hat, sehe ich da wenig Handhabe...

    Ich kenne einen Fall, bei dem ein Kollege eben eine solch schlechte SL-Beurteilung bekam, von dem Dezernenten aber fünf Punkte bekam inklusive der Bemerkung, dass er die Beurteilung der SL nicht nachvollziehen konnte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Kollegin (A13) bewirbt sich auf A15 Stelle an einer anderen Schule. Sie unterrichtet zwei Mangelfächer bei denen seit mehreren Jahren
    bereits Zwangsabordnungen ins Haus stehen, ist also für die SL unverzichtbar. Auch sonst wuppt die Frau viele Projekte und hält den Laden ziemlich am laufen. Sie ist quasi das Rückgrat der Schule und arbeitet faktisch für 3.

    Mal als kurzer Perspektivwechsel aus Leitungssicht und ohne die konkrete Kollegin zu kennen: wir haben auch eine Lehrkraft, die ständig neue Projekte anschiebt, sich an vielen Stellen mit einbringt (bzw. das versucht und initiiert), bei der aber gleichzeitig der "normale" Fachunterricht sehr spürbar darunter leidet. Das ist auch fast zwangsläufig der Fall, wenn man "faktisch für 3 arbeitet". Es fehlt da am geeigneten Fokus auf zu priorisierende Tätigkeiten. Und genau das kann einen dann doch als eher ungeeignet erscheinen lassen für die Übernahme einer Koordination.

  • Mit anderen Worten, ihr habt da Hörensagen und unbelegte Vermutungen? ...vermutlich von der Betroffenen?

    Nein tatsächlich ist das ja nicht die erste Beurteilung der SL gegenüber der Lehrkraft und alle bisherigen rangierten im selben (guten!) Punktbereich. Wir haben ein formalisiertes Beurteilungssystem mit entsprechenden Abschnitten. Allerdings wird der Unterricht extrem hoch gewichtet und kann hier entsprechend großzügig oder eben weniger großzügig bepunktet werden.

    Seit einigen Jahren sind wir leider durch Pensionierung und co. derart unterbesetzt in den Fächern die die Frau unterrichtet, dass es bereits zu Zwangsabordnungen kam und die SL extrem unglücklich mit der Gesamtsituation ist. Das die Kollegin nun wegfallen könnte wurde bereits mehrfach innerhalb der SL und SL/Personalrat und Ganggesprächen thematisiert und stieß der SL sauer auf.

    ie Behörde in Person der Dezernent:innen beteiligt ist.

    Das ist in meinem Bundesland optional. Es KANN ein Dezernent auftauchen, muss aber nicht und in ihrem Fall war niemand anwesend.

    Es geht hier nicht nur um Gerechtigkeit sondern auch um das Problem, dass die Kollegin derart frustriert ist dass das Klima deutlich leidet und diese bereits angekündigt hat, entsprechend ihrer neuen Punktzahl zu arbeiten.

    Denkt ihr ein Widerspruch gegen die Beurteilung hätte A: Aussicht auf Erfolg (sehe ich persönlich nciht so, da der Abschnitt Unterrichtslehrprobe zu subjektiv ist) und B: hat die Kollegin auch Angst, dass dann ihr Name verbrannt sei.

  • Nein tatsächlich ist das ja nicht die erste Beurteilung der SL gegenüber der Lehrkraft und alle bisherigen rangierten im selben (guten!) Punktbereich. Wir haben ein formalisiertes Beurteilungssystem mit entsprechenden Abschnitten. Allerdings wird der Unterricht extrem hoch gewichtet und kann hier entsprechend großzügig oder eben weniger großzügig bepunktet werden.

    Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?

  • Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?

    Die Frage suggeriert natürlich, dass du das vermutest. Wie auch immer, wenn sich einer wegbewirbt und bekommt ausgerechnet in diesem Jahr eine schlechte Bewertung, ist selbst in diesem Falle von Absicht auszugehen.

    ... Mit dieser Beurteilung hat sie absolut keine Chance jemals eine Beförderungsstelle zu erhalten, da die Punktzahl nun deutlich unter den anderen Bewerbern liegen dürfte.

    ...

    Ich kenne mich mit dem Beförderungstrallala nicht aus, denke aber, dass viel auch davon abhängt, wer wen kennt. Wenn die Kollegin so gut ist, wie du sie beschreibst, kann sie sich hoffentlich trotzdem gut vermarkten und es ist ja auch nicht gesagt, dass sich viele Kollegen um besagte Stelle reißen. Soweit ich weiß, haben aber erst mal leite mit A14 Anspruch ?

  • ...

    Denkt ihr ein Widerspruch gegen die Beurteilung hätte A: Aussicht auf Erfolg (sehe ich persönlich nciht so, da der Abschnitt Unterrichtslehrprobe zu subjektiv ist) und B: hat die Kollegin auch Angst, dass dann ihr Name verbrannt sei.

    Ich würde mich vielleicht lieber an die Gewerkschaft oder an den Bezirkspersonalrat wenden, der die Leute und Stellensituation vor Ort kennt. Hier auf Zuruf der Kollegin etwas zu empfehlen, halte ich für gewagt.

  • kann sie sich hoffentlich trotzdem gut vermarkten

    Genau das bringt der Kollegin nichts, da die Stelle an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl geht. Bei uns im BL reichen bereits 5 Punkte Differenz um keine nennenswerte Chance mehr zu haben.

    Alle fleißigen Kollegen liegen bei uns in einem Korridor +- 5 Punkte. Die Kollegin selbst hatte in der letzten Beurteilung an der obersten Grenze gekratzt (also +5). Jetzt liegt ihre Punktzahl 20 Punkte unter der letzten was so noch nie an der Schule vorgekommen ist. Eine schlechtere Beurteilung als die letzte kam hier eigentlich nur ein einziges Mal vor bei einem Kollegen der anfing maximal Probleme und Beschwerden zu häufen.

    Daher ist es so auffällig und die Kollegin ist in einem Gremium für Unterrichtsentwicklung aktiv und entwickelt seit Jahren (bisher zur vollsten Zufriedenheit der SL) den Punkt weiter. Das heißt, es ist hier sehr davon auszugehen, dass besagte Kollegin absichtlich runtergepunktet wurde um zu verhindern, dass diese die Schule verlassen kann.

    Und es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass durch die hohe Konzentration auf zig Projekte der Unterricht vielleicht wirklich nicht optimal lief und die Beurteilung der Unterrichtsbesuche auch wirklich zum gezeigten Unterricht passte?

    Eine Beurteilung spiegelt aber normalerweise nicht zwei einzelne isolierte Stunden wieder. Eine Beurteilung darauf zu fokussieren und dann zu behaupten, die Stunden seien schlecht gewesen, alle anderen hunderten Stunden inkl. mehrere Beurteilungen zuvor allerdings nicht .... davon ist aktuell weniger auszugehen. Wie gesagt, lies meinen oberen Absatz zur Schulpolitik, da ist es nicht normal, dass plötzlich eine schlechtere und besonders deutlich schlechtere Beurteilung herauskommt.

  • Ist die Kollegin schonmal auf die Idee gekommen, mit ihrer Schulleitung zu reden?

    ...Jetzt liegt ihre Punktzahl 20 Punkte unter der letzten was so noch nie an der Schule vorgekommen ist. Eine schlechtere Beurteilung als die letzte kam hier eigentlich nur ein einziges Mal vor bei einem Kollegen der anfing maximal Probleme und Beschwerden zu häufen.

    Daher ist es so auffällig ...

  • ist es dann nicht egal, ob man - aufgrund von "bewirbt sich eh keiner, soll dir egal sein" - trotzdem noch Restchancen hat? 20 Punkte weniger als in einer früheren Beurteilung zu haben, obwohl das komplette Kollegium - so lese ich das raus - in einer Bandbreite von +- 5 Punkten liegt, ist etwas, was mich sauer machen würde.
    In meinem BL gibt es nur Anlassbeurteilungen, es scheint beim TE anders zu sein, es liegen frühere Beurteilungen vor, vom selben Beurteilenden, da kann man nicht plötzlich grundlos 20 Punkte weniger haben.

  • Und genau diese Differenz würde ich mir noch einmal von demjenigen, der die Bewertung geschrieben hat, begründen lassen.

    Ganz konkret nachfragen: Sie haben mich bei ihrer letzten Bewertung im Bereich xy besser beurteilt. Was sehen sie schlechter erfüllt als bisher? Bei welchen Punkten konnte ich mich aus ihrer Sicht nicht weiter- sondern habe mich sogar zurückentwickelt? Und warum haben sie mich nicht im Rahmen der Personalentwicklung darauf hin angesprochen?

    Und ruhig jemand vom örtlichen Personalrat in das Gespräch mitnehmen.

  • Und genau diese Differenz würde ich mir noch einmal von demjenigen, der die Bewertung geschrieben hat, begründen lassen.

    Die Begründung liegt ja schriftlich vor. Es wurden die Lehrproben bemängelt, die ja durchaus höchst subjektiv sind. Bisher war der Leitung Lehrproben relativ egal, solange die Lehrkraft sich in der Schulgemeinschaft (sprich AGs, Entwicklung, Unterricht allgemein (nicht Lehrprobe)) engagiert hat. Nur jetzt, zufällig bei dieser einen Kollegin wurde die Anlassbeurteilung runtergepunktet und zwar auf ein Niveau bei der der Beurteilende sich nahezu sicher sein kann, dass die Person nicht die Schule verlassen kann.

    om selben Beurteilenden, da kann man nicht plötzlich grundlos 20 Punkte weniger haben.

    Das sehen wir ähnlich.

    Der Rechtsweg ist ja vollkommen klar. Widerspruch einlegen, ggf. Klageverfahren. Mein Grund hier ein Thema zu eröffnen war die Hoffnung, dass vllt. andere hier mit einem ähnlich gelagerten Fall zu tun hatten und es evtl. noch andere Möglichkeiten gibt, zumal ich nicht davon ausgehe, dass ein Widerspruch hier etwas bringt wenn Lehrproben bemängelt wurden und alle anderen Faktoren plötzlich kaum noch ins Gewicht fallen.

    Die Kollegin zuckt vor einem Verfahren auch zurück, da sie die Angst hat, dass ihr Name dann überall (negativ) bekannt sein würde. Zumindest in meinem BL kennen sich alle Entscheider persönlich und durch so ein Verfahren würde man zu (ungewollter) Bekanntheit gelangen.

  • Was willst du denn einklagen? Eine bessere Unterrichtsbeurteilung? Das halte ich für ausgeschlossen, weil nicht wiederholbar und kein Verfahrensfehler ersichtlich.

    Insbesondere wenn die Kollegin jung und relativ neu dabei ist, würde ich das auch befürchten:

    ...da sie die Angst hat, dass ihr Name dann überall (negativ) bekannt sein würde. Zumindest in meinem BL kennen sich alle Entscheider persönlich und durch so ein Verfahren würde man zu (ungewollter) Bekanntheit gelangen.

    Trotzdem halte ich ein Gespräch für den ersten Schritt. Man hat doch Anrecht auf Erläuterung der Bewertung.

    Dann kann man nachfühlen, vielleicht hat die Schulleitung auch noch andere bedenken bzgl. der Stelle, auf die sich beworben werden wollte? Du meinst zwar, ein genaues Bild zu haben, meint man ja immer. Trotzdem kann ein Gespräch mehr Klarheit bringen auch bzgl. der Personalentwicklung an der eigenen Schule- Die Schulleitung wird ja wohl begründen können, was plötzlich so viel anders war als die Jahre zuvor.

    Im Übrigen kann man auch eine Stellungnahme einreichen und zur Bewertung heften lassen. Wenn der Fall so klar gelagert ist wie von euch vermutet, kommt wahrscheinlich auch ein anderer darauf, dass da was dran sein könnte. Der Hinweis könnte dann wichtig sein.

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