Lügen bei elterlichen Entschuldigungen

  • Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

    Was bewertest du genau in dem Moment?

    Wir können eventuell noch darüber reden, wenn während der Abwesenheit eine Leistungsüberprüfung (z.B. eine Klassenarbeit oder eine mündliche Abfrage) erfolgen sollte, aber ganz ohne sehe ich keine Basis, um "irgendwas" mit 6 zu bewerten.

  • Was ist das denn bitte für eine Begründung?

    Das ist rechtswidrig und ich hoffe, dass dir da ein hoffentlich stattfindender Widerspruch um die Ohren fliegt. Das geht absolut gar nicht, egal wie sehr es dich persönlich ärgert.

    Und die Schulpflichtsverletzung ist nicht rechtswidrig?

    Kein Wunder, dass Eltern und Schüler machen, was sie wollen, wenn es nie Konsequenzen gibt. Sollen sie sich doch den Aufwand machen und klagen, dann kommen die Probleme wenigstens Mal auf den Tisch.

  • Was bewertest du genau in dem Moment?

    Wir können eventuell noch darüber reden, wenn während der Abwesenheit eine Leistungsüberprüfung (z.B. eine Klassenarbeit oder eine mündliche Abfrage) erfolgen sollte, aber ganz ohne sehe ich keine Basis, um "irgendwas" mit 6 zu bewerten.

    Eine Leistungsüberprüfung fand aber statt. Außerdem habe ich ihr eine Ersatzleistung gegeben, die hat sie nicht gemacht. Ich bin zuversichtlich, die 6 durchgesetzt zu bekommen.

  • Du reagierst völlig über. Für wie wichtig hältst du dich und deinen Kurs?

    Neudeutsch würde man sagen: Chill mal.

    Da der Kurs für die Schule sehr teuer und für die Schüler absolut gratis war und hoher organisatorischer Aufwand damit verbunden war, schon wichtig. Ich halte die Schulpflicht aber auch generell für wichtig. In der Berufswelt können sich Schüler später auch nicht einfach drücken, da ist es eine schlechte Idee, das ihnen zu vermitteln, man könnte chillen. Es ist nunmal ihr Job.

  • In der Berufswelt können sich Schüler später auch nicht einfach drücken…

    Glaubst du das wirklich? Wenn ich nicht möchte, rufe ich morgen bei der Schule an und sage ich bin krank, bis zu drei Tage am Stück ohne Attest. Inwiefern ist das also im Berufsleben nicht möglich?

  • Glaubst du das wirklich? Wenn ich nicht möchte, rufe ich morgen bei der Schule an und sage ich bin krank, bis zu drei Tage am Stück ohne Attest. Inwiefern ist das also im Berufsleben nicht möglich?

    Kannst du natürlich machen, wenn du nicht krank bist, ist das sehr mies gegenüber den Kollegen, aber egal, als Beamter ist das eine Sache. Wenn du das in der freien Wirtschaft häufig machst, bist bei Stellenabbau der erste, den sie vor die Tür setzen oder anderweitig versuchen loszuwerden.

  • Nun gut, nenne wir es nicht "Problem". Aber ein Widerspruch zieht zumindest mal einen Haufen Papierkram nach sich und bei der Sachlage (Schülerin entschuldigt) halte ich für sehr wahrscheinlich, dass die 6 kassiert wird.

    Wie gesagt, es fand eine Leistungsüberprüfung statt. Ich gab ihr zusätzlich eine schriftliche Ersatzleistung. Sie hat auch die Ersatzleistung nicht abgegeben. Warum sollte ich nicht mit 6 bewerten dürfen?

  • Habt ihr denn generelle Attestpflicht für Leistungsüberprüfungen?

    Ersatzleistung - ok, kann man versuchen.

    Wird so gehandhabt, steht aber wohl rechtlich auf keinen festen Füßen. Daher habe ich ja sofort die Ersatzleistung nachgeschoben und auch eine Frist festgesetzt.

  • Wir müssen hier zwischen der persönlichen Betroffenheit und der Sachebene klar trennen. Das klappt beim TE leider nicht.

    In den meisten Schulgesetzen dürfte ungefähr der Passus enthalten sein, dass Eltern schriftlich die Gründe für das Fehlen mitteilen und dass die Schule eine Attestpflicht verhängen kann, wenn man berechtigte Zweifel an den (gesundheitlichen) Gründen für das Fehlen hat.

    In diesem Fall ist aber die Mutter das eigentliche Problem - und an die kommt man mit Verweis auf Schulpflicht nicht ran. Ebenso wenig kann eine Lehrkraft nach eigenem Gutdünken eine Attestpflicht verhängen - posthum schon gar nicht. Diese Attestpflicht kann sich immer nur auf künftiges Fehlen beziehen.

    Dem TE geht es hier um Genugtuung und letztlich um die Sanktion des Verhaltens der Mutter, was aber an der Schülerin ausgelassen würde, wenn er die Note 6 für das Fehlen erteilen wollte. Eine andere Sache ist die Leistungsverweigerung bei der Ersatzleistung. Dies kann problemlos mit ungenügend bewertet werden.

    Tipp an den TE: Das wird nicht die erste Mutter sein, die so etwas deckt. Damit müssen wir im Schulsystem leider weitgehend leben. Es kann gut sein, dass sich die Attitüde der Mutter eines Tages rächt. Das braucht uns aber nicht zu kümmern, denn für Genugtuung ist im Schulsystem einfach kein Platz.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wir müssen hier zwischen der persönlichen Betroffenheit und der Sachebene klar trennen. Das klappt beim TE leider nicht.

    In den meisten Schulgesetzen dürfte ungefähr der Passus enthalten sein, dass Eltern schriftlich die Gründe für das Fehlen mitteilen und dass die Schule eine Attestpflicht verhängen kann, wenn man berechtigte Zweifel an den (gesundheitlichen) Gründen für das Fehlen hat.

    In diesem Fall ist aber die Mutter das eigentliche Problem - und an die kommt man mit Verweis auf Schulpflicht nicht ran. Ebenso wenig kann eine Lehrkraft nach eigenem Gutdünken eine Attestpflicht verhängen - posthum schon gar nicht. Diese Attestpflicht kann sich immer nur auf künftiges Fehlen beziehen.

    Dem TE geht es hier um Genugtuung und letztlich um die Sanktion des Verhaltens der Mutter, was aber an der Schülerin ausgelassen würde, wenn er die Note 6 für das Fehlen erteilen wollte. Eine andere Sache ist die Leistungsverweigerung bei der Ersatzleistung. Dies kann problemlos mit ungenügend bewertet werden.

    Tipp an den TE: Das wird nicht die erste Mutter sein, die so etwas deckt. Damit müssen wir im Schulsystem leider weitgehend leben. Es kann gut sein, dass sich die Attitüde der Mutter eines Tages rächt. Das braucht uns aber nicht zu kümmern, denn für Genugtuung ist im Schulsystem einfach kein Platz.

    Ich möchte nicht abstreiten, dass ich mich sehr ärgere, über beide, Elternhaus und Kind. Es ist auch okay sich zu ärgern. Wer mir das vorwerfen will, bitte.

    Was ich sehr wohl bestreite ist der Vorwurf, dass es mir um Genugtuung geht. Mir geht es um Fairness gegenüber den Schülern, die da waren. Mir geht es um den Lerneffekt, der bei der schwänzenden Schülerin hängenbleibt, wenn sie damit problemlos durchkommt. Mir geht es darum, dem Elternhaus die Verantwortungslosigkeit bewusst zu machen.

    Die Frage ist, ob Gleichgültigkeit im Schulsystem Platz haben sollte. Wahrscheinlich wäre es leichter für mich, einfach gleichgültig zu sein. Ich kann's nicht.

  • Wenn du was erreichen willst, appelliere an die Vernunft des Kindes, beziehe es mehr in deinen Unterricht ein, baue eine starke Beziehung zu ihm auf, so dass es von sich aus den Wunsch verspürt, zur Schule zu gehen.

  • Eine Leistungsüberprüfung fand aber statt. Außerdem habe ich ihr eine Ersatzleistung gegeben, die hat sie nicht gemacht. Ich bin zuversichtlich, die 6 durchgesetzt zu bekommen.

    In der ersten oder 2. Stunde eines Projekts gab es direkt eine schriftliche Leistungsüberprüfung?

    Noch ist das Projekt ja nicht vorbei?

    Die Entschuldigung ist erst einmal zu akzeptieren. Und wenn sie dauerhaft fehlt würde ich am Ende einen Termin für eine Feststellungsprüfung machen, sofern das Projekt bewertet wird.

  • Die Eltern haben sie entschuldigt, damit ist die Schülerin entschuldigt, fertig.

    Hm, also sowohl in Brandenburg als auch Berlin bitten die Eltern um Entschuldigung (oder haben um Entschuldigung zu bitten, einige begreifen es einfach nicht) und ob die Schule dies tut, ist dann eine andere Sache. Erst wenn die Schule dies akzeptiert ist jemand entschuldigt (bei uns gibt es viele unentschuldigte Tage, weil die Eltern die Kinder nicht ordnungsgemäß vorher beurlauben oder einfach aus den Ferien später zurück kommen, früher wegfahren usw.

    Sind dann alles unentschuldigte Fehltage, die zu Schulversäumnisanzeigen führen.

    Eltern müssen einfach lernen, dass es Regel gibt, gerade auch im Bezug auf Schulpflicht, das müssen nicht nur die Schüler lernen.

    Ich vermute mal, dass auch andere Bundesländer ähnliche Regelungen haben, dass nicht alles einfach entschuldigt ist.

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