Hallo,
eine meiner Schülerinnen und deren Eltern lügen bei ihren schriftlichen Entschuldigungen für Fehlzeiten.
In einem Fach findet ein Projekt im Nachmittagsbereich statt. Das Projekt ist auf wenige Male begrenzt. In den regulären Randstunden des Faches findet Entfall statt.
Besagte Schülerin hat keine Lust auf das Projekt. Beim ersten Termin fehlte sie, ohne Benachrichtigung, ohne schriftliche Entschuldigung. In den übrigen Stunden des Tages und des Folgetags war sie da und sehr fit. Ich bat sie um ein Gespräch und fragte, ohne Erwähnung der Fehlzeit, wie sie sich fühlt, ob sie gesund gewesen sei in den letzten Tagen. Sie sagte, sie wäre die ganze Zeit gesund gewesen. Dann sprach ich sie auf ihre Anwesenheit an. Erst schon sie ihre Tage vor. Ich fragte logischerweise, wieso sie dann eben behauptet hat, ihr ginge es die ganze Zeit gesundheitlich gut. Dann erzählte sie eine wilde Story über Böller im Bus, die ein Schüler bestätigen sollte, der mit im Bus gewesen wäre. Besagter Schüler kam aber beim Projekt an. Dann änderte sie ihre Geschichte erneut und meinte, er sei in einem anderen Bus gewesen. Im Verlauf des Gesprächs sagte sie, sie möchte einfach nicht teilnehmen und ich wies sie sehr energisch auf ihre Schulpflicht hin.
Zu den Nachholstunden erschien sie nicht.
Auch beim zweiten Termin kam sie nicht, 10min vorher kam eine Nachricht von ihr, dass sie krank sei.
Ich verlangte ein Attest, das kam nicht. Stattdessen schreibt ihre Mutter ihr zwei Entschuldigungen. Die erste bezieht sich auf den angeblichen Böller im Bus. Die zweite nennt gar keinen Grund.
Gibt es die Möglichkeit, schriftliche Entschuldigungen der Eltern bei offensichtlicher Unwahrheit abzulehnen? Wenn ja, habt ihr dazu eine Rechtsgrundlage für Niedersachsen?
Danke bereits!