Lügen bei elterlichen Entschuldigungen

  • Hallo,

    eine meiner Schülerinnen und deren Eltern lügen bei ihren schriftlichen Entschuldigungen für Fehlzeiten.

    In einem Fach findet ein Projekt im Nachmittagsbereich statt. Das Projekt ist auf wenige Male begrenzt. In den regulären Randstunden des Faches findet Entfall statt.

    Besagte Schülerin hat keine Lust auf das Projekt. Beim ersten Termin fehlte sie, ohne Benachrichtigung, ohne schriftliche Entschuldigung. In den übrigen Stunden des Tages und des Folgetags war sie da und sehr fit. Ich bat sie um ein Gespräch und fragte, ohne Erwähnung der Fehlzeit, wie sie sich fühlt, ob sie gesund gewesen sei in den letzten Tagen. Sie sagte, sie wäre die ganze Zeit gesund gewesen. Dann sprach ich sie auf ihre Anwesenheit an. Erst schon sie ihre Tage vor. Ich fragte logischerweise, wieso sie dann eben behauptet hat, ihr ginge es die ganze Zeit gesundheitlich gut. Dann erzählte sie eine wilde Story über Böller im Bus, die ein Schüler bestätigen sollte, der mit im Bus gewesen wäre. Besagter Schüler kam aber beim Projekt an. Dann änderte sie ihre Geschichte erneut und meinte, er sei in einem anderen Bus gewesen. Im Verlauf des Gesprächs sagte sie, sie möchte einfach nicht teilnehmen und ich wies sie sehr energisch auf ihre Schulpflicht hin.

    Zu den Nachholstunden erschien sie nicht.

    Auch beim zweiten Termin kam sie nicht, 10min vorher kam eine Nachricht von ihr, dass sie krank sei.

    Ich verlangte ein Attest, das kam nicht. Stattdessen schreibt ihre Mutter ihr zwei Entschuldigungen. Die erste bezieht sich auf den angeblichen Böller im Bus. Die zweite nennt gar keinen Grund.

    Gibt es die Möglichkeit, schriftliche Entschuldigungen der Eltern bei offensichtlicher Unwahrheit abzulehnen? Wenn ja, habt ihr dazu eine Rechtsgrundlage für Niedersachsen?

    Danke bereits!

  • Ich verlangte ein Attest, das kam nicht.

    Das ist ein Punkt, an dem du ansetzen kannst. Sobald eine Attestpflicht verhängt wurde, genügt eine einfache elterliche Entschuldigung nicht mehr. Ihr seid jetzt bereits in der 4. Eskalationsstufe angelangt. Hier heißt es zumindest in BW, dass ein runder Tisch mit den Eltern, der Klassenlehrkraft und der Schulleitung zu erfolgen hat, bei dem noch einmal zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten, ein verbindliches Vorgehen aufzeigt, aber auch mögliche Konsequenzen (auch finanzieller Natur) werden. Sollte auch das wiederum nichts bringen, müsstet ihr den Schritt über das Jugendamt + ggf. Bußgeld und polizeilicher Zuführung gehen.

    Wichtige Frage: Ist die Schulleitung schon im Boot und mit dem Fall vertraut?

  • Ich verlangte ein Attest, das kam nicht. Stattdessen schreibt ihre Mutter ihr zwei Entschuldigungen. Die erste bezieht sich auf den angeblichen Böller im Bus. Die zweite nennt gar keinen Grund

    Kannst du das denn einfach verlangen? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Seit wann müssen Entschuldigung einen Grund enthalten?

    Sobald eine Attestpflicht verhängt wurde, genügt eine einfache elterliche Entschuldigung nicht mehr

    Kann eine Lehrkraft das so einfach, wegen Verdacht anordnen? Ich bin da nicht fit, kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen.

  • Bei Zweifeln an der Korrektheit häufigen Fehlens kann eine Attestpflicht angeordnet werden. Es ist aber nicht der erste Schritt, sondern erfolgt erst nachdem Gespräche mit dem/r Schüler/in und Eltern erfolglos blieben und Klassenlehrkraft und Schulleitung informiert wurden. Im Alleingang kann eine Fachlehrkraft keine Attestpflicht verlangen.

  • Also meiner Erfahrung nach bleiben Lügen bei Entschuldigungen immer konsequenzlos in unserem Schulsystem, weil niemand Lust hat sich mit Konsequenzen rumzuärgern. Mein Rat daher: Nicht ärgern und gute Miene zum bösen Spiel machen.Am Ende steht man nur alleine auf weiter Flur und kriegt noch hintenrum eine reingewürgt.

  • Wird das Projekt benotet? Dann könntest du das anführen.

    Alles andere wird schwierig, wenn die Mutter das Fehlen entschuldigt, dann kann man wenig machen.

    Attestpflicht kann bei uns nur die Schulleitung anordnen, da würde ich an deiner Stelle mal nachfragen.

  • Bei uns wird Attestpflicht auch schnell verhängt. Die rechtlichen Hürden sind aber hoch und wenn da mal jemand gegen vorgeht, dann wird das bestimmt nicht Bestand haben. Aber die Kollegen verfahren da in der Hoffnung, dass sich schon keiner beschwert. Das finde ich bei unserer Schülerschaft, die wirklich ziemlich schutzlos ist, unangemessen, mehr machen kann ich da aber nicht.

  • Bei Zweifeln an der Korrektheit häufigen Fehlens kann eine Attestpflicht angeordnet werden. Es ist aber nicht der erste Schritt, sondern erfolgt erst nachdem Gespräche mit dem/r Schüler/in und Eltern erfolglos blieben und Klassenlehrkraft und Schulleitung informiert wurden. Im Alleingang kann eine Fachlehrkraft keine Attestpflicht verlangen.

    Magst Du da eine Rechtsquelle nennen? Die Regelung mit den Gesprächen wäre mir neu.


    Die Attestpflicht kann die Schulleitung in begründeten Fällen verhängen. Nach dem ersten Gespräch würde ich einen solche begründeten Fall sehen. Entsprechend kann die SL ein Attest verlangen. Sollten die Eltern dieses verweigern, könnte das Jugendamt/Ordnungsamt eingreifen. In der Praxis wird es einfach ein paar Fehlstunden geben.

    Was man aber sicherlich machen kann, ist die Schüler(in) zu einer erneuten Teilnahme an dem Projekt oder einer Ersatzleistung zu verpflichten. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.

  • Sagt wer? Gewöhn dir doch endlich mal an, dann eine Quelle anzufügen, wenn sie relevant ist.

    In NRW steht das so im Schulgesetz.

    Aber ich bleibe dabei: Es hilft doch nichts, sich darüber jetzt persönlich zu ärgern. Wenn ich mich über jede Spontanerkrankung und Spontangesundung bei Klausuren ärgern würde, käme ich gar nicht mehr heraus aus meiner Wut.

  • Entschuldigt ist entschuldigt, ich würde da keine Energie reinstecken. Wenn die Schülerin nie kommt, muss sie ggf. die Konsequenzen in Form eines "nicht bewertbar" statt einer Note tragen (falls das komplette Fach nur innerhalb dieses Projektes stattfindet).

  • Kannst du das denn einfach verlangen? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Seit wann müssen Entschuldigung einen Grund enthalten?

    Kann eine Lehrkraft das so einfach, wegen Verdacht anordnen? Ich bin da nicht fit, kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen.

    Ich bin auf dem Stand, dass um Entschuldigung gebeten wird und ich sie nach Prüfung des berechtigten Grundes gewähre. Normalerweise tut ich das auch, aber hier ist ja offensichtlich, dass es keinen Grund gibt. Das ist aber auch nur, was ich an meiner Ausbildungsschule gelernt habe.

  • Entschuldigt ist entschuldigt, ich würde da keine Energie reinstecken. Wenn die Schülerin nie kommt, muss sie ggf. die Konsequenzen in Form eines "nicht bewertbar" statt einer Note tragen (falls das komplette Fach nur innerhalb dieses Projektes stattfindet).

    Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.

  • Auf welcher Grundlage willst du für eine entschuldigte Stunde eine 6 setzen?

    Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

  • Na bewerten werde ich sie schon, aber natürlich mit 6. Ich kann nicht verstehen, wieso man sowas nicht abstraft, es gibt doch die Schulpflicht.

    Wenn entschuldigt, darf es in Baden-Württemberg nicht mit 6 bewertet werden.

    Ein Pflichtfach ohne Bewertung (Leistung nicht bewertbar) ist aber auch problematisch, kann je nach Fach zur Nichtversetzung führen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

    Was ist das denn bitte für eine Begründung?

    Das ist rechtswidrig und ich hoffe, dass dir da ein hoffentlich stattfindender Widerspruch um die Ohren fliegt. Das geht absolut gar nicht, egal wie sehr es dich persönlich ärgert.

  • Die Eltern decken die Faulheit ihres Kindes, daher akzeptierte ich die Entschuldigung nicht und damit ist es unentschuldigt und somit eine 6.

    Deine Begründung wird vermutlich nicht standhalten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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