Sek II Q1 Feststellungsprüfung

  • echt? habe den Begriff noch nie gehört. Bei uns gibt es sowas nicht.

    Du bist ja auch nicht Lehrer in NRW. In NRW ist manches anders.


    An Begriffen wie Quartalsnote und Korrekturfächer erkenne ich die KollegInnen aus NRW.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Die Leistungsfeststellung durch Prüfung ergänzt eine zu dünne Bewertungsgrundlage

    In der zitierten Vorschrift steht nichts von Ergänzung, sondern nur, dass der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt würde. Im vorliegenden Fall ist der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Prüfung also mangelhaft.

    Es steht auch nirgends, dass man den Leistungsstand nur zum Halbjahresende feststellen könnte.

    Welchen Einfluss diese Prüfung hat, wenn das erforderliche Benehmen mit der Schulleitung nicht hergestellt wurde, weiß ich dann auch nicht. Wenn die Prüfung korrekt angesetzt gewesen wäre, erwartete ich aber schon, dass die mangelhaften Leistungen aus der Prüfung einen Einfluss auf die Halbjahresleistungsbewertung hat.

  • In der zitierten Vorschrift steht nichts von Ergänzung, sondern nur, dass der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt würde. Im vorliegenden Fall ist der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Prüfung also mangelhaft.

    Deshalb hat das OVG das Ganze entsprechend ausgelegt - OVG-Urteile sind für gewöhnlich die Urteile, nach denen dann auch die ober(st)e Schulaufsicht handelt.

    Streng genommen kannst Du erst im zweiten Quartal überhaupt feststellen, ob es eine hinreichende Bewertungsgrundlage gibt, wenn man - und das scheint eine Messlatte zu sein - 50% an Anwesenheit für eine Bewertbarkeit ansetzt.

    Es steht auch nirgends, dass man den Leistungsstand nur zum Halbjahresende feststellen könnte.

    Welchen Einfluss diese Prüfung hat, wenn das erforderliche Benehmen mit der Schulleitung nicht hergestellt wurde, weiß ich dann auch nicht. Wenn die Prüfung korrekt angesetzt gewesen wäre, erwartete ich aber schon, dass die mangelhaften Leistungen aus der Prüfung einen Einfluss auf die Halbjahresleistungsbewertung hat.

    Es steht nirgends, das stimmt, aber es ergibt mehr Sinn, das am Ende zu machen, weil zum Ende des ersten Quartals bis zum Ende des Halbjahres zumindest grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass ein/e SchülerIn durch höhere Anwesenheit die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vorhandene Bewertbarkeit noch herstellt. Im Sinne der Arbeitsökonomie würde ich da bis zum Ende des Halbjahres warten.

    Deine Einschätzung zum Umgang mit der Prüfungsnote teile ich.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In NRW ist das auch nicht anders. In NRW gibt es keine Quartalsnoten.


    Am Begriff "Quartalsnote" erkenne ich die Vorschriftenverweigerinnen.

    Ich erkenne sie trotzdem, sonst verwendet den Ausdruck niemand.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Unsäglicher als angebliche Quartalsnoten finde ich generell die "Somi-Noten".

    Wir hätten so viel weniger Probleme, gäbe es die einfach nicht. Der Unterricht bereitet auf Prüfungen vor. Wer da nichts macht, spürt es in der Prüfung. Ende der Kiste. Aber das würde ja nicht zu den geschönten Abiquoten passen.

    Im Übrigen wird der mittlere Schulabschluss noch viel mehr geschönt, weil da die Prüfungs"leistungen" der ZP10 mit der "er hat ja so gut mitgemacht" Somi verrechnet werden, anders als beim Abitur.

  • Im Übrigen wird der mittlere Schulabschluss noch viel mehr geschönt, weil da die Prüfungs"leistungen" der ZP10 mit der "er hat ja so gut mitgemacht" Somi verrechnet werden, anders als beim Abitur.

    Hast Du da im Sinne der "Skandalisierung" die Klassenarbeiten unterschlagen?

    Beim Abitur wird das sehr wohl auch berechnet - das Grundprinzip ist dasselbe, nur dass die Quotelung eine andere ist.
    ZP10 und Vornote (i.e. Fachnote) im Verhältnis 50:50.
    Abitur: Abiturprüfung 1/3 und Q-Phase 2/3 davon mindestens 50% SoMi-Note - eher mehr, weil nicht alle Fächer schriftlich belegt sind.

    Vielleicht spielst Du aber auch auf die Validität der im Sek I Bereich vergebenen Noten an, weil der Mittlere Schulabschluss für die nicht gymnasialen Schulformen DER Abschluss ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hast Du da im Sinne der "Skandalisierung" die Klassenarbeiten unterschlagen?

    Beim Abitur wird das sehr wohl auch berechnet - das Grundprinzip ist dasselbe, nur dass die Quotelung eine andere ist.
    ZP10 und Vornote (i.e. Fachnote) im Verhältnis 50:50.
    Abitur: Abiturprüfung 1/3 und Q-Phase 2/3 davon mindestens 50% SoMi-Note - eher mehr, weil nicht alle Fächer schriftlich belegt sind.

    Vielleicht spielst Du aber auch auf die Validität der im Sek I Bereich vergebenen Noten an, weil der Mittlere Schulabschluss für die nicht gymnasialen Schulformen DER Abschluss ist.

    Ja, aber wir wissen doch beide, wie da an der "Fachnote" geschraubt wird, um die horrende ZP10 auszugleichen.

    Das mag an Gymnasien nicht so extrem sein, aber schau dir die Schulen an, die den mittleren Schulabschluss vergeben. Den vergeben wir auch und ich sollte das nicht weiter kommentieren. Umgekehrt sehe ich ja auch, mit welchen Vorkenntnissen wir Schüler bekommen, die diesen Abschluss erreicht haben. Das gleiche gilt auch für Fachabiturienten. Da fällt mir spontan Evelyn Burdeckie ein (sorry Mailyn), aber längt nicht nur :D

  • Aber was ich mit verrechnen eigentlich meinte: Im Abitur müssen ja gewisse Punktbedingungen innerhalb der Prüfungen selbst erfüllt werden. Bei der ZP10 nicht. Das ist der entscheidende Unterschied.

  • Ja, aber wir wissen doch beide, wie da an der "Fachnote" geschraubt wird, um die horrende ZP10 auszugleichen.

    Das mag an Gymnasien nicht so extrem sein, aber schau dir die Schulen an, die den mittleren Schulabschluss vergeben. Den vergeben wir auch und ich sollte das nicht weiter kommentieren. Umgekehrt sehe ich ja auch, mit welchen Vorkenntnissen wir Schüler bekommen, die diesen Abschluss erreicht haben. Das gleiche gilt auch für Fachabiturienten. Da fällt mir spontan Evelyn Burdeckie ein (sorry Mailyn), aber längt nicht nur :D

    Och. Wenn ich die reden höre, denke ich mir manchmal so im Stillen, dass die aber noch weit entfernt ist vom Bodensatz, der so durchgeschleust wurde 😄

    Die ganze Abschlussvergabe ist in NRW doch mittlerweile ein absoluter Witz.

  • Ich bräuchte im Prinzip Belege für "Quartalsnote keine justiziable Teilnote" und "Feststellung des Leistungsstandes ... am Ende eines Halbjahres".

    Wie schon erwähnt, wirst du zu Quartalsnoten nichts finden. Solche tauchen ja in keinem Gesetz und keiner Prüfungsordnung auf. Du wirst auch keine Belege zu Bauchnoten finden. Insofern. Meine Schulleiterin wollte mir mal einen erzählen, weil Schülerinnen sich beschwert hätten, dass ich keine Quartalsnoten vergeben hätte. Ich sagte dann, ich hätte in der Prüfungsordnung nochmal wegen der Quartalsnoten nachlesen wollen, aber die Stelle nicht gefunden, ob sie mir wohl einen Tipp geben könne, wo ich das nachlesen können. Das anschließende Winden erinnerte mich doch mehr an einen Aal als eine juristisch gebildete Person. So herum, meine ich, müsste es gehen. Wenn jemand auf Quartalsnoten besteht, soll doch bitte benennen, wo die kodifiziert sind. Dann hat man Klarheit, worüber man redet.

    Boah, regt mich so etwas auf. Und so etwas hier:

    Die OK scheint mir in dem Bereich nicht so fit zu sein und trifft kaum klare Aussagen,

    um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein"

    Wie will man den rechtliche auf die sichere Seite kommen, wenn man die Rechtslage nicht kennt? Wo ist denn dann die sichere Seite? „OK“ heißt ja sicher nicht „Ofenkartoffel“ sondern so etwas wie „Was koordiniert sie obere Stufe“. Sind die koordinierende Lehrkräfte nicht eigentlich dafür da, sich mit so etwas auszukennen?

    Ich machte mir ja einen Spaß daraus, die Einladung der Ofenkartoffel an die Schülerin zur Prüfung einfach mal zu ignorieren.

  • Aber was ich mit verrechnen eigentlich meinte: Im Abitur müssen ja gewisse Punktbedingungen innerhalb der Prüfungen selbst erfüllt werden. Bei der ZP10 nicht. Das ist der entscheidende Unterschied.

    Richtig. In der Abitprüfung kann ich auch durchfallen, wenn ich (meinetwegen auch knapp) zur Abiturprüfung zugelassen werde und ich dann in der Abiturprüfung (incl, der dann folgenden Bestehensprüfung) die 100 P nicht erreiche (oder ich die Innenbindung nicht schaffe).

    Da kann ich eine 5 in der Abiprüfung nicht mit der Vornote (z.B. 4) aufwiegen und ne 4 - (also quasi 4) draus machen. Gerade bei knapp Zugelassenen Schüler:innen in der Abiprüfung, die bis dato die schlechten Klausurnoten durch Sominoten noch einigermaßen retten konnten, wird die Abiturprüfung deswegen oft zur Herausforderung.

  • Boah, regt mich so etwas auf. Und so etwas hier:

    Wie will man den rechtliche auf die sichere Seite kommen, wenn man die Rechtslage nicht kennt? Wo ist denn dann die sichere Seite? „OK“ heißt ja sicher nicht „Ofenkartoffel“ sondern so etwas wie „Was koordiniert sie obere Stufe“. Sind die koordinierende Lehrkräfte nicht eigentlich dafür da, sich mit so etwas auszukennen?

    Ich machte mir ja einen Spaß daraus, die Einladung der Ofenkartoffel an die Schülerin zur Prüfung einfach mal zu ignorieren.

    Ich würde noch einen Schritt weiter gehen.

    Der Umstand, dass etwas nicht in der Verordnung steht, ist in der Regel ein hinreichender, wenn nicht sogar klarer Beleg dafür, dass wie in diesem Fall die Quartalsnote nicht vorgesehen ist. Daraus lässt sich auch nicht von woanders her eine wie auch immer geartete Vorgehensweise basteln. Das widerspräche jeglicher Normensystematik innerhalb der Gesetzgebung.

    Ein kurzer Exkurs:

    • Die höchste Normenebene in NRW auf Schulebene ist unser Schulgesetz.
    • Dieses ermöglicht, dass einzelne Schulformen eigene Verordnungen bekommen - in diesem Fall die APO-S I, APO-GOSt, APO-BK, APO-WbK, AO-GS und die AO-SF.
    • Einzelne Paragraphen wie § 93 Abs. 2 werden durch separate Ausführungsverordnungen ergänzt.
    • Weitere Erlasse regeln bzw. präzisieren die Vorgaben aus dem Schulgesetz - hier beispielsweise der so genannte Wandererlass, der LRS-Erlass, der Erlass zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen etc.
    • Unterhalb dessen gibt es dann Vorgaben bzw. Weisungen durch die Bezirksregierung, die teils ihrerseits vom MSB kommen, und die bestimmte Paragraphen auf eine bestimmte Weise auslegen.
    • Was daneben noch für uns wichtig ist, sind zwei Gesetze und eine Verordnung - das BStG (Beamtenstatusgesetz), das LBG (Landesbeamtengesetz) und die ADO (Allgemeine Dienstordnung).

      Man muss weder als KoordinatorIn noch als "gemeine Lehrkraft" alle Texte vertieft kennen - aber man sollte die Systematik kennen, die innere Logik und bei Bedarf wissen, was man wo nachschlägt. Die Online-BASS, die mittlerweile die einzige gültige und tagesaktuelle Quelle ist, macht es uns einfach.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • der OK sprach lediglich davon, dass man ab ca. 50% Fehlstunden eine solche Prüfung ansetzen

    Ich denke eher, dass man BIS 50% eine solche Prüfung ansetzen kann. Darüber hinaus, also bei höheren Fehlzeiten, sehe ich nicht, wie man die verpasste Zeit in eine Prüfung drücken kann. Also, so seh' ich das.

  • Ich denke eher, dass man BIS 50% eine solche Prüfung ansetzen kann. Darüber hinaus, also bei höheren Fehlzeiten, sehe ich nicht, wie man die verpasste Zeit in eine Prüfung drücken kann. Also, so seh' ich das.

    Hier gibt es in der Tat keine Vorgabe in Form von Quoten o.ä. durch die BR oder das Ministerium.
    Die Entscheidung über die Bewertbarkeit trifft jede Kollegin und jeder Kollege selbst - wobei es sicherlich hilfreich wäre, hier eine einheitliche Vorgehensweise zu finden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Unsäglicher als angebliche Quartalsnoten finde ich generell die "Somi-Noten".

    Wir hätten so viel weniger Probleme, gäbe es die einfach nicht. Der Unterricht bereitet auf Prüfungen vor. Wer da nichts macht, spürt es in der Prüfung. Ende der Kiste. Aber das würde ja nicht zu den geschönten Abiquoten passen.

    Eine Reihe der zu erwerbenden Kompetenzen werden aber in den klassischen Prüfungsformaten nur schwerlich abgeprüft werden können. Schon aus diesem Grund ist eine weitere Bewertungsgrundlage sinnvoll. (Wir können natürlich auch die Diskussion aus den 00er-Jahren wieder aufmachen und an der Bedeutung der Kompetenzen zweifeln und es bei bloßen Inhalten belassen; die Frage ist, ob wir damit die Schüler und Schülerinnen auf ihr weiteres Leben hinreichend vorbereiten.)

    Im Übrigen obliegt es der Fachkonferenz und dann der einzelnen Fachlehrkraft, im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit ein entsprechendes Anforderungsniveau vorzusehen. Als Lateinlehrer wundere ich mich manchmal in diesem Bereich allerdings...

  • Eine Reihe der zu erwerbenden Kompetenzen werden aber in den klassischen Prüfungsformaten nur schwerlich abgeprüft werden können. Schon aus diesem Grund ist eine weitere Bewertungsgrundlage sinnvoll. (Wir können natürlich auch die Diskussion aus den 00er-Jahren wieder aufmachen und an der Bedeutung der Kompetenzen zweifeln und es bei bloßen Inhalten belassen; die Frage ist, ob wir damit die Schüler und Schülerinnen auf ihr weiteres Leben hinreichend vorbereiten.)

    Im Übrigen obliegt es der Fachkonferenz und dann der einzelnen Fachlehrkraft, im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit ein entsprechendes Anforderungsniveau vorzusehen. Als Lateinlehrer wundere ich mich manchmal in diesem Bereich allerdings...

    Also im Rahmen der Kompetenzüberprüfung wären doch das Ausfüllen bzw. fiktive Abschließen eines Mietvertrags sowie das Erledigen einer fiktiven Steuererklärung über ElStEr, oder das Aufbauen eines IKEA Pax (altes Modell, nicht das Faltmodell) mit Glasschiebetüren Prüfungsformate, die aufs Leben vorbereiten...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Schule ist natürlich keine Werkzeugbox, die den Kindern und Jugendlichen an die Hand gereicht wird, um damit ihr Leben zu bestreiten. Der Teil ist von Der Germanist etwas unglücklich gewählt. Rein lebenspraktisch ist die Erstellung der Steuererklärung wichtiger als die Gedichtanalyse - das wissen wir alle.

    Schule verfolgt andere Ziel, nämlich die Vermittlung von Allgemeinbildung und Kulturtechniken als Vorbereitung des lebenslangen Lernens. Hierfür sollten wiederum geeignete Prüfungs- und Bewertungsformate gewählt werden.

  • Die von dir genannten Kompetenzen finden sich meines Wissens nicht in einem der NRW-Curricula fürs Gymnasium;)


    Es gibt aber ja Kompetenzen, die in Klassenarbeiten nur schwer zu überprüfen sind. NRW ist hier bspw. vor einigen Jahren in Deutsch mit einem neuen Aufgabenformat deutlich lebensweltbezogener geworden. Und auch die künftig geplanten Präsentationsprüfungen gehen in diese Richtung. Die dafür benötigten Kompetenzen müssen aber auch sukzessive aufgebaut werden - und das geht nicht in einer normalen Klassenarbeit.

    Vielleicht lege ich in state_of_Trance s Aussage zu viel hinein und tue hier jemandem Unrecht, aber ich fühlte mich an einige Kolleginnen und Kollegen erinnert, die am liebsten nur Klassenarbeiten im AFB I und II stellen würden (weil die leichter zu korrigieren sind) und/oder sich darüber beklagen, dass man in der Sonstigen Mitarbeit gar keine schlechten Noten geben könne/dürfe. Wenn die Kriterien klar sind (auch für die Lehrkraft selbst übrigens), ist auch das möglich. Allerdings muss man manchen Kolleginnen und Kollegen auch erst einmal klarmachen, dass die Sonstige Mitarbeit nicht nur aus den mündlichen Leistungen im Unterricht besteht. ENDE DES KOLLEGENBASHINGS! Sorry.

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