Als Gymnasiallehrer an einer Grundschule arbeiten?

  • Hallo an alle,

    folgende Frage: Kann ein verbeamteter Lehrer für die Sek I und II auch an einer Grundschule hauptberuflich arbeiten und behält er dabei die Verbeamtung?

    Mein Problem hierbei ist, dass ich das Referendariat am Gymnasium fast geschafft habe. Dennoch fällt mir auf, dass es für mich nicht die richtige Schulstufe ist, die ich unterrichte. Ich habe während meines Studiums an einer Grundschule gearbeitet und muss sagen, dass mir die Arbeit dort viel mehr Spaß gemacht hat. Wie steht ihr zu der Problematik?

    Ich danke Euch für Eure Antworten.

    Ganz liebe Grüße :)

  • Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    In NRW arbeiten aktuell im Rahmen der so genannten Vorgriffsstellen Gymnasiallehrkräfte seit einigen Jahren hälftig in Abordnung an Grundschulen oder an Sek I Schulen. Ein dauerhafter Wechsel ist mit der Anpassung der Besoldung im Sek I Bereich auf A13 vermutlich leichter.

    Ich würde Dir empfehlen, dass Du Kontakt mit der Personalsachbearbeitung bei der für Dich zuständigen Schulaufsicht aufnimmst und Dich diesbezüglich beraten lässt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ist in NRW derzeit ausnahmsweise möglich, wie schon einige schrieben.

    Ich habe während meines Studiums an einer Grundschule gearbeitet und muss sagen, dass mir die Arbeit dort viel mehr Spaß gemacht hat. Wie steht ihr zu der Problematik?

    Spaß alleine reicht nicht.

    Wieso glaubst du, dass du dafür qualifiziert bist?

    Dir sollte klar sein, dass du in einer Schulform ausgebildet wurdest, die pädagogisch, methodisch und didaktisch sehr weit von der Grundschule entfernt ist, um das einmal vorsichtig auszudrücken.

    Du bist mit ziemlicher Sicherheit mit Gymnasiallehramt weder in Deutsch noch in Mathe auch nur ansatzweise fachdidaktisch und fachmethodisch für den Anfangsunterricht qualifiziert, weil das in deinem Studiengang überhaupt nicht vorkam, falls du denn überhaupt Mathe oder Germanistik studiert hast. Vermutlich sind dir alle Fehlvorstellungen und Bruchstellen unbekannt, die im Anfangsunterricht die Schullaufbahn der Kinder völlig scheitern lassen können. (Was hinterher bei den Schülern fast nicht mehr korrigierbar ist...).
    Ist dir darüber hinaus bewusst, dass du vermutlich außer Sport nahezu alle Fächer unterrichten wirst, in denen dir dann neben den Fachinhalten ebenfalls die Grundschulfachdidaktik und Fachmethodik fehlt?

    Das Potential für katastrophale Auswirkungen auf die Schüler ist ziemlich groß und du solltest dir bewusst sein, dass du richtig viel nachzulernen hast, wenn du diesen Weg gehst. Insbesondere solltest du nach dem Ref nicht der Illusion erliegen, du wärst nun ein fertiger Lehrer. Das wäre schon im ursprünglichen Lehramt ein Irrtum, beim Seiteneinstieg allerdings erst recht.

    Formal lassen einige Bundesländer aus Personalnot derzeit leider den Seiteneinstieg in fremde Lehrämter zu. Gut ist das überhaupt nicht.

    Mein Post soll dich da jetzt auch nicht frustrieren oder abwerten, sondern dazu dienen, dass du dir selbst ehrlich Rechenschaft über das ablegst, was dann auf dich zukäme.

  • Ist dir darüber hinaus bewusst, dass du vermutlich außer Sport nahezu alle Fächer unterrichten wirst,

    Das ist, meine ich, nur in NRW so, dass man Sport nicht "fachfremd" unterrichten darf. Vielmehr wird er - potentiell - alle Fächer außer Religion unterrichten (es sei denn, er hat dies studiert).

  • In Religion wird nicht mehr so genau geschaut. Bei Mangel ist viel möglich... Trotzdem würde ich mir als Fachfremder keinen wirklich guten Reliunterricht zutrauen und bin froh, dass es mich bislang nicht erwischt hat. Sport ist eine versicherungstechnische Sache. Wenn ich da im Sportunterricht einen Fehler mache, hat der meist gravierende Folgen als in Kunst oder Religion.

    An den TE: Bitte unbedingt alle Register beim Nachqualifizieren ziehen - und auf den Rat der studierten Kolleginnen hören. Ich habe schon so viel Murks von Gymnasiallehrern in der Grundschule mitbekommen... Grundsätzlich sind wir aber froh über neue KollegInnen! Man muss halt nur offen sein. Ich empfehle Hospitationen sowie die Buchreihe "Didaktik für die Grundschule" von Cornelsen und die Reihe "Oldenbourg Praxis" (nur noch gebraucht erhältlich). Damit kann man einigermaßen das Grundlagenwissen erlernen und dann auch fundiert entscheiden, ob man Grundschule wirklich will und kann.

  • Sport ist eine versicherungstechnische Sache.

    https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-un…ssetzungen.html


    In NRW ist es nicht erlaubt. Früher war das so, dass die meisten Kollegen an der Grundschule dann den Übungsleiter C gemacht haben und dann ging das. Das ist aber nur noch Altregelung.

    Neue Kolleginnen müssen ausgebildet sein (regulär oder als Zertifikatskurs) oder in der Ausbildung (mit Zertikurs) sein. Oder das vor Inkrafttreten des Erlasses bereits gemacht haben.

  • Das ist, meine ich, nur in NRW so, dass man Sport nicht "fachfremd" unterrichten darf. Vielmehr wird er - potentiell - alle Fächer außer Religion unterrichten (es sei denn, er hat dies studiert).

    Das ist an meiner Schule leider Wunschdenken. Mehr als die Hälfte der Klassen wird fachfremd unterrichtet, obwohl der Sicherheitserlass das untersagt. Ich will gar nicht wissen wie viele Grundschulen das ähnlich machen.

  • https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-un…ssetzungen.html


    In NRW ist es nicht erlaubt. Früher war das so, dass die meisten Kollegen an der Grundschule dann den Übungsleiter C gemacht haben und dann ging das. Das ist aber nur noch Altregelung.

    Neue Kolleginnen müssen ausgebildet sein (regulär oder als Zertifikatskurs) oder in der Ausbildung (mit Zertikurs) sein. Oder das vor Inkrafttreten des Erlasses bereits gemacht haben.

    Richtig, genau das meinte ich.

    H.Huber ja, wenn das keine jungen KuK sind, ist das erlaubt. Trotzdem natürlich u.U. ziemlich gefährlich...

    Spannend ist, dass die älteren Kolleg/-innen sogar auch ohne ÜL-C Schein Sport unterrichten dürfen.

    Hier nochmal zum Nachlesen aus dem Link:

    Zitat

    Bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:

    • Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Sport (Lehrbefähigung),
    • Lehrerinnen und Lehrer mit einer entsprechenden Qualifikationserweiterung (Lehrerlaubnis für fachfremd Sport unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer),
    • Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder an entsprechend qualifizierenden Fort- / Weiterbildungsmaßnahmen der Bezirksregierungen oder weiterer in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen genannten und damit anerkannten Träger teilnehmen.

    Unabhängig davon können alle Lehrerinnen und Lehrer, die bisher Sport unterrichtet haben und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun.

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