ASS und PTBS - Verbeamtung

  • Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung mit PTBS und/oder ASS auf Probe oder Lebenszeit verbeamtet zu werden?

    Ich hätte noch weitere Fragen:

    1. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit PTBS möglich?

    2. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit ASS möglich? Und wie würde dies für ASS und PTBS möglich sein?

    3. Würde die Diagnose von einem Therapeuten vor einer weiteren Verbeamtung als nicht mehr zutreffend beschrieben werden, wäre eine Verbeamtung dann unproblematisch möglich?

    4. Wenn ein Verdacht auf ASS (ehemals Asperger F84.5) besteht, muss dieser beim Amtsarzt angegeben werden, obwohl dieser Verdacht in keiner Akte auftaucht?

    5. Welche Unterlagen müssen, sofern sie angefordert werden von dem/der Therapeut/in offen gelegt werden? Sind darin inbegriffen alle Mitschriften von der/dem Therapeuten offenzulegen?

    6. Wäre es sinnvoll einen GbB oder Gleichstellungsantrag zu stellen, um eine Verbeamtung zu erleichtern. Auch wenn dies aus aktuellen Stand mir als nicht nötig erscheint?


    Vielen im Voraus für Eure Hilfe!

  • Ganz grundsätzlich ist die Frage nach der Beatmung immer eine Einzelfallentscheidung auf Basis der Frage, ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Einen Katalog von Diagnosen die ko-Kriterien sind, gibt es nicht. Du musst alle Diagnosen und Behandlungen angeben, Verdächte, die sich nicht bestätigt haben, meines Erachtens nicht. GdB ist tendentiell sinnvoll, falls es um Dinge geht, die sonst ggf. die Verbeamtung gefährden könnten, allerdings solltest du dir sicher sein, dass es auch für GdB50 reicht, wenn du den Antrag stellst, sonst produzierst du im Worst case Diagnosen, die du angeben musst, die dann aber nicht für GdB50 reichen.

  • Hallo Moebius,

    an welche Diagnosen denkst du, die "ggfs. die Verbeamtung gefährden könnten? Lesenoch das richtig heraus, dass ich keine Diagnosen angeben muss, sofern der GdB bei 50 liegt?

    Könnte man pauschal sagen, dass Personen mit Schwerbehinderung verbeamtet werden?

    Ganz grundsätzlich ist die Frage nach der Beatmung immer eine Einzelfallentscheidung auf Basis der Frage, ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Einen Katalog von Diagnosen die ko-Kriterien sind, gibt es nicht. Du musst alle Diagnosen und Behandlungen angeben, Verdächte, die sich nicht bestätigt haben, meines Erachtens nicht. GdB ist tendentiell sinnvoll, falls es um Dinge geht, die sonst ggf. die Verbeamtung gefährden könnten, allerdings solltest du dir sicher sein, dass es auch für GdB50 reicht, wenn du den Antrag stellst, sonst produzierst du im Worst case Diagnosen, die du angeben musst, die dann aber nicht für GdB50 reichen.

  • Natürlich müssen auch bei einer Schwerbehinderung alle Diagnosen angegeben werden und auch mit einer Schwerbehinderung ist die Verbeamtung kein Selbstläufer.

    Man sollte vorhandene Berichte von Kliniken, Ärzten und Therapeuten mitnehmen. Ggf. weitere Schreiben der Behandler die sich auf die Erkrankung und die Ausübung des Zielberufes beziehen, falls dies eine positive Bewertung unterstützen kann.

    Mit GdB wird ein Sachverhalt allerdings anders bewertet und dich Chancen stehen häufig höher als ohne GdB.

    Gerade eine Diagnose wie PTBS ist sehr individuell, was z.B. auch Trigger und entsprechende Symptome angeht.

  • 1. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit PTBS möglich?

    Äußerst unwahrscheinlich, da eine PTBS definitiv ein erhöhtes Risiko mit sich bringt vorzeitig dienstunfähig zu werden, wohingegen die 5 Jahre, die bei Schwerbehinderung geprüft werden bei gutem Behandlungsstand (ohne den man den Schuldienst nicht leisten kann) definitiv realistisch sind in vielen Einzelfällen.

    Zitat

    2. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit ASS möglich? Und wie würde dies für ASS und PTBS möglich sein?

    Ja, nein, vielleicht. Das ist ein Blick in die Kristallkugel, den niemand hier realistisch leisten kann, da das abhängig ist von der Schwere/ Ausprägung und Symptomatik der ASS und der PTBS, sowie deinem individuellen Behandlungsstand bei der PTBS. Auch die für die PTBS ursächlichen Ereignisse sind dabei relevant für die Bewertung. Ich würde bei dieser Kombination allerdings dringend empfehlen einen GdB zu beantragen, nicht nur im Hinblick auf die Frage der Verbeamtung, sondern vor allem im Hinblick auf die Entlastungmöglichkeiten für Schwerbehinderte, die für neurodivergente Menschen ebenso hochrelevant sind, wie für Menschen mit psychischen Erkrankungen, um den Beruf lange und so gesund wie möglich ausüben zu können.

    Zitat

    3. Würde die Diagnose von einem Therapeuten vor einer weiteren Verbeamtung als nicht mehr zutreffend beschrieben werden, wäre eine Verbeamtung dann unproblematisch möglich?

    Das klingt nach einem riskanten Spiel, nicht danach die Realität abzubilden, aber ich mag mich täuschen.

    Eine PTBS - Diagnose verschwindet nicht plötzlich nach Jahren in der Schublade, bloß weil das für die Frage der Verbeamtung praktisch wäre und muss mit angegeben werden als Vorerkrankung, selbst wenn sie tatsächlich begründet als geheilt gilt. Das wird also in jedem Fall mit einfließen in die gesundheitliche Prüfung.

    Zitat

    4. Wenn ein Verdacht auf ASS (ehemals Asperger F84.5) besteht, muss dieser beim Amtsarzt angegeben werden, obwohl dieser Verdacht in keiner Akte auftaucht?

    Knifflige Frage. Das kommt sehr deutlich darauf an, wie der Verdacht dir gegenüber bekannt gemacht wurde. Hast du eine komplette ASS- Diagnostik durchlaufen? Dann muss das angegeben werden, weil es ein klares Ergebnis war. Ansonsten kann es durchaus sein, dass du das nicht angeben musst. Lass dich z.B. von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten zu deinem konkreten Fall.


    Um das aber vielleicht etwas zu konkretisieren: Ich habe infolge meiner PTBS manchmal eine motorische Überspannungssymptomatik ähnlich einer Tikstörung. Um Letztere ausschließen zu können, wurde ich vor 15 Jahren zur Diagnostik an die Uniklinik geschickt. Der Arzt, der mit mir beim ersten Termin vier Stunden gesprochen hat, hatte als Forschungsschwerpunkt ASS, hatte keine Ahnung von PTBS und hat insofern plötzlich ASS aus dem Hut gezogen, was ich seines Erachtens definitiv hätte. Um die Diagnostik abzuschließen, hätte es eines zweiten Termins bedurft. Nachdem alle meine angeblichen ASS- Symptome klar auf die PTBS zurückzuführen sind, war mir das im Hinblick auf eine Verbeamtung zu heikel, diese Diagnose am Ende womöglich auch noch mit angeben zu müssen, obgleich unzutreffend. Also habe ich die Diagnostik nie abgeschlossen in Rücksprache mit meinen behandelnden Fachärzten, die das in dem Fall unterstützt haben. Ergo wurde die mündliche Aussage des Arztes an der Uniklinik, die keine gesicherte Diagnose war, nie irgendwo als gesicherte Diagnose festgehalten und ich musste das - auch das habe ich rechtlich abgeklärt vor dem Ref - tatsächlich nicht angeben.

    Zitat

    5. Welche Unterlagen müssen, sofern sie angefordert werden von dem/der Therapeut/in offen gelegt werden? Sind darin inbegriffen alle Mitschriften von der/dem Therapeuten offenzulegen?

    Die Frage, was genau offengelegt werden muss, muss dir ein Arzt oder Anwalt beantworten. Letztlich wird es aber niemals um sämtliche Mitschriften gehen beim Amtsarzt (das wäre gar nicht machbar vom Aufwand her), sondern um Aussagen zu Diagnosen, bestehender Symptomatik, relevante Einschränkungen für den Zielberuf und natürlich die aktuelle Behandlung und Prognose.

    Zitat

    6. Wäre es sinnvoll einen GbB oder Gleichstellungsantrag zu stellen, um eine Verbeamtung zu erleichtern. Auch wenn dies aus aktuellen Stand mir als nicht nötig erscheint?

    Wenn eine PTBS im Raum steht: Ja, unbedingt beantragen als Selbstschutz, auch wenn du jetzt denkst, das nicht zu benötigen.

    Mir hat vor über 20 Jahren ein Arzt dazu geraten den Antrag zu stellen, als ich gerade mal Mitte 20 war. Das war kein leichter Schritt für mich, vor allem auch, da ich damals nicht den Eindruck hatte, das zu benötigen. Der Arzt meinte jedoch, dass das in meinem Berufsfeld und mit der Erkrankung das einzig Sinnvolle sei, um mich langfristig zu schützen, hoffentlich verbeamtet zu werden und den Beruf dann hoffentlich gesund ausüben zu können. Heutzutage bin ich sehr froh, dass ich damals auf den Arzt gehört habe, auch wenn ich erst einige Jahre später verstanden habe, wie wichtig dieser Schritt war.

    Ich war gerade erst in Reha zur Traumakonfrontation. Dort wurde ebenfalls jeder und jedem mit PTBS dringend empfohlen einen GdB zu beantragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gegenfrage: warum möchte man mit zwei psychischen Erkrankungen, die so schwerwiegend sind, dass man einen Grad der Behinderung annimmt, Lehrer werden?

    Wieso nicht? Weder ein GdB, noch das Vorliegen mehrerer psychischer Erkrankungen schließen das Berufsfeld per se aus, das Interesse in diesem tätig zu werden oder auch die Befähigung dazu. Andernfalls wären wohl die meisten Lehrkräfte mit PTBS keine Lehrkräfte geworden, da diese häufig mit z.B. Depressionen oder auch Angsterkrankungen einhergehen, sprich nicht selten mehr als eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Okay, anders formuliert: hältst du es für eine gute Idee, in einen Beruf einzusteigen, von dem der Arzt sagt, dass du wahrscheinlich "nicht alt wirst". Das sind ja keine leeren Beamtenworte. Ein Beruf, in dem man zeitlich getaktet mit Kindern und Jugendlichen stets präsent und gut gelaunt interagieren soll, wenn du von dir selbst sagst, ich habe Symptome aus dem Autismusspektrum und ein unverarbeitetes Trauma durchgemacht.

    Dass es möglich ist, habe ich nicht bezweifelt und dass viele Lehrkräfte psychische Probleme haben natürlich auch nicht, sondern gerade deswegen: die Belastungen des Berufs kommen noch oben drauf.

  • Wieso nicht?

    Objektiv gehört Lehrkraft zu den Berufsbildern mit einem deutlich erhöhten Risiko psychischer Erkrankungen und erheblichen Belastungsfaktoren, eine gewisse Resilienz gegen mentalen Stress ist in meinen Augen eine der wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf und wird leider viel zu oft bei der Berufsfindung schön geredet. Ich habe inzwischen einige Studenten und Anwärter erlebt, die von ihrer Persönlichkeit völlig ungeeignet waren und denen das nie jemand ehrlich gesagt hat und ich habe auch Fälle von Lehrkräften miterlebt, bei denen mentale Probleme schwere Folgen hatte, bis hin zu Suiziden.

    Nicht jede psychische Vorerkrankungen ist gleich, es ist gut, dass es keine pauschalen Ausschlüsse gibt und man individuell hin schaut. Aber bei dem beschriebenen Bild täte auch der TE gut daran, ehrlich und mit professioneller Unterstützung (von jemandem, der das Berufsbild Lehrkraft kennt, nicht ein Feld-Wald-und-Wiesen Psychologe) zu besprechen, ob er den Belastungsfaktoren gewachsen ist.

    Und da es hier um Autismusverdacht und PTBS geht, darf man meines Erachtens auch schon mal sagen, dass man daran Zweifel hat, denn Lehrkräfte müssen mit schwierigen Kommunikationssituationen mit Schülern und Eltern klar kommen, in der Lage sein, auch mit persönlicher und unsachlicher Kritik professionell umzugehen, und in schwierigen Situationen den Überblick und die Kontrolle zu behalten, selbst wenn man gerade 50 Stunden die Woche gearbeitet und schlecht geschlafen hat.

  • Ob es sinnvoll ist hängt ja immer von der Ausprägung und den Einschränkungen ab.

    Ich habe sehr wenig Auswirkungen auf meinem Beruf, starke in anderen Bereichen. Mir hilft daher mein Beruf sogar sehr stabil oder stabiler zu sein. Aber die Auslöser haben bei mir auch nichts mit meinem beruflichen Umfeld zu tun. Der GdB gibt mir im beruflichen Umfeld Entlastung die gut und notwendig sind, weil mein Leben ansonsten schon recht anstrengend ist.

    Und was wohl wichtig ist, ich habe weiterhin therapeutische Unterstützung.

    Bezüglich Autismussprektrum kann und mag ich das nicht beurteilen. Da hier alles ebenfalls sehr individuell ist.

  • Bezüglich Autismussprektrum kann und mag ich das nicht beurteilen. Da hier alles ebenfalls sehr individuell ist.

    Das ist für mich das größere Problem, bei PTBS kann alles okay sein, wenn der Auslöser nichts mit der Schule zu tun hat. Ich weiß, dass Asperger inzwischen sehr weit gefasst wird, aber es hat meines Erachtens eigentlich immer etwas mit Problemen mit der Kommunikation mit anderen Menschen zu tun. Und das ist bei Lehrkräften nun mal das Hauptgeschäft.

  • Ich komme sehr gut in der Schule zurecht sowohl mit Schülern als auch mit Kollegen. Meine Einschränkungen haben sich bisher noch nicht auf meine Arbeit ausgewirkt. Bin vielleicht sehr ehrlich und verstehe keine Ironie, aber dennoch kann ich reden und zwar egal ob es Schüler sind, Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte.

  • Ich komme sehr gut in der Schule zurecht sowohl mit Schülern als auch mit Kollegen. Meine Einschränkungen haben sich bisher noch nicht auf meine Arbeit ausgewirkt. Bin vielleicht sehr ehrlich und verstehe keine Ironie, aber dennoch kann ich reden und zwar egal ob es Schüler sind, Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte.

    Wenn du das mit Schreiben von Psychologen einreichst, hast eine gute Ausgangslage.

  • Objektiv gehört Lehrkraft zu den Berufsbildern mit einem deutlich erhöhten Risiko psychischer Erkrankungen und erheblichen Belastungsfaktoren, eine gewisse Resilienz gegen mentalen Stress ist in meinen Augen eine der wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf und wird leider viel zu oft bei der Berufsfindung schön geredet. Ich habe inzwischen einige Studenten und Anwärter erlebt, die von ihrer Persönlichkeit völlig ungeeignet waren und denen das nie jemand ehrlich gesagt hat und ich habe auch Fälle von Lehrkräften miterlebt, bei denen mentale Probleme schwere Folgen hatte, bis hin zu Suiziden.

    Das ist leider eine echte Lücke in der Lehrerausbildung bzw. der Einstellung in den Schuldienst. Leider wird seitens des Amtsarztes ja nur auf drohende Dienstunfähigkeit geschaut. Eigentlich müsste da viel Stärker auf Fürsorge für den Kandidaten und vor allem auch Fürsorge für die Schüler geguckt werden.

  • PTBS äußert sich zum Beispiel in Flashbacks, Dissoziation, emotionaler Abstumpfung, Reizbarkeit, Schlafproblemen etc. Das ist, wie der Name sagt, eine hohe Belastung. Die Symptomatik kann auch ohne Trigger auftreten.

    Wenn du das alles im Blick hast, ist das gut. Ich finde generell die regelmäßig hier wiederkehrende Frage nach der Verbeamtung und was man tun muss, um diese noch zu erreichen, arg kurzsichtig.

  • Zitat

    Wenn du das alles im Blick hast, ist das gut. Ich finde generell die regelmäßig hier wiederkehrende Frage nach der Verbeamtung und was man tun muss, um diese noch zu erreichen, arg kurzsichtig.

    In wie fern? Dass jemand Lehrer werden möchte und das im Idealfall als Beamter ist absolut nachvollziehbar. Die Frage danach, wie das System funktioniert und wie man sein Ziel innerhalb dieses Systems erreichen kann, ist doch legitim.

    9der bist du auch skeptisch, wenn jemand sich einen Anwalt zulegt, um in einem Rechtsstreit das Optimum für sich rauszuholen?

  • Ich habe nirgends was von illegitim geschrieben, sondern von kurzsichtig.

    Man könnte auch das Gegenteil behaupten. Wir hatten erst vor kurzem einen Fall hier von jemandem, der die Probezeit nur mit größten Problemen überstanden hat und in direktem Anschluss auf dem besten Weg in die dauerhafte Dienstunfähigkeit war. Für den Betreffenden war das mit Sicherheit alles andere als kurzsichtig, den er hat mit drei Jahren Arbeit eine Versorgung erreicht, für die ein Durchschnittsrentner 30 Jahre hätte arbeiten müssen. Gekniffen sind Steuerzahler und wegbegleitende Kollegen und Schüler.

    Das will ich aber dem TE nicht unterstellen, ich will nur sagen, dass es absolut berechtigt ist, dass an die Verbeamtung hohe Anforderungen gestellt werden und dass ich diese auch nicht für zu hoch, sondern eher für zu niedrig halte.

  • Es würde mir und dem Steuerzahler sicher nichts bringen, wenn ich erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die Diagnose bekommen hätte. Aber ich denke es gibt einige, die ihre Probleme anhäufen und so fertig sind nach der Verbeamtung und dann kaum mehr arbeiten oder in völlige Dienstunfähigkeit geraten. Dann sollte man sich und dem Steuerzahler zu liebe zuvor Hilfe nehmen.

  • Ich komme sehr gut in der Schule zurecht sowohl mit Schülern als auch mit Kollegen. Meine Einschränkungen haben sich bisher noch nicht auf meine Arbeit ausgewirkt. Bin vielleicht sehr ehrlich und verstehe keine Ironie, aber dennoch kann ich reden und zwar egal ob es Schüler sind, Lehrkräfte oder andere pädagogische Fachkräfte.

    Ich kenne jemanden, für den dies auch zutrifft und seit vielen Jahren ein sehr geschätzter Kollege ist. Nur sehr wenige wissen Bescheid und auch nur, weil er es nach einer Fortbildung zu Autismus im kleinen Kreis am Abend gesagt hat.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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