Teilzeitkräfte schulden alles anteilig, z.B bei 20h Arbeitszeit nur zusätzliche 1,5 Vertretungsstunden pro Monat, da Vertretungen sicher keine unheilbaren Aufgabe sind. Daher muss bei 50%ger Teilzeit bereits die 2. Vertretungsstunde pro Monat als potenzielle Mehrarbeitsstunde notiert werden.
Wenn ich meine Arbeitszeit geleistet habe, schulde ich dem Dienstherr auch nicht anteilig irgendwelche unbezahlte Überstunden. Wenn es um irgendwelche Vertretungsstunden geht, die dann wieder ausgeglichen werden, kann man gerne erwarten, dass VZ-Kräfte anteilig mehr machen. Aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht darum, dass die normale Tätigkeit nicht im Rahmen der bezahlen Arbeitszeit erledigt werden kann.