NRW: potentielle Unwetterwarnung für Montag

  • Mein Mann ist auch gut zur Arbeit gekommen. Halbe Stunde später war es sehr glatt, habe eben dann doch gestreut, weil Eisschicht und noch Regen und es noch nicht den Anschein machte, dass es taut.

    Hoffe auch das es bis heute Nachmittag wieder besser ist, dann muss ich auch los.

  • Wie darf man sich das bei Distanzunterricht vorstellen?

    Es ist eine Klasse, die ich auch so im Unterricht habe. Also mache ich da meinen Unterricht, ausfallen darf ja nichts. Aber klar, vorbereitet kriege ich da für Distanz nichts mehr. Ich unterrichte ja auch hauptsächlich in Anlage A2, also AV und IFK. Im Gymnasium kann ich meinen Unterricht relativ problemlos auf Distanz umstellen, in der AV und der IFK, wo alles sehr viel kleinschrittiger ist, ist das deutlich aufwendiger.

    Freue mich schon, das dann als Mehrarbeit abzurechnen.

  • Mich würde auch interessieren, wie bei euch Distanzunterricht aussieht.

    Wenn nur ein Tag dazwischen mal in Distanz ist, werden die meisten wohl genauso wie in Präsenz arbeiten. Also eine Teams-Konferenz und genauso wie in Präsenz. Wir haben Convertibles mit Stifteingabe, da kann man also schreiben, wie an einer Tafel. Ansonsten haben die meisten KuK ihr Unterlagen ohnehin digital.

    Was nicht geht ist CAD, aber für einen Tag verschmerzt man das.

    Längerfristiger Distanzunterricht erfordert dann doch noch andere Methoden. Aber das haben wir heute ja nicht.

  • Es ist eine Klasse, die ich auch so im Unterricht habe.

    Ich glaube kaum, dass es bei uns eine Vertretungsregelung für Distanz geben würde.
    Dann kriegen die halt keine Aufgaben und der Unterricht entfällt. - Pech gehabt.

    Das klingt sehr spannend bei euch an der Schule. Tut mir Leid für dich.


    Mir tut es ansonsten leid um meine 6 Stunden Labor, die heute entfallen, ich habe zwar Youtube-Videos und Beispiel-Messwerte zusammen gesucht, aber das ist nicht das Gleiche.

    Ansonsten habe ich aber für eine Klasse ein kahoot-Quiz erstellt und hoffe das motiviert sie etwas sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen.

  • Und wie erwartet fehlen heute einige Kollegen, habe bereits die erste Vertretung reinbekommen...

    ... wenn eure SL euch zu Videoschalten nötigen will.........

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Jaja, der Untergang des Abendlandes, weil mal ein Tag Videokonferenz gemacht wird. In der Industrie sind diese absolut üblich. Das spart wertvolle Ressourcen. Man stelle sich mal vor, ein MA würde das mit dem Hinweis auf Datenschutz ablehnen.

    PaPo Wo genau hast Du denn ein Problem damit? Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen. Interessiert mich wirklich.

    PS: an meiner Schule lief es problemlos. Meine Klassen waren alle vollzählig. Sie haben den Distanzunterricht positiv bewertet. Wir bilden übrigens einfach den Unterricht über eine Videokonferenz ab. Alles läuft nach Plan. Ich hatte etliche Einladungen zu VKs im Postfach (Als Bereichsleitung werde ich automatisch mit eingeladen).

  • PaPo Wo genau hast Du denn ein Problem damit? Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen. Interessiert mich wirklich.

    Ich denke, er stößt sich daran, dass er ohne sein Wissen aufgezeichnet werden könnte. Was auch im normalen Unterricht gehen würde, aber deutlich schwieriger.

  • Jaja, der Untergang des Abendlandes, weil mal ein Tag Videokonferenz gemacht wird. In der Industrie sind diese absolut üblich. Das spart wertvolle Ressourcen. Man stelle sich mal vor, ein MA würde das mit dem Hinweis auf Datenschutz ablehnen.

    PaPo Wo genau hast Du denn ein Problem damit? Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen. Interessiert mich wirklich.

    Sorry, aber ich finde deine Frage grotesk, insofern dir Wert, Umfang und Bedeutungsgehalt unserer Grundrechte bewusst sein sollten, zumal als Lehrer und insb., wenn du einen Eid auf die Verfassung geleistet hast.. Die Wahrnehmung von Grundrechten, deren Nichtveräußerung,, bedarf keinerlei Rechtfertigung. Du, ich, alle anderen Menschen haben ein Recht am eigenen Bild (und Ton), das man nur selbst aktiv abtreten kann. Videoschalten, in denen man jmd. nötigen möchte, dessen Bild u./o. Ton in einer Situation zu präsentieren, die ihrer Natur nach nicht nur nicht hinreichend kontrollierbsr ist (nämlich gar nicht), sondern zum Missbrauch einlädt (an 'ner Grundschule vielleicht weniger das Problem... dein Vergleich mit "der Industrie" greift jedenfalls nicht) und diesen max. vereinfacht, unterminiert dieses Recht (da hilft aich nicht, dass man ja ex post facto Konsequenzen ziehen könnte, gerade im Internet nicht).

    Das ist 'ne Grundsatzfrage.

    Was soll das eigtl. für ein 'Argument' sein, "Jaja, der Untergang des Abendlandes" oder "Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen" etc.? Reagierst du so auch bei anlasslosem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis anderern ('Nun hab dich nicht so...' soraxh der SL, der den an die Kollegin adtessierten Brief im Sekretariat öffnete...)?

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

    "Pourquoi suit-on la pluralité? Est-ce qu'elle a plus de raison? Non, mais plus de force" (Blaise Pascal).

  • Ich denke, er stößt sich daran, dass er ohne sein Wissen aufgezeichnet werden könnte. Was auch im normalen Unterricht gehen würde, aber deutlich schwieriger.

    Nicht "er", sondern 'man' - es geht um ein grinsätzliches, kein individuelles Problem. Und Präsenzunterricht und Distanzunterricht sind phänomenologisch auch dahingehend zwei essenziell unterschiedliche Paar Schuhe. Der Untersxhied im Missbrauchspotenzial ist nicht lediglich (enorm divergierender( gradueller, sondetn kategorialer Art.

    Wenn einem das persönlich egal ist, meinetwegen. Es ist aber befremdlich, wenn Kollegen keinerlei Sensibilisiering für diese Provlematik haben (oder gar shaming, gaslighting und Co. ggü. Kollegen bemühen wollen, die ihre Rechte wahren wollen).

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  • Ich finde ja weniger die Frage grotesk, als die Antwort darauf...

    Weil? Auf die Begründung bin ich gespannt.

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  • Sorry, aber ich finde deine Frage grotesk, insofern dir Wert, Umfang und Bedeutungsgehalt unserer Grundrechte bewusst sein sollten, zumal als Lehrer und insb., wenn du einen Eid auf die Verfassung geleistet hast.. Die Wahrnehmung von Grundrechten, deren Nichtveräußerung,, bedarf keinerlei Rechtfertigung. Du, ich, alle anderen Menschen haben ein Recht am eigenen Bild (und Ton), das man nur selbst aktiv abtreten kann. Videoschalten, in denen man jmd. nötigen möchte, dessen Bild u./o. Ton in einer Situation zu präsentieren, die ihrer Natur nach nicht nur nicht hinreichend kontrollierbsr ist (nämlich gar nicht), sondern zum Missbrauch einlädt (an 'ner Grundschule vielleicht weniger das Problem... dein Vergleich mit "der Industrie" greift jedenfalls nicht) und diesen max. vereinfacht, unterminiert dieses Recht (da hilft aich nicht, dass man ja ex post facto Konsequenzen ziehen könnte, gerade im Internet nicht).

    Das ist 'ne Grundsatzfrage.

    Was soll das eigtl. für ein 'Argument' sein, "Jaja, der Untergang des Abendlandes" oder "Erläutere mir mal gern Deine Befürchtungen" etc.? Reagierst du so auch bei anlasslosem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis anderern ('Nun hab dich nicht so...' soraxh der SL, der den an die Kollegin adtessierten Brief im Sekretariat öffnete...)?

    Dir ist schon klar, dass das GG das Verhältnis von Bürgern zum Staat regelt. Da du im öffentlichen Dienst tätig bist, sind die Grundrecht auch eingeschränkt, um deine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Anordnung von Videokonferenzen als Distanzunterricht ist daher zulässig.

  • Das Land NRW hat wie gesagt die Rechtsgrundlage extra geschaffen, Lehrkräfte zur Videokonferenznutzung mit Bild und Ton zu verpflichten. Ich verweise gerne nochmal auf die von mir sehr geschätzte Seite zum Thema Datenschutz in der Schule mit entsprechendem Artikel:

    Im Verlauf der Pandemie war vor allem strittig, ob Lehrkräfte zur Erteilung von Distanzunterricht per Videokonferenz verpflichtet werden konnten und dieses mit eingeschalteter Videokamera. Genau diesem Umstand dürfte die ausdrückliche Erwähnung von “Videokonfenzsystemen” geschuldet sein. Das Land NRW legt damit fest, dass sich die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften zur Aufgabenerfüllung und bei Lehrkräften außerdem zur Durchführung von Unterricht auch auf die Nutzung von Videokonferenz Plattformen erstreckt.

  • PaPo Weil die Nutzung von Videokonferenztools in diversen beruflichen Kontexten völlig selbstverständlich und etabliert ist, so dass die Nachfrage, woher die rigorose Ablehnung rührt, für mein Empfinden nicht ungewöhnlich ist. Statt einer sachlichen, erklärenden Antwort dann so in den Angriffsmodus zu schalten, finde ich befremdlich.

    Persönlich finde ich die ablehnende Haltung vieler Lehrerkollegen schade, denn das verhindert letztlich auch die Nutzung von VK Tools in Kontexten, die ich in der Pandemie sehr gewinnbringend und angenehm fand (Konferenzen, Elternsprechtag, etc.). Aber seine Meinung bleibt natürlich jedem unbenommen. Etwas grotesk fand ich die Heftigkeit der Reaktion auf eine ganz normale Frage.

  • Dir ist schon klar, dass das GG das Verhältnis von Bürgern zum Staat regelt. Da du im öffentlichen Dienst tätig bist, sind die Grundrecht auch eingeschränkt, um deine Dienstpflichten zu erfüllen. Die Anordnung von Videokonferenzen als Distanzunterricht ist daher zulässig.

    Du unterliegst dem Teugsxhluss, dass es irgendwie wine Dichotomie zwischen "Bürgern" und Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, gäbe. Die Grundrechtseinschränkungen von Beamten salopp auf alle Menschen übertragen zu glauben, die im ÖD tätig sind, ist zudem bereits fehlsam (wir reden hier ja nicht über besondere Pflichtenstellimgen, die z.B.Verschwiegenheit, Neutrsalität u.ä. auch von Nichtbeamten notwendig machen etc.), insg. übersiehst du aber, dass Grundrechte von Beamten nur durch allg. Gesetze eingeschränkt werden können und eben nicht willkürlich weshalb eine Güterabwägung im Einzelall notwendig ist (wir haben da was zur Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, polit. Betätigung etc.).

    Zeig mir doch bitte das Gesetz u./o. die (dann ggf. korrespondierende) Recjtsprechung, die das Recht am eigenen Bild und Ton von Beamten, speziell Lehrern in Videoschalten als Distanzunterricht, (meinetwegen auch mutatis mutandem) einzuschränken vermag (die Dienstpflicht ist btw, wir stellten es bereits fest, auch anders erfüllbar, wir haben hier also nichtmal 'ne Notwendigkeit vorliegen).

    Bin gespannt.

    "Ich mag Kuchen!" (Johnny Bravo)

    "The fact that an opinion has been widely held is no evidence whatever that it is not utterly absurd; indeed in view of the silliness of the majority of mankind, a widespread belief is more likely to be foolish than sensible" (Bertrand Russell).

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