Bundesbeamter möchte Landesbeamter werden

  • Weiß jemand von euch wie es sich verhält?! Ich bin Bundesbeamtin, aber möchte den Quereinstieg ins Grundschullehramt in Hessen machen.

    Weiß jemand wie das abläuft beamtenrechtlich?

  • Ich glaube, dass ist eine derart spezielle Frage, dass du die hier nicht beantwortet bekommen wirst.

    Zunächst ist in der Regel die Bedingung für eine Verbeamtung als Lehrer*tin, dass man das Referendariat abgeschlossen hat.

    Ich gehe davon aus, dass das nicht abgeschossen wurde?

  • Ja, aber werde ich nahtlos weiter verbeamtet? Was passiert mit meiner bisherigen Pension?


    Du bist ja etwas wortkarg mit Informationen um deine Situation beurteilen zu können.


    Ich habe jetzt einmal für dich gegoogelt, nach Quereinstieg Hessen:


    https://kultus.hessen.de/schuldienst/ei…nst/grundschule

    Ich fasse dir das zusammen:

    Erstmal brauchst du schon eine Qualifikation, aus dem eins der Unterrichtsfächer abgeleitet werden kann. Hast du das, kannst du den Quereinstieg starten, wirst aber nicht verbeamtet, erst nach Abschluss der dreieinhalbjährigen Qualifikationsmaßnahme, sofern die Voraussetzungen vorliegen

  • Vielen Dank für eure Infos!

    Und nochmal genauer meine Situation:


    Ich bin Bundesbeamtin in Elternzeit und habe mich für einen Quereinstieg ins Grundschullehramt im Land Hessen beworben. Noch ist es in Prüfung, ob ich den Quereinstieg machen kann, aber natürlich ist es - wenn ich es bekomme - schwierig zu sagen, dass ich mich aus dem Dienstverhältnis als Bundesbeamtin entlassen und am Ende bestehe ich den Quereinstieg nicht und stehe ohne alles da.

    Deshalb meine Überlegungen wie das alles abläuft.

  • Welche Qualifikationen als Bundesbeamtin hast du denn, die einen Quereinstieg an die Grundschule überhaupt möglich machen könnten? Ich kann mir ehrlicherweise gar nicht vorstellen, was da passen könnte.

    Ich weiß es nicht, aber ich denke nicht, dass man als Bundesbeamter als Landesbeamter an eine Grundschule versetzt werden kann. Ich denke, du müsstest aus dem Dienst austreten und dich neu bewerben.

  • Ich kenne zumindest mehrere Leute, die Landesbeamte waren (Finanzamt) und für das Lehramtsreferendariat (Lehramtsstudium nebenberuflich gemacht) beurlaubt waren, so dass sie am Ende des Refs entscheiden konnten, ob sie wechseln oder nicht.
    Ich kenne sowohl landesinterne Beurlaubungen als auch landesübergreifende.
    Das wissen aber am besten dein jetziger Dienstherr (Beurlaubung) und der nächste (Übernahme). Fragen kostet wenig und es ist durchaus unterschiedlich (Ich habe mich schon für Stellen beworben / bewerben wollen, die möglicherweise mit Verbeamtung waren (bin aber über der Altersgrenze) und dann habe ich im Vorfeld ganz klar gefragt, ob ein Wechsel / eine Übernahme direkt in die Verbeamtung möglich sei. Bei einigen Stellen war das möglich, bei anderen nicht.

  • Ich kenne Fälle, in denen ein nahtloser Übergang von der Bundes- auf die Landesebene möglich war. Allerdings blieben die Leute im gleichen Tätigkeitsfeld und das Land hatte ein Interesse, das Fachwissen "einzukaufen". Das kann ich mir bei einem Quereinstieg zur Grundschule nur schwer vorstellen. Bei den zuständigen Stellen nachfragen kostet nichts, aber ich denke, es wird auf Bitte um Entlassung hinauslaufen und dann ggf. erneute Verbeamtung nach erfolgreichem Quereinstieg.

  • Ich bin aktuell in Elternzeit ...aber muss mir von meinem Dienstherrn jede Nebentätigkeit genehmigen gelassen. So auch die VSS Tätigkeit, die ich aktuell mache.kann mir aber nicht vorstellen, dass sie einen Quereinstieg ins Lehramt sich genehmigen...

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