Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Okay, mit dem SGB III lag ich falsch. Das würde uns wieder auf das GG zurückbringen, aber an das glaubst du ja nicht. Vielleicht die Aussage eines Schulrechtsexperten, Thomas Böhm, von der Seite der Robert-Bosch-Stiftung?

    Er sagt zunächst das, was du auch immer wieder wiederholst:

    Aber natürlich wird es dann konkreter:

    Es geht dann durchaus ein wenig relativierend so weiter:

    Es bleibt aber: TZ Kräfte mit familienbezogener Teilzeit reduzieren, um sich um ihre Familie zu kümmern. Das bezieht sich eben auch auf ihr Grundrecht nach GG, egal wie lächerlich du das findest. Wenn du wieder mit dem Frühstück mit deiner Ehefrau kommst, weil die Ehe auch geschützt ist, dann kannst du ja auch reduzieren.

    Du googelst irgendwelche Texte, um deine Aussage zu belegen. Nochmals das GG sagt "Schutz der Familie". Der Dienstherr erlässt Gesetze, Erlasse, Verfügungen, ... um das zu gestalten. Diese sind für mich relevant. Es ist nicht Aufgabe der Schule, dass GG auszulegen oder über konkurrierende Rechte zu entscheiden. Dafür gibt es den Gesetzgeber und Gerichte.

    Und letztlich sagt Herr Böhm auch das gleiche, was wir hier schon längerer schreiben. Wenn es der Stundenplan zulässt, sollten Wünsche beachtet werden.

    Ob er nun ein Schulrechtsexperte oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant, solange ihn nicht der Dienstherr als Quelle/Vorgabe benennt.

  • Und du versteckst dich hinter Erlassen und Verfügungen, die - das wissen wir alle - bewusst schwammig formuliert sind, damit sich der Dienstherr nicht angreifbar macht. Was ist jetzt besser?

    Ich bin Beamter. Ich halte mich an die rechtlichen Vorgaben meines Dienstherrn. Und wenn die nicht passen gibt es einen Dienstweg.

    Du nimmst irgendwelche Gesetze bastelst Dir daraus deine eigen Rechtsauffassung.

    Da ist doch klar, was besser ist, oder? Ich bin kein Jurist. Es ist weder meine Aufgabe Gesetze zu interpretieren oder über ihre Auslegung zu entscheiden noch in der Regel ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.
    Wo kämen wir da hin, wenn jede Schule ihrer eigenen Rechtsauffassung folgt?

    Wenn ich dienstliche handle, halte ich mich an die Vorgaben meines Dienstherrn. * Dazu gehört auch, dass ich den Dienstweg einhalte, wenn ich Bedenken bezüglich einzelner Vorgaben habe. Stichwort Treuepflicht etc.

    Wenn ich selbst betroffen bin, googel ich durchaus die Rechtslage. Und wenn ich der Meinung bin, dass mein Dienstherr mich falsch behandelt, beschwere ich mich auf den Dienstweg oder gehe zum Anwalt, zur Gewerkschaft, usw.. Es gibt sicherlich viele Aspekte, die unser Dienstherr nicht richtig macht. Stichwort Arbeitszeiterfassung usw.. Aber das zu prüfen ist nicht Teil meiner dienstlichen Tätigkeit. Das mache ich nur als Betroffener.

  • Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Ich habe hier nichts geschrieben, was geltendes Dienstrecht verletzt. Gar nichts. Ich habe eingefordert, dass die Idee, die hinter Regelungen steckt, und die sich im Grundgesetz findet und in Bundesgesetzen, die formal nicht gelten, das hast du richtig moniert, aber dennoch eine Haltung und Werte ausdrücken, die eine Rolle spielen, umgesetzt wird.

    Aber ja, man kann sich schön hinter den Erlassen verstecken und die Freiräume, die sich eröffnen, einfach ignorieren.

  • Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Das will auch niemand ignorieren. Ich habe in diesem Thread nicht einen Beitrag gesehen, wo jemand sagt, dass man den Schutz von Familie und Ehe ignorieren soll. Du hast geschrieben, dass die Erlasse (usw.) das ja alles nicht richtig regeln und man daher das GG und das (nicht vorhandene) Bundesgesetz beachten soll. Nur, dass das GG keine konkreten Handlungsanweisungen liefert.

    Es geht auch nicht um irgendeinen Geist hinter den Gesetzes. Es geht darum, dass es eine Reihe von Forderungen/Wünschen gibt, die alle eine Rechtsgrundlage haben und sich gegenüberstehen. Und dann muss Schulleitung abwägen. Ist es wichtiger, dass der Leistungskurs angeboten wird oder dass die Mutter mit Kleinkind den freien Nachmittag hat. Ist der Anspruch der Person mit einer Schwerbehinderung oder die Mama mit Kind größer? Wo muss ich meiner Fürsorgepflicht für Schüler und Lehrkräfte nachgehen? Usw.

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