Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.
Ich habe hier nichts geschrieben, was geltendes Dienstrecht verletzt. Gar nichts. Ich habe eingefordert, dass die Idee, die hinter Regelungen steckt, und die sich im Grundgesetz findet und in Bundesgesetzen, die formal nicht gelten, das hast du richtig moniert, aber dennoch eine Haltung und Werte ausdrücken, die eine Rolle spielen, umgesetzt wird.
Aber ja, man kann sich schön hinter den Erlassen verstecken und die Freiräume, die sich eröffnen, einfach ignorieren.