Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Okay, mit dem SGB III lag ich falsch. Das würde uns wieder auf das GG zurückbringen, aber an das glaubst du ja nicht. Vielleicht die Aussage eines Schulrechtsexperten, Thomas Böhm, von der Seite der Robert-Bosch-Stiftung?

    Er sagt zunächst das, was du auch immer wieder wiederholst:

    Aber natürlich wird es dann konkreter:

    Es geht dann durchaus ein wenig relativierend so weiter:

    Es bleibt aber: TZ Kräfte mit familienbezogener Teilzeit reduzieren, um sich um ihre Familie zu kümmern. Das bezieht sich eben auch auf ihr Grundrecht nach GG, egal wie lächerlich du das findest. Wenn du wieder mit dem Frühstück mit deiner Ehefrau kommst, weil die Ehe auch geschützt ist, dann kannst du ja auch reduzieren.

    Du googelst irgendwelche Texte, um deine Aussage zu belegen. Nochmals das GG sagt "Schutz der Familie". Der Dienstherr erlässt Gesetze, Erlasse, Verfügungen, ... um das zu gestalten. Diese sind für mich relevant. Es ist nicht Aufgabe der Schule, dass GG auszulegen oder über konkurrierende Rechte zu entscheiden. Dafür gibt es den Gesetzgeber und Gerichte.

    Und letztlich sagt Herr Böhm auch das gleiche, was wir hier schon längerer schreiben. Wenn es der Stundenplan zulässt, sollten Wünsche beachtet werden.

    Ob er nun ein Schulrechtsexperte oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant, solange ihn nicht der Dienstherr als Quelle/Vorgabe benennt.

  • Und du versteckst dich hinter Erlassen und Verfügungen, die - das wissen wir alle - bewusst schwammig formuliert sind, damit sich der Dienstherr nicht angreifbar macht. Was ist jetzt besser?

    Ich bin Beamter. Ich halte mich an die rechtlichen Vorgaben meines Dienstherrn. Und wenn die nicht passen gibt es einen Dienstweg.

    Du nimmst irgendwelche Gesetze bastelst Dir daraus deine eigen Rechtsauffassung.

    Da ist doch klar, was besser ist, oder? Ich bin kein Jurist. Es ist weder meine Aufgabe Gesetze zu interpretieren oder über ihre Auslegung zu entscheiden noch in der Regel ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.
    Wo kämen wir da hin, wenn jede Schule ihrer eigenen Rechtsauffassung folgt?

    Wenn ich dienstliche handle, halte ich mich an die Vorgaben meines Dienstherrn. * Dazu gehört auch, dass ich den Dienstweg einhalte, wenn ich Bedenken bezüglich einzelner Vorgaben habe. Stichwort Treuepflicht etc.

    Wenn ich selbst betroffen bin, googel ich durchaus die Rechtslage. Und wenn ich der Meinung bin, dass mein Dienstherr mich falsch behandelt, beschwere ich mich auf den Dienstweg oder gehe zum Anwalt, zur Gewerkschaft, usw.. Es gibt sicherlich viele Aspekte, die unser Dienstherr nicht richtig macht. Stichwort Arbeitszeiterfassung usw.. Aber das zu prüfen ist nicht Teil meiner dienstlichen Tätigkeit. Das mache ich nur als Betroffener.

  • Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Ich habe hier nichts geschrieben, was geltendes Dienstrecht verletzt. Gar nichts. Ich habe eingefordert, dass die Idee, die hinter Regelungen steckt, und die sich im Grundgesetz findet und in Bundesgesetzen, die formal nicht gelten, das hast du richtig moniert, aber dennoch eine Haltung und Werte ausdrücken, die eine Rolle spielen, umgesetzt wird.

    Aber ja, man kann sich schön hinter den Erlassen verstecken und die Freiräume, die sich eröffnen, einfach ignorieren.

  • Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.

    Das will auch niemand ignorieren. Ich habe in diesem Thread nicht einen Beitrag gesehen, wo jemand sagt, dass man den Schutz von Familie und Ehe ignorieren soll. Du hast geschrieben, dass die Erlasse (usw.) das ja alles nicht richtig regeln und man daher das GG und das (nicht vorhandene) Bundesgesetz beachten soll. Nur, dass das GG keine konkreten Handlungsanweisungen liefert.

    Es geht auch nicht um irgendeinen Geist hinter den Gesetzes. Es geht darum, dass es eine Reihe von Forderungen/Wünschen gibt, die alle eine Rechtsgrundlage haben und sich gegenüberstehen. Und dann muss Schulleitung abwägen. Ist es wichtiger, dass der Leistungskurs angeboten wird oder dass die Mutter mit Kleinkind den freien Nachmittag hat. Ist der Anspruch der Person mit einer Schwerbehinderung oder die Mama mit Kind größer? Wo muss ich meiner Fürsorgepflicht für Schüler und Lehrkräfte nachgehen? Usw.

  • Ok, mein Fazit aus diesem Thread: Wir sind anscheinend einen sehr besondere Schule. Wir haben zwar Klassen, die in jedem (Halb-)Jahr an einem anderen (festgelegten) Tag kommen, gleichzeitig Klassen mit Blockunterricht, Klassen mit Abendunterricht und die üblichen Vollzeit-Klassen. Und dazu Kollegen mit beruflichen Richtungen, die auch nicht nach Belieben eingesetzt werden können, sondern speziell in ihrem Beruf eingesetzt werden müssen.

    Trotzdem klappt es bei uns, dass nicht nur TZ-Pläne, sondern auch VZ-Pläne wirklich insgesamt extrem gut sind und vor allem verlässlich jedes Jahr ähnlich. Ist wohl am besten, ich bleibe in meinem Schlaraffenland, bis zur Pension :tanz:

    Von Bewerbungen zu uns ist bitte abzusehen. Der ganze Regierungsbezirk ist extrem im Überhang.

    EDIT: Vielleicht ist das auch BK-spezifisch, dann nehme ich alles zurück, was ich zuvor gesagt hab.

  • Trotzdem klappt es bei uns, dass nicht nur TZ-Pläne, sondern auch VZ-Pläne wirklich insgesamt extrem gut sind und vor allem verlässlich jedes Jahr ähnlich. Ist wohl am besten, ich bleibe in meinem Schlaraffenland, bis zur Pension :tanz:

    Da ich mittlerweile auch viel mit der Stundenplanerstellung zutun habe, ist das alles eine Frage des Willens. Es macht uns unsagbar mehr Arbeit, den Stundenplan den Wünschen und Bedürfnissen der Lehrkräfte entsprechend zu gestalten. Es dauert meist mehrere Wochen, bis ein passendes Ergebnis erzeugt wurde. Wir machen das aber gerne, weil es den Alltag von so vielen erleichtert. Man kann es sich auch einfach machen und sich hinter irgendwelche Argumenten verstecken wieso TZ-Lehrkräfte jeden Tag in die Schulen kommen müssen oder warum wir Zeitwünsche wegen Kinderbetreuung nicht umsetzen können.

  • Sie hat dort ganz normal ihre Unterrichtsstunden und bekommt diese ganz normal angerechnet. Es ist doch vollkommen egal, ob sie das Schwimmen oder Mathematik unterrichtet.

    Nee, das ist es alleine aus der Belastung von Temperaturen, Lärm usw. nicht, du scheinst noch nie schwimmen unterrichtet zu haben, achso, je nach Durchführung gibt es auch keine Pausen o.ä. weil ja die Kinder durchgängig beaufsichtigt sein müssen.

    Ich finde den Ansatz, dass Kollegen (m/w/d) mit besonderen Bedürfnissen (kleine Kinder, zu pflegende Angehörige, Lehramtsanwärter (m/w/d)) ein Zugeständnis erhalten (z.B. an Tag X frei, erst ab Stunde Y oder nur bis Stunde Z) und im Gegenzug selbst ein Zugeständnis anbieten

    Das Zugeständnis machen die Teilzeitkollegen, sie verzichten auf einen Teil des Geldes, das muss reichen, ich kann nicht verlangen, dass sie dann für umsonst noch zusätzliche Aufgaben übernehmen, weil sie kein anderer machen will und sie doch Zeit haben (ja, unbezahlte Freizeit, denn auf das Geld für die Zeit verzichten sie ja).

    aber außer die LAA hat keine*r einen Anspruch auf einen bestimmten Tag.

    Nicht ganz, wenn Lehrer (bei uns z.B. Lebenskunde und Religion) an bestimmten Tagen an anderen Schulen sind, dann haben sie natürlich das Anrecht an dem Tag nicht bei uns an der Schule sein zu können. (und das ist dann ja bei uns im Stundenplan wie ein freier Tag oder die Fachseminarleiter und und und)

    Ich halte die (Un-)Möglichkeit einer den Wünschen nach passenden Turnhallenbelegung schon für einen zwingenden dienstlichen Grund. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass ich jeder Klasse 3 Sportstunden pro Woche ermöglichen muss. (Siehe Stundentafel)

    Naja, niemand hat ja den Anspruch darauf, dass er die Halle alleine hat, in vielen Schulen müssen zwei oder mehr Klassen die Halle teilen.

    Trotzdem klappt es bei uns, dass nicht nur TZ-Pläne, sondern auch VZ-Pläne wirklich insgesamt extrem gut sind und vor allem verlässlich jedes Jahr ähnlich. Ist wohl am besten, ich bleibe in meinem Schlaraffenland, bis zur Pension

    Klappt bei uns in der Regel auch gut (seit wir das Programm wieder abgeschafft haben und wieder per Hand stecken), aber verlässlich von Jahr zu Jahr ist nichts mehr (schon durch wechselnde Seminartage und neue LAA usw. bedingt) und dieses Jahr ging das nicht mal übers ganze Schul- oder Halbjahr, was an Dauerkranken, Schwangeren usw. lag, einfach zuviele Ausfälle gerade bei den Klassenlehrkräften.

  • Naja, niemand hat ja den Anspruch darauf, dass er die Halle alleine hat, in vielen Schulen müssen zwei oder mehr Klassen die Halle teilen

    Bei einer Mehrfachhalle mag das gehen.

    Bei einer "Einfach-Turnhalle" für den Singlebetrieb nicht. Da hat man Anspruch drauf, die auch für sich zu haben.

    Ich setze ja auch nicht zwei Lehrer mit zwei verschiedenen Klassen für unterschiedlichen Unterricht in den gleichen Klassenraum. Also: gleichzeitig.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Da hat man Anspruch drauf, die auch für sich zu haben.

    Wie kommst du darauf? Diese muss auch bei uns noch geteilt werden. Dieser Anspruch auf eine alleinige Nutzung steht nämilch in Berlin z.B. nirgends, genauso wenig wie du Anspruch auf einen Teilungsraum o.ä. hast. Klar, wir nutzen oft die Horträume dazu, aber wie oft hieß es schon, dass man eben dann Teilungsunterricht dann eben in einem Raum machen muss, muss doch gehen.

  • Ich setze ja auch nicht zwei Lehrer mit zwei verschiedenen Klassen für unterschiedlichen Unterricht in den gleichen Klassenraum. Also: gleichzeitig.

    Aber zwei unterschiedliche Klassenstufen z.B. also ja, gibt es bei uns aus Raummangel leider auch.

    Aber klar, im Sportunterricht versucht man dann z.B. zwei Jül-Klassen gleichzeitig in die Halle zu packen, bei meinem Sohn sind es gerade zwei 6. Klassen gleichzeitig mit zwei Lehrern und einer nicht teilbaren Halle. Aber klar, die lauter brüllende Lehrerin hat da das Sagen, daher müssen sie nun alle Tanzen, auch wenn Handball in der anderen Klasse geplant, abgesprochen und versprochen war.

  • Aber zwei unterschiedliche Klassenstufen z.B. also ja, gibt es bei uns aus Raummangel leider auch

    Ähm?

    Aber klar, im Sportunterricht versucht man dann z.B. zwei Jül-Klassen gleichzeitig in die Halle zu packen, bei meinem Sohn sind es gerade zwei 6. Klassen gleichzeitig mit zwei Lehrern und einer nicht teilbaren Halle. Aber klar, die lauter brüllende Lehrerin hat da das sagen, daher müssen sie nun alle Tanzen, auch wenn Handball in der anderen Klasse geplant, abgesprochen und versprochen

    Ähm?

    Leute, ich würde als Lehrer einen Bogen um Berlin Brandenburg machen, wenn das da so üblich ist. Was sind das bei euch für schulische Zustände?

    (Abet Susannea: das ist nicht der Normalfall in Deutschland. Und es ist auch nich sinnvoll. Deswegen bleibe ich bei meiner Aussage von weiter oben.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Okay, Brandenburg. Also nicht deine Schule

    Raummangel: haben wir auch - aber so ein Raummangel, wie du ihn beschreibst ist ... nicht üblich. Soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Die 6. Klassen sind Brandenburg und ja, Raummangel ist der Normalfall und das auch in anderen Bundesländern.

    Also unsere "Turnhallen" sind Gymnastikhallen und die sind so klein, dass da nicht mehr als eine Klasse reinpasst. Ich habe auch an den anderen Schulen, wo ich war, noch nie erlebt, dass sich zwei Klassen regulär eine normale Turnhalle teilen.
    Ich kann mir auch kaum vorstellen, wie man das sinnvoll umsetzen kann. Ich würde dann eher Sport nur epochal erteilen und eine Übungsstunde einbauen oder so.

  • Nee, das ist es alleine aus der Belastung von Temperaturen, Lärm usw. nicht, du scheinst noch nie schwimmen unterrichtet zu haben, achso, je nach Durchführung gibt es auch keine Pausen o.ä. weil ja die Kinder durchgängig beaufsichtigt sein müssen.

    Aus dem Thread mit den ertrunkenen Kindern solltest du wissen, dass ich auch Schwimmunterricht gebe. Du hast vollkommen Recht mit der Belastung. Aber das führt doch nicht zu mehr Stunden. Wenn ich eine Doppelstunde mit einer Klasse in der Schwimmhalle bin, bekomme ich zwei Stunden. Genauso als wenn ich mit Ihnen im Klassenraum Mathematik mache.
    Wenn ich über mehrere Schulstunden mehrere Klassen hintereinander habe, kann sich da natürlich was ändern. Aber im Grundsatz werden Schwimmstunden genauso abgerechnet wie alle anderen Stunden auch. Oder bekommt ihr Zuschläge für die größere Belastung? Das wäre ja mal eine Pro-Argument für Berlin.

  • Aber das führt doch nicht zu mehr Stunden. Wenn ich eine Doppelstunde mit einer Klasse in der Schwimmhalle bin, bekomme ich zwei Stunden. Genauso als wenn ich mit Ihnen im Klassenraum Mathematik mache.

    Ja, wenn das bei euch so geht. Bei uns haben die Klassen 60 Minuten Wasserzeit, da bin ich mit ihnen 90 Minuten z.B. damit wir Stunden und Wasserzeit sparen, ziehen sich die Klassen überlappend um, das heißt, ich bin defacto von 8.50-15.30 Uhr mit den Kindern ohne Pause beschäftigt, das sind dann eben mal schnell 400 Minuten und dann eben auch nicht nur 7 Unterrichtsstunden, wie die Kollegen in der Zeit haben, also ja, doch mehr Stunden (und das laut Frauenvertretung immer noch zu wenig), mindestens 8, eigentlich eben sogar 9.

    Bei uns hat eine Klassen laut Stundentafel nur Anspruch auf eine Schwimmstunde, was natürlich völliger Unfug ist, denn das wäre ja inklusive Anfahrt und Umziehen und dann wären wir ja schon bei negativer Wasserzeit.

  • Da ich mittlerweile auch viel mit der Stundenplanerstellung zutun habe, ist das alles eine Frage des Willens.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Stundenplan macht und eine solche Aussage trifft. Natürlich ist auch die Motivation des Erstellers wichtig aber es ist nun mal nicht einfach eine Frage des Willens. Es gibt immer Dinge, die einfach nicht gehen oder wo nur eine Sache klappt. Das hat dann nichts mit wollen zu tun.

  • Oder bekommt ihr Zuschläge für die größere Belastung? Das wäre ja mal eine Pro-Argument für Berlin.

    Naja, wir bekommen eben die Pausen (die wir ja eh nicht haben) nicht abgezogen als Arbeitszeit, aber de facto eben immer noch zu wenig eigentlich.

    Angeblich sollte es wenigstens mal Lärmschutz geben, wurde vor Corona versprochen und ist dann vermutlich irgendwo verloren gegangen.

    Aber klar, sonst hast du als "Entlastung" natürlich die kleineren Gruppen, früher durften es nicht mehr als 15 Kinder je Rettungsschwimmer sein, das konnte man nicht leisten, gerade als argumentiert wurde, 12 wären Maximum, nun macht man es schwammig und schreibt (eine angemessene Zahl).

  • Naja, wir bekommen eben die Pausen (die wir ja eh nicht haben) nicht abgezogen als Arbeitszeit, aber de facto eben immer noch zu wenig eigentlich.

    Klar, solche Fälle hatten wir auch schon. Dann kam die Lehrkraft erst 15 min später in der Pause vom Schimmunterricht zurück und bekommt die Mehrarbeit natürlich aufgeschrieben. In der Regel schaffen wir es tatsächlich in den Doppelstunden, wir haben allerdings auch nur 60 min im Schwimmbad also inklusive Umziehen. Da alle Slots dort belegt sind und wir uns das immer mit anderen Schulen teilen, gibt es da auch wenig Spielraum. Im Regelfall ist man am Ende nur rund 40 min im Wasser, was natürlich ärgerlich ist. Wenn man Glück hat, kann man ein wenig verlängern, weil die nächste Schule vielleicht immer etwas später kommt oder man den ersten oder letzten Slot hat. Aber das ist dann auch Glücksache. Wir haben auch Busse, die entsprechend die Schulen abfahren und die Kinder hin- und herbringen. Ich muss also auch pünktlich beim Bus sein, weil der dann die nächste Schule abholen muss.

Werbung