Musste man damals mindestens 10 Jahre machen.
Wie auch beim Wehrdienst und bei Zividienst wurde die Dauer geändert.
Musste man damals mindestens 10 Jahre machen.
Wie auch beim Wehrdienst und bei Zividienst wurde die Dauer geändert.
Wie auch beim Wehrdienst und bei Zividienst wurde die Dauer geändert.
Ja, von 10 Jahren zu 7 Jahren und am Ende 3. Die Zeiten vom Wehrdienst wurden umgerechnet.
Ich kann auch bestätigen, dass man beim Bund auch selbstständig werden kann. Fängt doch schon mit dem sauber halten der Stube an. Gemeinsam mit den anderen muss die Stube halt immer sauber sein. Oder auch das Reinigen der Toiletten und Duschen in der Kompanie. Ja, dass macht keinen Spaß die Duschen und Toiletten für 30 Männer zu reinigen, aber es lehrt Sauberkeit, Ordnung und auch Demut vor solcher Arbeit. in meiner 12-monatigen Wehrdienstzeit war ich Panzerfahrer in einer Leo 2 - Kompanie, also war ich als Fahrer für das Fahrzeug und die Pflege des Gerätes verantwortlich. Ja, da wird man selbstständig und auch verantwortungsbewusst.
Und kochen usw. muss man auch nicht
Guck Dir einfach mal so eine "72 Stunden Übung" an und überlege wie sich da wohl Jugendliche anstellen, die sich ansonsten mit Tik-Tok Videos in ihrem Zimmer vor der Realität verstecken. ![]()
Und ja, selbstverständlich wird da gekocht, aufm Feldkocher. Gleich nachdem man sein halbes 2-Mann Zelt aufgebaut hat.
Oder wenn man dann in der Feldküche eingesetzt wird und selbstverständlich nicht fertig abgepacktes Essen geliefert wird sondern einfach mal ein halbes Rind, das dann erst noch zerlegt werden muss.
Ach ja, die Übung heißt so, eben weil sie 3 Tage ununterbrochen andauert. Damals war man halt davon ausgegangen, dass die Bundeswehr in der Lage sein soll den Warschauer Pakt hinzuhalten, bis die NATO-Verstärkungen aus den USA über den Großen Teich in Europa ankommen und eingesetzt werden können. Die erste Verteidigungslinie war damals die Weser.
Und nein, dem ganzen Theater kann man sich beim Bund auch nicht mit einer Krankschreibung von Doc. Holliday entziehen. Die einzigen Krankschreibungen, die anerkannt werden, sind die vom Truppenarzt (=Amtsarzt) und der ist auf solche Vermeidungsstrategien, wie sie manche Schüler bei uns in der Schule fahren, trainiert.
Fängt doch schon mit dem sauber halten der Stube an. Gemeinsam mit den anderen muss die Stube halt immer sauber sein. Oder auch das Reinigen der Toiletten und Duschen in der Kompanie. Ja, dass macht keinen Spaß die Duschen und Toiletten für 30 Männer zu reinigen, aber es lehrt Sauberkeit, Ordnung und auch Demut vor solcher Arbeit.
Guess what, das kann man auch zuhause lernen...
Und wenn alle die Duschen und Toiletten sauberhalten, ist das Putzen auch kein Problem...
Guess what, das kann man auch zuhause lernen...
Kann man, macht man aber nicht. Zuhause fehlt der Druck und die Gruppendynamik dahinter.
Und ja, selbstverständlich wird da gekocht, aufm Feldkocher. Gleich nachdem man sein halbes 2-Mann Zelt aufgebaut hat.
Oder wenn man dann in der Feldküche eingesetzt wird und selbstverständlich nicht fertig abgepacktes Essen geliefert wird sondern einfach mal ein halbes Rind, das dann erst noch zerlegt werden muss.
Ich freue mich nur auf die Wiedereinführung des Grundwehrdienstes, weil ich so gespannt bin, die ganzen Urteile des BVerfG zum Spannungsverhältnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu lesen. Ich hoffe auf Sikh, die ihren Turban tragen wollen, auf Veganer, die eine entsprechende Truppenverpflegung mit Verweis auf die Weltanschauungsfreiheit verlangen (wobei die sicherlich alle aus Gewissensgründen verweigern), aber jetzt hab ich auch Hoffnung, dass vielleicht die Zerlegung eines Rindes auch dazu kommt.
Ich bin gespannt darauf, ob dann auch die Wehrpflicht für Frauen eingeführt wird bzw. eingeführt werden muss, weil sich auf einmal ein Großteil der Wehrpfllichtigen als Frauen definiert, um so der Musterung und dem Wehrdienst zu entgehen.
Ich glaube hingegen nicht, dass Sikhs mit ihrem Turban vor Gericht durchkommen werden. Schließlich haben schon Sikhs versucht der Helmpflicht beim Motorradfahren aus religiösen Gründen zu entgehen und sind damit gescheitert.
Siehe dazu: Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 24.17
Ich bin gespannt darauf, ob dann auch die Wehrpflicht für Frauen eingeführt wird bzw. eingeführt werden muss, weil sich auf einmal ein Großteil der Wehrpfllichtigen als Frauen definiert, um so der Musterung und dem Wehrdienst zu entgehen.
Das wird in bestimmten Kreisen gerne kolportiert, um Stimmung gegen das SBGG zu machen. Es wird nur gerne übersehen, dass dieses bereits einen Schutzmechanismus gegen dieses Szenario enthält:
Zitat von §9 SBGGDie rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.
Das wird in bestimmten Kreisen gerne kolportiert, um Stimmung gegen das SBGG zu machen.
Ich muß halt daran denken, dass wohlhabende Eltern damals ihre Kinder zum Studieren nach Berlin geschickt haben, weil in Berlin aufgrund des 4-Mächte-Status die Wehrpflichtigen nicht gezogen werden konnten. Doppelstaatsbürger (Deutsch/Türkisch) wollten damals auch ihren Wehrdienst unbedingt in der Türkei ableisten, weil sie sich für umgerechnet 5.000 DM dort davon freikaufen konnten.
Und was den §9 SBGG betrifft: Wir befinden uns ja eben nicht in einem Spannungsfall oder gar in einem Verteidigungsfall, so dass der gar nicht einschlägig wäre und eben doch jeder, der sich als Frau definiert, nicht zur Musterung vorgeladen werden darf.
Das waren nicht nur Reiche. Berlin war eine Option, die in allen Kreisen, die mit dem Wehrdienst nichts am Hut hatten, ernsthaft diskutiert wurde.
Und zum Studieren in eine große, damals noch recht besondere Stadt zu gehen und dabei auch gleichzeitig dem Wehrdienst zu entkommen, ist schon ein andere Nummer, als ein kompletter Identitätswechsel. Die beliebige Hin-und-Her-Wechselei, die in manchen Kreisen ja prophezeit wurde, ist ja nun offenbar ausgeblieben. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit dem Neonazi, der sich in den Frauenknast gegendert hat. Solche Fälle (und es gibt sicher vereinzelt noch andere), dürften die Ausnahme geblieben sein.
Und was den §9 SBGG betrifft: Wir befinden uns ja eben nicht in einem Spannungsfall oder gar in einem Verteidigungsfall, so dass der gar nicht einschlägig wäre und eben doch jeder, der sich als Frau definiert, nicht zur Musterung vorgeladen werden darf.
Hast du derzeit den Eindruck oder gar sachdienliche Hinweise, dass sich eine nennenswerte Anzahl an Männern gerade den Geschlechtseintrag mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen ändern lassen? Sollte es erst einmal zum Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, ist es dafür jedenfalls zu spät.
Hast du derzeit den Eindruck oder gar sachdienliche Hinweise, dass sich eine nennenswerte Anzahl an Männern gerade den Geschlechtseintrag mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen ändern lassen?
Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.
--> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html
Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.
--> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html
Es würde mich nicht überraschen, dass das SBGG geändert würde, wenn die Pflicht zum Grundwehrdienst wieder eingeführt würde und die Zuordnung zum männlichen Geschlecht (§ 9 SBGG) auch dafür bestehen bliebe. Ggf. würde dann ausgemustert, schon allein weil die medizinischen Kosten der Transition für die Bundeswehr unangenehm sind, aber irgendeine solche Regelung würde man wohl finden.
Ich glaube hingegen nicht, dass Sikhs mit ihrem Turban vor Gericht durchkommen werden. Schließlich haben schon Sikhs versucht der Helmpflicht beim Motorradfahren aus religiösen Gründen zu entgehen und sind damit gescheitert.
Siehe dazu: Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 24.17
Das sehe ich komplett anders und würde das tatsächlich auch mit dem von dir genannten Urteil, mehr noch mit dem Urteil zum Ramadan und der Wehrpflicht (VG Hamburg, 26. Januar 1994 - Aktenzeichen 3 W 2411/93) begründen. Beim Motorradfahren kollidieren keine zwei gleichrangigen Güter, bei Wehrpflicht und Religionsfreiheit schon. Die Rechtsprechung hat diesbezüglich bereits klar gestellt, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn die Ableistung des Wehrdiensts mit der Religionsausübung nicht vereinbar ist. Das verpflichtet aber auch die Bundeswehr, diese vereinbar zu machen.
Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.
--> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html
Das ist doch dann letztlich nichts weiter als Whataboutism. Im Moment besteht keine allgemeine Wehrpflicht außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Und für diese Fälle wiederum ist das SBGG hinreichend gerüstet. Sollte sich daran etwas ändern, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch das SBGG entsprechend angepasst werden, um wie bereits jetzt eine Kollision von Grundrechten zu vermeiden. Der von dir skizzierte Fall, viele Männer würden sich einer Wehrpflicht durch Umtragung des Geschlechts entziehen, wird so nicht eintreten. Dass der Gesetzgeber das auf dem Schirm hat, kann man eben auch jetzt bereits im SBGG gut erkennen.
PS: Auch jetzt sieht das Grundgesetz bereits die Möglichkeit eines Ersatzdienstes vor, wenn der Wehrdienst verweigert wird. Und auch jetzt sieht es bereits eine Dienstpflicht für Frauen vor, sobald dies zur Deckung des Bedarfs an zivilen Dienstleistungen im medizinischen Bereich notwendig ist. Um also einer Wehrpflicht "zu entkommen", bedarf es keiner Umtragung des Geschlechtseintrags und auch eine solche würde nicht vor einer eventuellen Dienstpflicht schützen.
Interessant, zum Thema "Selbständigkeit" wäre mir die Bundeswehr ja als allerletztes eingefallen.
Kommt darauf an, wie man es sieht. Ich kam nach dem Abi zu den Gebirgsjägern. Weg von Schule und Elternhaus. Grundausbildung war Hardcore-Sportprogramm und Theorieunterricht in Buchführung. Abends unterwegs im Ort oder auf dem Sportplatz. Eigentlich fast wie ein verlängertes Landschulheim. Nach der Grundausbildung war ich dann dabei, wie die EDV bei der Bundeswehr eingeführt wurde. Lochkarten gestanzt und mit einem Nixdorf-Magnetkartensystem die Buchführung und Bestellabwicklung für die 10.Panzerdivision im Schichtsystem erledigt. Das funktionierte nicht mit Befehl und Gehorsam, sondern wie der Job in einer Firma, die halb Süddeutschland mit Ersatzteilen, Klopapier etcpp. beliefert. Da ging es um Teamarbeit.
Nach dem Nato-Doppelbeschluss hab ich dann 1980 den Wehrdienst verweigert. In der Grundausbildung hatte ich erfahren, was Krieg bedeuten kann. Man kann beim "Bund" schon selbstständig werden.
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