Frühzeitige Kündigung/Auflösungsvertrag

  • Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Du schreibst, dass es Dir nicht gut geht und Du gesundheitliche Probleme hast. Im Zweifel käme mir persönlich in dieser Situation die Idee der außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund ( Gesundheit ist ein wichtiger Grund). Das solltest Du aber sowohl mit Deinem Anwalt als auch mit deinem Hausarzt besprechen.🤷

    Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.

  • Nun ich weiß nicht, ob es sich bei der Stelle um eine Stelle im Schuldienst handelt, das wäre dann mutig. Andernfalls kenne ich mittlerweile genügend Kollegen, die einfach an ihrer derzeitigen Schule nicht mehr arbeiten können, jedoch sehr wohl andere berufliche Tätigkeiten verrichten könnten. Die psychosoziale Belastung an Schulen wird zu häufig unterschätzt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen um direkt im Anschluss den neuen Job anzunehmen? Mutig.

    Psychische Probleme, weil das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber zerrüttet ist, wäre ein möglicher Grund.

    Ich war z.B. damals als Referendar Wochenendpendler und hab jeden Sonntagabend, wenn ich wieder zurück in meiner Bude war und mir eine Woche in meiner Ausbildungsschule bevorstand beim Gedanken an die SL ins Waschbecken geko****. Das nennt man dann psychosomatische Belastungsstörung.

  • Psychische Probleme, weil das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber zerrüttet ist, wäre ein möglicher Grund.

    Es sind sicherlich einige Situationen denkbar. Aber einen neuen Arbeitsvertrag anzunehmen und dann festzustellen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen so kündigen muss, dass ich meine neue Arbeitsstelle fristgerecht annehmen kann, das ist zu mindestens mutig. Da würde ich es als Arbeitgeber durchaus auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wann wurde die Erkrankung erstmalig festgestellt? Warum wurde nicht früher gekündigt? ...

  • Das würde mich mehr als erstaunen, wenn eine Bezirksregierung einen Rechtsstreit aus diesem Grunde vor dem Arbeitsgericht führt.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Wieso nicht bei Versagen der Vertragsauflösung zum 31.5. einfach sagen "verstehe ich, werde aber trotzdem ab 1.6. woanders arbeiten und nicht mehr hier antreten"? Mehr als im allerschlimmsten Fall Schadensersatz zahlen zu müssen, kann ja nicht passieren.

    Krankmeldungen und ein herbeiphantasiertes zerrüttetes Arbeitsverhältnis wären mir zu unaufrichtig. Wenn der neue Job eine Investition in die Zukunft und es wert ist, würde ich mit klarer Ansage und Haltung gehen, auch wenn es ggf. am Ende etwas Geld kostet.

    Einmal editiert, zuletzt von Maylin85 (29. April 2026 23:09)

  • Die Frage ist halt wie hoch der Schadenersatz werden kann. Sollte es am Ende um 10.000€ gehen, würde ich wohl auch klar Front machen und sagen, dass ich am 1.6. nicht mehr zum Dienst erscheinen werde. Punkt!

  • Was wären wohl die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen, wenn ich 2 mal Vollzeit arbeite. Muss einer der Arbeitgeber irgendwelche Schutzvorschriften einhalten, weil ich dann 2 mal 40 h arbeite? Muss ich meine Nebentätigkeiten von beiden Arbeitgebern genehmigen lassen? Was ist, wenn man neuer AG das nicht so witzig findet. Wäre das ein Kündigungsgrund? Spannende Fragen.

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