Julian, bist du hier?

  • Habt ihrs schon gelesen? Kollege Julian H. sitzt gerade mit Berufsverbot zu Hause, weil er sich privat aber öffentlich über den von ihm so bezeichneten Genozid in Gaza und wie auch immer gearteter Israelkritik geäußert hat.

    Hat den inzwischen gelöschten Beitrag jemand gesehen? Finde ich durchaus interessant.

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  • Vorab: Ich bin nicht Julian. Als Lehrkraft sollte im Klassenzimmer politische Neutralität gewahrt werden, bzw. im Falle des politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht die Anwendung fachlich objektiver und wissenschaftlich gesicherter Methoden und Inhalte im Vordergrund unabhängig der persönlichen politischen Ansichten der Lehrkraft im Vordergrund stehen. Im Privatleben sollte es der Lehrkraft, genau wie jedem anderen Bürger (m/w/d), möglich sein dürfen, die eigenen persönlichen politischen Ansichten innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu äußern.

    Ich kenne die genauen Zitate von Herrn H. nicht im Einzelnen, aber gemäß der Zusammenfassungen sehe ich zwar ein gewisses Polarisierungspotential, aber nichts, wo ich Bedenken hätte, ob das noch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sei. Als Privatperson muss es mir möglich sein, staatliches Handeln kritisieren zu dürfen, auch wenn ich gleichzeitig erwähnen muss, dass die Privatperson nicht immer zu 100% von der beruflichen Position getrennt werden kann, da die berufliche Position immer auch eine gewisse Strahlkraft hat.

    Eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, sei es ein Profisportler (m/w/d), Musiker (m/w/d) oder Schauspieler (m/w/d), muss sich sehr gut überlegen, inwieweit sie sich öffentlich politisch positioniert, da sie damit rechnen muss, Aufträge zu verlieren. Und auch die Leitung eines Industrieunternehmens sieht es vielleicht nicht so gerne, wenn ihre Mitarbeiter (m/w/d) im privaten Rahmen die vertriebenen Produkte schlechtreden oder Positionen vertreten, die konträr zu den Firmenleitsätzen stehen. Als Lehrkraft hat man da schon etwas mehr Gestaltungsfreiraum, aber auch hier gibt es Grenzen, wie der Fall H. zeigt.

  • Als Lehrkraft sollte im Klassenzimmer politische Neutralität gewahrt werden, bzw. im Falle des politisch-gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht die Anwendung fachlich objektiver und wissenschaftlich gesicherter Methoden und Inhalte im Vordergrund unabhängig der persönlichen politischen Ansichten der Lehrkraft im Vordergrund stehen.

    Hat die KI dir den zweiten Teil rausgeworfen?

    Zum ersten Teil: NEIN!! Ich bin NIE (NIE NIE NIE) politisch neutral.

    1) das existiert nicht, jede Handlung ist politisch.
    2) Ich stehe als Beamtin und als Lehrkraft für den Schutz des Grundgesetzes und nicht "ach, ich bin neutral".
    3) Ich habe auch Werte, die in unserer Gesellschaft durchaus kontrovers sein dürfen. Solange dies transparent ist (dass dies MEINE Werte sind und es keinesfalls in die Leistungsbewertung einfließt (weil es eben objektive Kriterien dafür gibt)), ist es alles im Rahmen des Beutelsbacher Konsens.

    Ich darf meinen Schüler*innen regelmäßig erzählen, dass sie bitte nicht jedes Mal ein neues Blatt nehmen sollen, weil es ökonomisch und ökologisch keinen Sinn ergibt, ich darf denen sagen, dass vegetarisch Leben im Sinne der Umwelt ist, ich darf aber keinem Kind Punkte abziehen, der dagegen argumentiert oder seine Bifi rausholt.

    Und da eins der höchsten Ziele meines (unseres) Unterrichts die Erziehung zur Mündigkeit ist, ist es gut, dass die SuS wissen, welche Positionen existieren und an welchen sie sich reiben dürfen. Immer abwechselnd, ich bin eine sehr gute Teufels Anwältin.

  • Und diese Grenze wird durchaus unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob sie links oder rechts der "standardisierten" Meinung liegt.

    Eben, ich bezog mich auf Gymsharks "ich kenne die Äußerungen nicht, finde aber trotzdem, dass sie okay waren".

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