Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Wer bei einem Thema, von dem er nicht viel versteht, die KI befragt, muss auch beim Prüfen der Quellen scheitern, denn wie soll er einschätzen, ob die Quellen überhaupt einschlägig sind?

    Wer das Gleiche in Rechtsfragen tut, wird im Falle einer tatsächlichen juristischen Auseinandersetzung stante pede von der Gegenseite auseinandergenommen.

    Nicht ganz:


    https://www.mdr.de/nachrichten/de…anwalt-100.html

  • Da stelle ich mir die Gedanken des Richters eher so vor: "Hm. Entweder lese ich das jetzt wirklich alles durch, erstelle eine qualifizierte Antwort anstatt in der selben Zeit in drei anderen Fällen wirklich voranzukommen, oder ich frage Irene, ob sie den Fall übernimmt. Die schuldet mir eh' noch einen Gefallen."

  • Es gibt sogar schon spezielle KI-Chat-Bots für Kanzleien. Aber das sicherlich auch alles Blödsinn.

    Den Unterschied zwischen einer Kanzlei und dir siehst du schon, oder?

  • Ohja, spannendes Quiz, nicht ablenken, Tom123 , was sagt die KI?

    Aufgabe an die, die immer noch denken, KI sei in konkreten Rechtsfragen hilfreich: Wir suchen die Antwort auf die Frage, ob es erlaubt ist, dass eine schwerbehinderte Lehrkraft, die ihr Vollzeit-Deputat vollständig bis auf die aufgrund der Schwerbehinderung eingeräumten Stundenermäßigung erfüllt, Vertretungsunterricht leisten muss.

    Mit Quellenangabe(n) natürlich. Wir wollen das Ganze ja gerichtsfest haben.

  • Das musst du für dich entscheiden und das hast du ja auch schon. Ich entscheide Situationsabhängig.
    Ich glaube, wenn du die Schulleitung wärst, dann würde auch nicht wollen, dass sich solche Konflikte verschärfen oder unnötig in die Länge gezogen werden. Dazu hat glaube ich kein Mensch in der Schule Lust. Ich möchte auch keine Vorgaben von meiner Schulleitung für alle Situationen die passieren könnten. Wenn die verlangen würde, dass ich dazwischen gehen muss, dann würde ich es nicht machen. Oder nur, wenn ich mich sicher fühle.

  • Ohja, spannendes Quiz, nicht ablenken, Tom123 , was sagt die KI?

    Ok. Auch noch mal für dich:

    Für eine konkrete spezifische Rechtsfrage ist eine KI nicht sinnvoll.

    Um eine allgemein Rechtsauskunft zu bekommen, um einen Überblick zu schaffen, um Quellen zu recherchieren ist eine KI durchaus sinnvoll.

    Hättest Du bei der Frage, wo ich dir die KI empfohlen habe die Stichwörter eingegeben, wärst Du sicherlich bei §32 StGB gelandet. Dann würdest Du als Quelle beispielsweise eine Seite der Uni Potsdam finden. Da dürftest Du dann weiter lesen. Und wenn Du gemacht hättest, wüsstest Du, dass du einen Schüler auch verletzten dürftest um einen anderen Schüler zu schützen.

    Wenn Du jetzt aber eine ganze konkrete Situation hast, wo Du einen Schüler verletzt hast und wissen möchtest, ob Du in dieser ganz konkreten Situation angemessen gehandelt hast, ist ein Anwalt die bessere Alternative. Aber darum ging es hier gar nicht. Sondern hier ging es um das generelle. Und das kannst Du mit Hilfe einer KI wunderbar rausfinden.

  • Um eine allgemein Rechtsauskunft zu bekommen, um einen Überblick zu schaffen, um Quellen zu recherchieren ist eine KI durchaus sinnvoll.

    Es gibt keine "allgemeine Rechtsauskunft".

    Und wenn Du gemacht hättest, wüsstest Du, dass du einen Schüler auch verletzten dürftest um einen anderen Schüler zu schützen.

    Ob du das darfst oder nicht kommt auf die konkrete Situation an. Solche Allgemeinplätze sind vollkommen wertlos.

  • Ok. Auch noch mal für dich:

    Für eine konkrete spezifische Rechtsfrage ist eine KI nicht sinnvoll.

    Um eine allgemein Rechtsauskunft zu bekommen, um einen Überblick zu schaffen, um Quellen zu recherchieren ist eine KI durchaus sinnvoll.

    Ich verstehe einfach nicht, warum man überhaupt die KI befragt, wenn man eine normale Google (oder sonstige Suchmaschinen-)Suche durchführen und direkt bei vertrauenswürdigen Quellen nachlesen kann. Spuckt mir die KI irgendwelche Antworten aus, muss ich ja prüfen, ob diese korrekt sind. Da recherchiere ich doch lieber gleich selbst.

  • Ich gehe in der Regel sofort dazwischen, wenn Grundschüler sich prügeln, erst verbal und dann ziehe ich sie auch auseinander, wenn sie sich selbst nicht voneinander lösen. Ich habe mir dabei allerdings schon zweimal von Viertklässlern einen unbeabsichtigten, aber dennoch schmerzhaften, Hieb ins Gesicht eingefangen.

  • Ich greife möglichst nicht körperlich ein. Klar, wenn einer nicht ablässt vom anderen und nachtritt dann sicher, ansonsten bin ich vorsichtig. Das Festhalten, bis sich ein ausflippendes Kind "beruhigt" hat, ist zum Beispiel zurecht aus der Mode gekommen und dazwischen gibt es viel Grauzone. Es ist sehr selten objektiv notwendig, Kinder anzufassen.

    Das sind auch Erfahrungswerte, eines hat mal nach mir gebissen. Es gibt immer wieder bindungs- und hilflose Kinder, deren Reaktionen eher denen von gefangenen Tieren ähneln, diese möchte ich nicht noch zusätzlich ängstigen. Edit: und natürlich kann einen das Verhalten von Kindern auch wütend machen, wir sind auch bloß Menschen.

    Deswegen: es kommt auf die Situation an. Und was im Zweifel hinterher ein Gericht entscheidet, kann ich nicht antizipieren, höre mir aber natürlich interessiert an, was andere erleben, wie sie entscheiden und auch was Konzepte von "Notwehr" etc. bedeuten.

    Nur eins ist sicher: wenn einer behauptet, es gebe allgemeingültiges und automatisch angewendetes Rechtswissen, liegt er auf jeden Fall falsch.

  • Es gibt keine "allgemeine Rechtsauskunft".

    Ob du das darfst oder nicht kommt auf die konkrete Situation an. Solche Allgemeinplätze sind vollkommen wertlos.

    Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    "Allgemeine Rechtsauskunft" ist kein Fachbegriff. Es geht darum, dass man sagt, dass es ganz allgemein in Deutschland ein Recht auf Notwehr gibt und dass auch rechtfertigen kann, dass man einen Schüler verletzt.

    Wie stellst Du dir das konkret vor? Du stehst dann bei der Aufsicht und sagst: Leute wartet mal kurz mit eurer Schlägerei, ich muss eben meinen Anwalt anrufen damit er mir in diesem konkreten Fall sagen kann, ob ich körperlich eingreifen darf oder nicht?

    Deine Antworten sind doch vollkommen praxisfremd.

    Aber egal. Ich bin da auch raus. Du findest KI doof und wir werden sehen, was sich durchsetzt.

  • Ich verstehe einfach nicht, warum man überhaupt die KI befragt, wenn man eine normale Google (oder sonstige Suchmaschinen-)Suche durchführen und direkt bei vertrauenswürdigen Quellen nachlesen kann. Spuckt mir die KI irgendwelche Antworten aus, muss ich ja prüfen, ob diese korrekt sind. Da recherchiere ich doch lieber gleich selbst.

    Weil die KI bestimmte Dinge besser kann. Wenn Du eine Zusammenfassung haben willst, wenn Quellen haben willst, etc. ist eine KI teilweise besser. Aber ich hatte auch geschrieben googeln oder KI. Schmidt lehnt ja beides ab, weil nur ein Jurist so etwas beantworten kann.

  • Ich greife möglichst nicht körperlich ein. Klar, wenn einer nicht ablässt vom anderen und nachtritt dann sicher, ansonsten bin ich vorsichtig. Das Festhalten, bis sich ein ausflippendes Kind "beruhigt" hat, ist zum Beispiel zurecht aus der Mode gekommen und dazwischen gibt es viel Grauzone. Es ist sehr selten objektiv notwendig, Kinder anzufassen.

    Ich hatte einen Viertklässler mit ESE, der einen Kopf größer war als alle anderen. Wenn der ausgeflippt ist, war das schon extrem gefährlich. Vermutlich haben wir ein anderes Einzugsgebiet aber bei uns werden es immer mehr Kinder, die ohne Zurückhaltung auf andere losgehen. Die klassische Prügelei haben wir kaum noch. In der Summe passiert weniger als früher aber wenn etwas passiert, dann ist es deutlich öfter als früher so, dass Kinder komplett "ausflippen". Wir haben aber auch immer mehr Kinder mit Problemen bei uns.

    Das sind auch Erfahrungswerte, eines hat mal nach mir gebissen. Es gibt immer wieder bindungs- und hilflose Kinder, deren Reaktionen eher denen von gefangenen Tieren ähneln, diese möchte ich nicht noch zusätzlich ängstigen. Edit: und natürlich kann einen das Verhalten von Kindern auch wütend machen, wir sind auch bloß Menschen.

    Ich hoffe nicht, dass Du so wütend wirst, wenn sich zwei Kinder prügeln. Es geht hier weder um Wut der Lehrkraft noch um Bestrafung oder ähnliches. Es geht hier um den Schutz der Kinder. Einmal das Opfer und einmal den Täter selbst. Wenn ein Kind ein anderes Kind würgt oder mit einem Stuhl/Ast was auch immer auf es los geht, musst Du prüfen, ob du eingreifen kannst/musst. Wenn ein Kind durch sein Verhalten sich selbst gefährdet, musst Du prüfen, ob du eingreifen kannst/musst.

    Nur eins ist sicher: wenn einer behauptet, es gebe allgemeingültiges und automatisch angewendetes Rechtswissen, liegt er auf jeden Fall falsch.

    Hat das denn irgendwer behauptet? Aber Du solltest schon wissen, was deine Rechte und Pflichten sind. Und dazu gehört auch die Frage, was Notwehr ist. Wenn Du das also weder im Studium noch im Ref gelernt hast, musst du dich damit auseinandersetzen. Du kannst wie Schmidt eine juristische gebildete Person kontaktieren oder dich wie ich es vorgeschlagen habe, selbst informieren. Aber wenn Du in der konkreten Situation bist, solltest Du Kriterien haben nach denen Du entscheidest.

  • Ich hatte einen Viertklässler mit ESE, der einen Kopf größer war als alle anderen. Wenn der ausgeflippt ist, war das schon extrem gefährlich. Vermutlich haben wir ein anderes Einzugsgebiet aber bei uns werden es immer mehr Kinder, die ohne Zurückhaltung auf andere losgehen. Die klassische Prügelei haben wir kaum noch. In der Summe passiert weniger als früher aber wenn etwas passiert, dann ist es deutlich öfter als früher so, dass Kinder komplett "ausflippen". Wir haben aber auch immer mehr Kinder mit Problemen bei uns.

    Genau das hatten wir am Gymnasium. 13jähriger Schüler mit Kombination aus LE und ESE wird in das 2. Halbjahr einer 5. (!) Klasse gestopft und geht regelmäßig mit Stühlen und Besen auf seine körperlich komplett unterlegenen Mitschüler los. Absolute Zumutung. Aber: auch mir war dieses Kind in Rage körperlich überlegen und ganz sicher gehe ich dann nicht dazwischen und stell mich selbst in die Schusslinie.

    Traurigerweise muss man sagen, dass die häufigen Verletzungen von Mitschülern hier immerhin erwirkt haben, dass er nach ein paar Monaten erfolgreich der Schule verwiesen werden konnte. Ich weiß nicht, ob das im Ergebnis gleich gewesen wäre, wenn immer die Lehrkraft die Rübe unter den Stuhl gehalten hätte.

  • Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    So steht es ja auch bereits auf Seite 1. 😉

    Zum Thema KI: Sie verwendet, was sie findet, und sie findet, was du sehen sollst. Das sind auf unser Thema bezogen hautsächlich die Ratschläge der Polizei an Privatpersonen, was zu tun ist, wenn man Zeuge einer Schlägerei wird. Was Garanten tun sollen, findet sie aus verschiedenen Gründen eben kaum, von Übungsfällen in sehr eindeutigen und anders gelagerten Fällen mal abgesehen. Das liegt daran, dass es erstens eben genau das Wesen von unechten Unterlassenstatbeständen ist, dass es auf eine Vielzahl von Umständen ankommt und es genau keine pauschale Antwort geben kann. (Dazu unten mehr.) Das könnte der Anwalt, den du (nicht) anrufen möchtest, schlicht auch nicht ändern. Zweitens hat es unechte Unterlassenstatbestände zwar schon immer gegeben, in den letzten Jahren sind sie aber verstärkt in den Fokus der Rechtssprechung geraten, d.h. das Feld entfaltet sich grade erst. Das kann man auch an überraschenden Unterschieden sehen, wenn man z.B. den Freispruch von Landrat Pföhler (Ahrflut) mit den Urteilen vergleicht, die in letzter Zeit gegen Lehrkräfte ergangen sind. Eine Glaskugel hat die KI aber halt nicht. Sie wird dir nicht sagen, wie sich die Rechtssprechung bei unechten Unterlassensdelikten entwickeln wird.

    Im Gegensatz zu einem Nichtgaranten muss ein Garant für einen "Erfolg" (Schaden/Straftat) geradestehen, als hätte er ihn selbst verursacht, wenn ein Eingreifen dazu hätte führen können, dass er nicht eintritt, das Eingreifen dem Garanten möglich gewesen und ihm zumutbar gewesen wäre und keine mindestens gleichrangigen Pflichten ihn davon abgehalten hätten. Zumutbar heißt bei Lehrkräften etwas anderes als bei Polizisten, man muss sein Leben nicht riskieren und auch keine schwere Verletzung. Es heißt aber auch etwas anderes als bei Nichtgaranten, die sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern die Polizei rufen sollen. Ein Garant muss auch selbst eingreifen (soweit möglich und zumutbar, wie gesagt). Was einem zumutbar gewesen wäre, entscheidet man halt nicht selbst. Natürlich kann man sich entscheiden, trotzdem lieber nicht einzugreifen und ggf. verklagt zu werden.

    Unechte Unterlassensdelikte können nur Garanten begehen. Daher ist alles, was die KI über unterlassene Hifeeistung findet, einfach irrelevant. Jetzt kannst du sagen, weiß ich doch, hab ich in meinem Prompt berücksichtigt. Dann weißt du vielleicht nicht, dass das beste Prompten nicht gegen Biases hilft.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratatouille (21. Juni 2026 12:54)

  • Aber was diskutieren wir dann in diesem Thread? Dann schreibe doch direkt als Antwort: Das kommt auf die konkrete Situation an. Dann brauchen wir nicht weiter reden.

    Genau, soweit waren wir schon, bis du die Ansicht vertreten hast, eine KI Recherche sei hier angemessen und führe zu belastbaren Antworten.

    "Allgemeine Rechtsauskunft" ist kein Fachbegriff. Es geht darum, dass man sagt, dass es ganz allgemein in Deutschland ein Recht auf Notwehr gibt und dass auch rechtfertigen kann, dass man einen Schüler verletzt.

    Duh

    Wie stellst Du dir das konkret vor? Du stehst dann bei der Aufsicht und sagst: Leute wartet mal kurz mit eurer Schlägerei, ich muss eben meinen Anwalt anrufen damit er mir in diesem konkreten Fall sagen kann, ob ich körperlich eingreifen darf oder nicht?

    Deine Antworten sind doch vollkommen praxisfremd.

    Und du bist der Ansicht, man solle dann mal schnell eine KI Recherche starten um rauszufinden, wie die Rechtslage in der konkreten Situation ist? Genau, das hast du nicht gesagt und ich habe nicht gesagt, dass man dann erstmal den Anwalt anruft.

    Aber egal. Ich bin da auch raus. Du findest KI doof und wir werden sehen, was sich durchsetzt..

    Keineswegs

    KI ist ein hilfreiches Werkzeug, wenn man schon weiß, was man tut. Für juristisches Fachpersonal sind spezialisierte KI Tools ein extrem sinnvolles Hilfsmittel. Genauso, wie KI gestützte Diagnosetools für Ärzte ein hilfreiches Tool sind. Ich selbst verwende KI ausgiebig zur Softwareentwicklung. Das ist aber nicht dasselbe, wie die Lehrkraft, die ChatGPT oder Google AI befragt und denkt, sie bekäme dabei belastbare oder sinnvolle Informationen.

  • Eben, früher durfte auch nur der Pfarrer aus der Bibel vorlesen.

    Suchmaschinen können dir etwa 1 Prozent der digital verfügbaren Medien anzeigen (Edumaterial, Werbung, Kostproben von Zeitungen etc.). Zwar werden KIs auch mit weiteren Materialien trainiert, auf die meisten Dateien haben sie aber keinen Zugriff.

  • Eben, früher durfte auch nur der Pfarrer aus der Bibel vorlesen.

    Du müsstest eigentlich bei Deinen Beiträgen eine Übersetzung mitliefern.

    Ich jedenfalls weiß nicht, wie Du das meinst... :/

  • Und du bist der Ansicht, man solle dann mal schnell eine KI Recherche starten um rauszufinden, wie die Rechtslage in der konkreten Situation ist? Genau, das hast du nicht gesagt und ich habe nicht gesagt, dass man dann erstmal den Anwalt anruft.

    Nein, ich habe geschrieben, dass wenn man nicht weiß was Notwehr ist, kann man entweder google oder eine Ki befragen. Ich weiß nicht, wo Du immer deine konkrete Situation her hast. Wenn Du auf dem Schulhof eine Prügelei hast, wirst weder die SL fragen können noch google oder eine KI und erst recht kannst Du keinen Juristen anrufen, der dir eine Handlungsanweisung gibt. Es ging im Text im allgemeinen die Rechtslage zu beleuchten. Nicht mehr und nicht weniger.

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