Schlägereien während der Pausenaufsicht

  • Unechte Unterlassensdelikte können nur Garanten begehen. Daher ist alles, was die KI über unterlassene Hifeeistung findet, einfach irrelevant. Jetzt kannst du sagen, weiß ich doch, hab ich in meinem Prompt berücksichtigt. Dann weißt du vielleicht nicht, dass das beste Prompten nicht gegen Biases hilft.

    Wenn Du den Beginn der KI Diskussion suchst, siehst Du, dass es um Notwehr ging. Die Frage war, ob ich ein Problem habe, wenn der Täter anschließend einen blauen Fleck hat. Ich habe darauf empfohlen sich mit google oder eine KI zu informieren, was Notwehr bedeutet.

  • Es ging im Text im allgemeinen die Rechtslage zu beleuchten. Nicht mehr und nicht weniger.

    Eine Rechtslage kann man nicht allgemein beleuchten, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Dass es Notwehr gibt, dürfte den meisten Menschen bekannt sein. In der Praxis relevant ist aber, ob Notwehr in einer konkreten Situation die Rechtswidrigkeit bswp. einer Körperverletzung entfallen lässt. Das lässt sich im Vorfeld kaum belastbar bestimmen.

  • Wenn Du den Beginn der KI Diskussion suchst, siehst Du, dass es um Notwehr ging. Die Frage war, ob ich ein Problem habe, wenn der Täter anschließend einen blauen Fleck hat. Ich habe darauf empfohlen sich mit google oder eine KI zu informieren, was Notwehr bedeutet.

    Die Antwort auf die Frage, ob du ein Problem hast, wenn einer der Schüler am Ende einen blauen Fleck hat ist: es kommt auf den Einzelfall an. Es kann ein Problem sein, muss aber nicht.

  • Könntest du das bitte noch mal erklären, Ratatouille ? Bedeutet das, als Garant ist man für die Verletzungen verantwortlich, die SuS in einer Prügelei davontragen, wenn man nicht entschieden genug eingreift?

    ...Im Gegensatz zu einem Nichtgaranten muss ein Garant für einen "Erfolg" (Schaden/Straftat) geradestehen, als hätte er ihn selbst verursacht, wenn ein Eingreifen dazu hätte führen können, dass er nicht eintritt, das Eingreifen dem Garanten möglich gewesen und ihm zumutbar gewesen wäre und keine mindestens gleichrangigen Pflichten ihn davon abgehalten hätten. ...

  • Könntest du das bitte noch mal erklären, Ratatouille ? Bedeutet das, als Garant ist man für die Verletzungen verantwortlich, die SuS in einer Prügelei davontragen, wenn man nicht entschieden genug eingreift?

    Ja. Die typischen Fälle sind sowas wie "Eltern lassen ihr Kind verhungern und begehen dadurch einen Totschlag durch Unterlassen". Eltern sind Beschützergaranten für ihre Kinder. Als Lehrkräfte sind wir unseren Schülern gegenüber Beschützergaranten. Wenn wir nur daneben stehen, wenn Schüler A Schüler B verprügelt, dann machen wir uns damit strafbar. Wie entschieden wir eingreifen müssen, kann aber auch niemand sagen, weil das immer einzelfallabhängig ist. Und wir haben hier auch das besondere Problem, dass wir Garant für Schüler A und Schüler B sind, was uns auch in den Möglichkeiten der Notwehr in einem Maße beschränken kann, wie es nicht der Fall wäre, wenn wir einen Schüler gegen einen Nicht-Schüler verteidigten.

  • Die Antwort auf die Frage, ob du ein Problem hast, wenn einer der Schüler am Ende einen blauen Fleck hat ist: es kommt auf den Einzelfall an. Es kann ein Problem sein, muss aber nicht.

    Und trotzdem solltest Du dich im Vorfeld über die allgemeine Rechtslage informieren. Wie willst Du sonst entscheiden, ob du nun eingreifen musst/darfst/kannst oder nicht?

    Es mag sein, dass dir der Begriff Notwehr bekannt ist. Wenn aber jemand schreibt, dass er ein Problem hat, wenn der Täter dann nach der Prügelei einen blauen Fleck hat, ist dieser Person das anscheinend nicht bekannt.

  • Es mag sein, dass dir der Begriff Notwehr bekannt ist. Wenn aber jemand schreibt, dass er ein Problem hat, wenn der Täter dann nach der Prügelei einen blauen Fleck hat, ist dieser Person das anscheinend nicht bekannt.

    Das meine ich damit, dass eine Google/KI Suche über irgendwelche Schlagworte für Laien wenig sinnvoll ist. Ob der blaue Fleck ein Problem ist oder nicht, kommt auf den konkreten Einzelfall an. Ich weiß wirklich nicht, wie oft ich das noch betonen muss.

    Dass du dich pauschal in Sicherheit wiegst, weil du das Wort "Notwehr" kennst, ist ein Problem, das du aber nicht erkennts, weil dir die juristische Bildung und offenbar auch die Kommunikation mit juristisch gebildeten Menschen fehlt.

  • Zumal es beim Eingreifen in eine Schlägerei erstmal um Nothilfe geht. Nicht um Notwehr. Hat die KI wohl übersehen.

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