Es ging im Text im allgemeinen die Rechtslage zu beleuchten. Nicht mehr und nicht weniger.
Eine Rechtslage kann man nicht allgemein beleuchten, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Dass es Notwehr gibt, dürfte den meisten Menschen bekannt sein. In der Praxis relevant ist aber, ob Notwehr in einer konkreten Situation die Rechtswidrigkeit bswp. einer Körperverletzung entfallen lässt. Das lässt sich im Vorfeld kaum belastbar bestimmen.