Und die Vertretungskraft kriegt die Sommerferien bei einem solchen kurzen Vertrag eh die Ferien nicht bezahlt,
Die Vertretungskraft bekommt die Ferien bezahlt, wenn sie bis zum letzten Schultag unterrichtet hat und (ggf. an einer anderen Schule in NRW) nach den Ferien weiterbeschäftigt wird. Wie lang der Vertrag vorher lief, ist meines Wissens egal. Eine erkrankte Lehrkraft, die am vorletzten Schultag zurückkehrt, zerschießt diese Planung. [Aber im vorliegenden Fall ist das ja offenbar anders gelagert gewesen, wie die TE geschrieben hat.]