Krankschreibung während der Ferien?

  • Und die Vertretungskraft kriegt die Sommerferien bei einem solchen kurzen Vertrag eh die Ferien nicht bezahlt,

    Die Vertretungskraft bekommt die Ferien bezahlt, wenn sie bis zum letzten Schultag unterrichtet hat und (ggf. an einer anderen Schule in NRW) nach den Ferien weiterbeschäftigt wird. Wie lang der Vertrag vorher lief, ist meines Wissens egal. Eine erkrankte Lehrkraft, die am vorletzten Schultag zurückkehrt, zerschießt diese Planung. [Aber im vorliegenden Fall ist das ja offenbar anders gelagert gewesen, wie die TE geschrieben hat.]

  • NRW (wo die TE ziemlich sicher nicht ist).
    Die Zeit davor ist relevant: Wenn das HJ voll ist, dann braucht sie keinen Anschlussvertrag.
    Wenn sie aber einen Anschluss einen Vertrag bekommt, ist es absolut egal, ob es zwischendurch keinen Vertretungsgrund gab, da wird alles nachträglich geschlossen.

  • Die Vertretungskraft bekommt die Ferien bezahlt, wenn sie bis zum letzten Schultag unterrichtet hat und (ggf. an einer anderen Schule in NRW) nach den Ferien weiterbeschäftigt wird. Wie lang der Vertrag vorher lief, ist meines Wissens egal. Eine erkrankte Lehrkraft, die am vorletzten Schultag zurückkehrt, zerschießt diese Planung. [Aber im vorliegenden Fall ist das ja offenbar anders gelagert gewesen, wie die TE geschrieben hat.]

    Wie gesagt, es gibt keine Vertretungslehrkraft für mich.

  • In NRW darf man die letzte Schulwoche verreist sein, also hätte deine Schulleitung alles Recht, dich einzuberufen (selbst wenn es nicht für alle gälte).

    Das stimmt so nicht ganz. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 müssen sich Lehrkräfte in der letzten Woche der Sommerferien nur bereithalten, sofern dies angekündigt wurde. Wie früh diese Ankündigung erfolgen muss, ist nicht ganz klar. Ein halbes Jahr sollte es aber wohl schon sein, denn die Urlaubsplanung erfolgt ja auch mit einem gewissen Vorlauf.

    Für TE: unser Tarifvertrag verpflichtet uns dazu, eine eine Arbeitsunfähigkeit in den Ferien unverzüglich anzuzeigen (§ 44 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Ob du krank bist, kannst du nur selbst entscheiden und dann vom Arzt bestätigen lassen.

  • Danke.
    Auch für uns, wir haben noch keinen einzigen Plan für die letzte Ferienwoche.

    Bei uns stehen der Montag (Nachprüfungen) und Dienstag (Lehrerkonferenz) immer im Jahresterminplan. Mittwoch bis Freitag vorher sind damit noch ohne Präsenzpflicht.

    Ich meine aber, dass diese Regelung in der ADO-Reform ohnehin fallen soll.

  • ja, in dem Sinne, dass wir AUF JEDEN FALL da sein müssen, oder? War letztens aus einer Stellungnahme dazu herauszulesen. Den Entwurf zur Reform habe ich nicht gesehen.

  • So habe ich das auch in Erinnerung. Die neue ADO ist soweit ich weiß für uns insgesamt eine deutliche Verschlechterung.

  • Das stimmt so nicht ganz. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 müssen sich Lehrkräfte in der letzten Woche der Sommerferien nur bereithalten, sofern dies angekündigt wurde. Wie früh diese Ankündigung erfolgen muss, ist nicht ganz klar. Ein halbes Jahr sollte es aber wohl schon sein, denn die Urlaubsplanung erfolgt ja auch mit einem gewissen Vorlauf.

    Für TE: unser Tarifvertrag verpflichtet uns dazu, eine eine Arbeitsunfähigkeit in den Ferien unverzüglich anzuzeigen (§ 44 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Ob du krank bist, kannst du nur selbst entscheiden und dann vom Arzt bestätigen lassen.

    Frage: In der ersten Woche der Sommerferien nicht? Ich meine das irgendwo gelesen zu haben.

  • Ja, wer könnte noch glauben, dass sich irgendwas zu unserem Gunsten verbessert...
    Oder zu Gunsten von überhaupt jemandem.
    Ich kann mich nicht erinnern, wann es reale Verbesserungen für SuS gegeben hat. (G8-> zu G9 ist für mich keine reale Verbesserung, wenn man nicht die Möglichkeit nutzt, ganz viel mitzuverändern.)

  • Eine Kollegin hat für mich vertreten. Sie ist regulär an der Schule. Ich kann ja einsehen, wer meine Klassen hatte.

    Und du kannst abschätzen, ob sie Mehrarbeit beantragt hat oder ob sie andere Klassen abgegeben hat, dafür dass sie seine Kurse nehmen konnte...

    ... oder ob da ggf. doch jemand zur Vertretung eingestellt wurde, aber nicht deine Kurse bekommen hat?

    Dann man, maximal 5 Wochen vor den Sommerferien noch nicht weiß, wann die Krankschreibung enden soll, es aber von den Beiträgen eh klingt, als sei ganz bald Sommerferien, lässt sowieso mutmaßen, dass hier mit sehr kurzen AUs gearbeitet wird, also keine Vertretungskraft.

    Ja, das wäre in NDS auch so.

  • Und du kannst abschätzen, ob sie Mehrarbeit beantragt hat oder ob sie andere Klassen abgegeben hat, dafür dass sie seine Kurse nehmen konnte...

    ... oder ob da ggf. doch jemand zur Vertretung eingestellt wurde, aber nicht deine Kurse bekommen hat?

    Ja, das kann ich, denn wir haben alle gegenseitig Zugriff auf alle Stundenpläne und die Planung.

  • Frage: In der ersten Woche der Sommerferien nicht? Ich meine das irgendwo gelesen zu haben.

    Dazu steht für NRW nichts in der ADO. Die anderen Dienstordnungen kenne ich nicht. Ich sehe aber eine weitere Einschränkung von Urlaubszeiten sehr kritisch.

  • Also kurz gesagt, es müsste für mich keine Probleme geben, wenn mich der Arzt mitten in den Ferien gesund schreibt und auch nicht, wenn ich am letzten Tag vor den Ferien arbeiten gehe?

  • nein. Du gehst ab dem Tag, in dem du nicht mehr krankgeschrieben bist, in die Schule. Danach startet die unterrichtsfreie Zeit.

  • Wie gesagt, es gibt keine Vertretungslehrkraft für mich.

    Grundsätzlich: Eine Vertretungslehrkraft muss nicht zwingend deine Kurse vertreten, es wird lediglich die Stundenzahl ersetzt.

  • Und wenn meine Krankschreibung in den Sommerferien endet, dann trwte ich meinen Dienst wieder an, indem ich mich in der Schule und zur Sicherheit auch bei der Dienststelle wieder gesund melde. Denn die Dienststelle muss beim LbV ja wieder die Gehaltszahlung anstoßen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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