Bist du sicher, dass die angemeldeten Schüler überhaupt einen Hauptschulabschluss hatten? Wer z.B. in Klasse 9 zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen und hat überhaupt keinen Abschluss. Diese Schüler beraten wir dahingehend, sich rechtzeitig zur schulfremden Prüfung für den Hauptschulabschluss anzumeldenden darauf vorzubereiten.
Wer nach der 10. Klasse ohne Versetzung geht, hat den Hauptschulabschluss mit der Versetzung von Klasse 9 in 10 bereits und versucht höchstens die Schulfremdenprüfung zur Erlangung der mittleren Reife.
Von einem qualifizierten Hauptschulabschluss habe ich in BW noch nicht gehört, das gibt es meines Wissens nur in anderen Bundesländern. Hast du als früherer Prüfer in Schulfremdenprüfungen für BW eine offizielle Quelle vom Kultusministerium, wo der Begriff definiert wird? Vom Gymnasium kommend, fehlt mir der Einblick, welche Prüfungsordnung oder Ähnliches da einschlägig ist.
Zumindest in Niedersachsen kann man Haupt- oder Realschulabschluss am Gymnasium erhalten, ohne in die 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums versetzt zu werden (AVO-sek1, §8-10).