PablosPlace : Eine Kombination mit zwei gesellschaftswissenschaftlichen Nebenfächern ist auf absehbare Zeit im Schulkontext wenig gefragt und daher wäre eine spätere Anstellung an einer Schule nur mit sehr vielen Kompromissen auf deiner Seite möglich.
Von der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen zum Abitur – Erfolgsgeschichte oder Systemkritik?
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Bist du sicher, dass die angemeldeten Schüler überhaupt einen Hauptschulabschluss hatten? Wer z.B. in Klasse 9 zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen und hat überhaupt keinen Abschluss. Diese Schüler beraten wir dahingehend, sich rechtzeitig zur schulfremden Prüfung für den Hauptschulabschluss anzumeldenden darauf vorzubereiten.
Wer nach der 10. Klasse ohne Versetzung geht, hat den Hauptschulabschluss mit der Versetzung von Klasse 9 in 10 bereits und versucht höchstens die Schulfremdenprüfung zur Erlangung der mittleren Reife.
Von einem qualifizierten Hauptschulabschluss habe ich in BW noch nicht gehört, das gibt es meines Wissens nur in anderen Bundesländern. Hast du als früherer Prüfer in Schulfremdenprüfungen für BW eine offizielle Quelle vom Kultusministerium, wo der Begriff definiert wird? Vom Gymnasium kommend, fehlt mir der Einblick, welche Prüfungsordnung oder Ähnliches da einschlägig ist.
Zumindest in Niedersachsen kann man Haupt- oder Realschulabschluss am Gymnasium erhalten, ohne in die 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums versetzt zu werden (AVO-sek1, §8-10).
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Glaube ich dir sofort, auch ohne deine Quelle sofort nachzulesen. Ich hätte hinschreiben sollen, dass ich für BW spreche.
Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.) -
Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.)
Schülern, die durch Versetzung in Klasse 10 an GY oder RS den Hauptschulabschluss erhalten haben, wird die HS-Abschlussprüfung per Schulfremdenprüfung nicht nahegelegt, sondern empfohlen, falls diese sich für eine betriebliche Ausbildung entscheiden. Die Handwerksmeister kennen sehr wohl den Unterschied zwischen einem Abgangszeugnis per Zeugnisheft und dem HS-Abschlusszeugnis, das als A4-Dokument mit farbigem Landeswappen, Stempel und Unterschriften überreicht wird. Das Prüfungszeugnis besitzt in Ba-Wü eine höhere "Wertigkeit".
Ob Schüler, die sich zur Schulfremdenprüfung anmelden die 9.Klasse erfolgreich abgeschlossen haben oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis, da diese Information weder übermittelt noch abgefragt werden darf. Sie ist für die Zulassung zur Prüfung unerheblich.
Hier sind die Möglichkeiten für den Erwerb des HS-Abschlusses aufgeführt:
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001104
Edit: Lese gerade im Link: Wer bereits durch Versetzung nach Klasse 10 an RS oder GY den HS-Abschluss erhalten hat, darf sich nicht zur Schulfremdenprüfung anmelden:
"Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (zum Beispiel um eine bessere Note zu bekommen)." -
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