PablosPlace : Eine Kombination mit zwei gesellschaftswissenschaftlichen Nebenfächern ist auf absehbare Zeit im Schulkontext wenig gefragt und daher wäre eine spätere Anstellung an einer Schule nur mit sehr vielen Kompromissen auf deiner Seite möglich.
Von der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen zum Abitur – Erfolgsgeschichte oder Systemkritik?
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Bist du sicher, dass die angemeldeten Schüler überhaupt einen Hauptschulabschluss hatten? Wer z.B. in Klasse 9 zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen und hat überhaupt keinen Abschluss. Diese Schüler beraten wir dahingehend, sich rechtzeitig zur schulfremden Prüfung für den Hauptschulabschluss anzumeldenden darauf vorzubereiten.
Wer nach der 10. Klasse ohne Versetzung geht, hat den Hauptschulabschluss mit der Versetzung von Klasse 9 in 10 bereits und versucht höchstens die Schulfremdenprüfung zur Erlangung der mittleren Reife.
Von einem qualifizierten Hauptschulabschluss habe ich in BW noch nicht gehört, das gibt es meines Wissens nur in anderen Bundesländern. Hast du als früherer Prüfer in Schulfremdenprüfungen für BW eine offizielle Quelle vom Kultusministerium, wo der Begriff definiert wird? Vom Gymnasium kommend, fehlt mir der Einblick, welche Prüfungsordnung oder Ähnliches da einschlägig ist.
Zumindest in Niedersachsen kann man Haupt- oder Realschulabschluss am Gymnasium erhalten, ohne in die 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums versetzt zu werden (AVO-sek1, §8-10).
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Glaube ich dir sofort, auch ohne deine Quelle sofort nachzulesen. Ich hätte hinschreiben sollen, dass ich für BW spreche.
Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.) -
Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.)
Schülern, die durch Versetzung in Klasse 10 an GY oder RS den Hauptschulabschluss erhalten haben, wird die HS-Abschlussprüfung per Schulfremdenprüfung nicht nahegelegt, sondern empfohlen, falls diese sich für eine betriebliche Ausbildung entscheiden. Die Handwerksmeister kennen sehr wohl den Unterschied zwischen einem Abgangszeugnis per Zeugnisheft und dem HS-Abschlusszeugnis, das als A4-Dokument mit farbigem Landeswappen, Stempel und Unterschriften überreicht wird. Das Prüfungszeugnis besitzt in Ba-Wü eine höhere "Wertigkeit".
Ob Schüler, die sich zur Schulfremdenprüfung anmelden die 9.Klasse erfolgreich abgeschlossen haben oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis, da diese Information weder übermittelt noch abgefragt werden darf. Sie ist für die Zulassung zur Prüfung unerheblich.
Hier sind die Möglichkeiten für den Erwerb des HS-Abschlusses aufgeführt:
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001104
Edit: Lese gerade im Link: Wer bereits durch Versetzung nach Klasse 10 an RS oder GY den HS-Abschluss erhalten hat, darf sich nicht zur Schulfremdenprüfung anmelden:
"Beispiel: Sie haben bereits den Hauptschulabschluss? Dann dürfen Sie nicht erneut an einer Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen (zum Beispiel um eine bessere Note zu bekommen)." -
Okay, dann sind die Abschlüsse offiziell aber wohl doch gleichwertig. Ob Firmen diese Abschlüsse unterschiedlich werten, ist davon ja unabhängig.
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Zumindest in Niedersachsen kann man Haupt- oder Realschulabschluss am Gymnasium erhalten, ohne in die 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums versetzt zu werden (AVO-sek1, §8-10).
In NRW auch
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Abgangszeugnis
Wer versetzt wurde, erhält doch kein Abgangszeugnis sondern ein ganz "normales" Zeugnis, oder? Zumindest hier in NDS ist das so. Da steht auf einem Zeugnis, das ein/e Schüler*in bspw. als Versetzungszeugnis nach der 9. in die 10. Klasse Realschule erhält, ganz einfach "Zeugnis" drauf. Ein "Abgangszeugnis" erhalten diejenigen, die erfolglos - also ohne Abschluss bzw. Versetzung - von der Schule abgehen.
Zeugnisheft
Gibt es hier in NDS meines Wissens ebenfalls nicht; habe ich zumindest bei SuS, die sich an unserer Schule beworben haben, noch nie gesehen. Die Zeugnisse sind alle "lose" im DIN A4-Format.
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Wer versetzt wurde, erhält doch kein Abgangszeugnis sondern ein ganz "normales" Zeugnis, oder? Zumindest hier in NDS ist das so. Da steht auf einem Zeugnis, das ein/e Schüler*in bspw. als Versetzungszeugnis nach der 9. in die 10. Klasse Realschule erhält, ganz einfach "Zeugnis" drauf. Ein "Abgangszeugnis" erhalten diejenigen, die erfolglos - also ohne Abschluss bzw. Versetzung - von der Schule abgehen.
Gibt es hier in NDS meines Wissens ebenfalls nicht; habe ich zumindest bei SuS, die sich an unserer Schule beworben haben, noch nie gesehen. Die Zeugnisse sind alle "lose" im DIN A4-Format.
Da hast du aber die ganz präzise Haarspalter-Axt gezückt

Es ist das letzte Blatt im aus abgehefteten Blättern bestehenden A5-Zeugnis-Hefter der Hauptschule, mit dem man von der Hauptschule in eine andere Schule abgeht. In Ba-Wü nennt man das eben so. Das einzige A4-Zeugnis, dass ausgegeben wird, ist das "Abschlusszeugnis" nach bestandener Prüfung. Daher kennen die Handwerksmeister und Betriebe in Ba-Wü den (Qualitäts-)Unterschied sehr genau.
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Da hast du aber die ganz präzise Haarspalter-Axt gezückt
Wenn du den Unterschied zwischen "normalem" Zeugnis und "Abgangszeugnis", die du falsch dargestellt hast, als "Haarspalterei" ansiehst, dann sei es so. Wäre ja auch zu schön, wenn du mal Kritik annehmen oder gar zugeben würdest, dass du dich geirrt oder falsch ausgedrückt hast. Egal, wir kennen dich nicht anders; einem alten Hund kann man halt keine neuen Tricks mehr beibringen
.Es ist das letzte Blatt im (aus abgehefteten Blättern bestehenden A5-Hefter) der Hauptschule, mit dem man von der Hauptschule in eine andere Schule abgeht. In Ba-Wü nennt man das eben so. Das einzige A4-Zeugnis, dass ausgegeben wird ist das "Abschlusszeugnis" nach bestandener Prüfung. Daher kennen die Handwerksmeister und Betriebe in Ba-Wü den (Qualitäts-)Unterschied sehr genau.
Finde ich - ehrlich gesagt - schade, dass in BW so unterschiedliche Zeugnisse ausgegeben werden. Ein Zeugnisheft mit A5-Blättern wirkt auf mich irgendwie so, als hätten diese Zeugnisse gar keinen Wert. Gibt's die nur in der Hauptschule oder auch in anderen weiterführenden Schulen in BW?
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Ich glaube nicht, dass das Format der jährlichen Versetzungszeugnisse vorgeschrieben ist. Es gibt Gymnasien, da sind sie in DinA5 ausgedruckt, und welche, die sie in DinA4 ausdrucken. Bei Grundschulen meine ich, bisher einen einziges DinA4- Zeugnishefter von einem zugezogenen Kind gesehen zu haben. Im Umkreis meiner Schule sind sie sonst alle DinA5.
Die halbjährigen Zeugnisse in der Kursstufe sind immer groß. Allerdings weiß ich nicht genau, ob es auch DinA4 ist bzw. vielleicht sogar etwas länger. Zumindest mein altes Abiturzeugnis passt nicht ganz in eine normale Klarsichthülle. Und da waren keine Leerräume, so dass bei einem kürzeren Blatt nicht alles auf eine Seite gepasst hätte.
Ich hätte nie gedacht, dass auf jemanden das kleine Format weniger wertig
Wertigkeitwirken könnt. Ist vielleicht wie bei den Eltern in Konferenzen; Humblebee, du kannst es dir nur noch nicht vorstellen, weil du es nicht gewohnt bist. -
Ich hätte nie gedacht, dass auf jemanden das kleine Format weniger Wertigkeit wirken könnt. Ist vielleicht wie bei den Eltern in Konferenzen; Humblebee, du kannst es dir nur noch nicht vorstellen, weil du es nicht gewohnt bist.
Mag sein. Ein kleineres Format als DIN A5 würde halt auf mich bei allen Arten von Urkunden - und darunter fallen ja auch Zeugnisse - "unbedeutender" wirken. Ich habe sowas tatsächlich noch nie gesehen.
Das Thema mit der "Wertigkeit" an sich habe aber gar nicht ich aufgebracht. Wolfgang schrieb ja oben selber von einer unterschiedlichen Wertigkeit von (vermeintlichen Abgangs-)Zeugnissen im DIN A5-Format im Zeugnisheft und DIN A4-Prüfungszeugnissen an der Hauptschule in BW:
Die Handwerksmeister kennen sehr wohl den Unterschied zwischen einem Abgangszeugnis per Zeugnisheft und dem HS-Abschlusszeugnis, das als A4-Dokument mit farbigem Landeswappen, Stempel und Unterschriften überreicht wird. Das Prüfungszeugnis besitzt in Ba-Wü eine höhere "Wertigkeit".
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