Ja, in gewissen Bereichen (Berufswahl, Freizügigkeit, ...) stimmt das.
In Bezug auf die Forderungen nach "unterschiedlicher sozialer und pädagogischer Unterstützung bis hin zur Nichtgewährung von entsprechender Unterstützung und Ausweisung" von Maylin würde ich aber eher mal einen Blick auf Artikel 3 werfen:
Viel eindeutiger geht es eigentlich nicht.
Es ist aber schon heute Fakt, dass Asylbewerber beispielsweise Anspruch auf weniger ärztliche Leistung haben als Staatsbürger. Ich hatte vor kurzem im Verein den Fall, dass sich ein Betreuer bitterlich beschwert und mit Klage gedroht, weil er auf einer Veranstaltung kein Einzelzimmer bekommen kann. Als Schwerbehinderter mit amtlichen Ausweis dürfte er nicht benachteiligt werden und er bräuchte nun mal eines aus gesundheitlichen Gründen.
Man müsste also mal überlegen, wo Benachteiligung anfängt. Ich meine es ist uns doch allen klar, dass Schüler mit Migrationshintergrund in der Schule benachteiligt werden. Dazu kommt, dass Sprachfördermaßnahmen aufgrund von Personalmangel ausfallen. Gleiches gilt in der Inklusion. Nach der Rechtsauffassung des Frosches müsste der Dienstherr so viel Mittel zur Verfügung stellen, dass niemand benachteiligt ist.