Steuererklärung: HO-Pauschale bei Krankheit?

  • Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht mehr absetzbar. Stattdessen gibt es jetzt die Homeofficepauschale. Der absetzbare Höchstbetrag ist mit 1260 € exakt der, der bis 2022 für ein Arbeitszimmer galt. An allen Arbeitstagen, ab denen man unterrichtet hat oder in der Schule war (z.B. Konferenz, Elternsprechtag, Schulfest, Fortbildung usw.) , kann man zusätzlich Fahrtkosten absetzen.

    Da muss ich dich berichtigen, sowohl GEW als auch andere steuerliche Info-Portale sagen, dass bei Lehrern immer noch beides geht, aber einige Finanzämter das Arbeitszimmer ablehnen und es dann einfacher wäre die HO-Pauschale zu nutzen, weil die immer durchgehen kann. Man hätte aber eigentlich als Lehrer die Wahl (und genau das sagt mir WISO auch).

  • Da muss ich dich berichtigen, sowohl GEW als auch andere steuerliche Info-Portale sagen, dass bei Lehrern immer noch beides geht, aber einige Finanzämter das Arbeitszimmer ablehnen und es dann einfacher wäre die HO-Pauschale zu nutzen, weil die immer durchgehen kann. Man hätte aber eigentlich als Lehrer die Wahl (und genau das sagt mir WISO auch).

    Beim Arbeitszimmer musst du jedoch deine Kosten klein-klein nachweisen, bei der HO-Pauschale eben nicht.
    Es kann übrigens auf keinen Fall richtig sein, dass nur Lehrkräfte kein häusliches Arbeitszimmer mehr abziehen dürften. Das widerspräche dem Gleichheitsgebot. Es kann nur nicht sein, dass du gleichzeitig HO-Pauschale UND Arbeitszimmer geltend machst. Arbeitszimmer UND Fahrtkosten detailliert auszuweisen geht jedoch noch immer. Eine "Pauschale" ist immer nur eine Verwaltungsvereinfachung.
    BTW: Die Hürde von 1260 € habe ich mit Arbeitszimmer UND Fahrtkosten immer gerissen.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Aktuell gibt es aber eine Begrenzung für Arbeitszimmer und HO-Pauschale auf 1260 Euro, da geht es nicht um die Werbungskostenpauschale.


    Und klar musst du das nachweisen, aber besser nachweisen als gar nichts bekommen, weil du krankgeschrieben warst.

  • Es kann übrigens auf keinen Fall richtig sein, dass nur Lehrkräfte kein häusliches Arbeitszimmer mehr abziehen dürften.

    Die Krux ist soweit ich das verstehe, dass ein Arbeitszimmer gesetzlich definiert ist als "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung". Das dürfte bei Lehrkräften schwerlich so sein, denn auch bei heimischer Vor- und Nachbereitung ist der Mittelpunkt des Jobs sicherlich der Unterricht selber. Das BMF nennt als Beispiele das häusliche Büro "eines selbständigen Handelsvertreters, eines selbständigen Übersetzers oder eines selbständigen Journalisten" oder auch das "Musikzimmer einer freiberuflich tätigen Konzertpianistin, in dem diese Musikunterricht erteilt".

    https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-An…9/I/inhalt.html

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