Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht mehr absetzbar. Stattdessen gibt es jetzt die Homeofficepauschale. Der absetzbare Höchstbetrag ist mit 1260 € exakt der, der bis 2022 für ein Arbeitszimmer galt. An allen Arbeitstagen, ab denen man unterrichtet hat oder in der Schule war (z.B. Konferenz, Elternsprechtag, Schulfest, Fortbildung usw.) , kann man zusätzlich Fahrtkosten absetzen.
Da muss ich dich berichtigen, sowohl GEW als auch andere steuerliche Info-Portale sagen, dass bei Lehrern immer noch beides geht, aber einige Finanzämter das Arbeitszimmer ablehnen und es dann einfacher wäre die HO-Pauschale zu nutzen, weil die immer durchgehen kann. Man hätte aber eigentlich als Lehrer die Wahl (und genau das sagt mir WISO auch).