Hallo zusammen,
ich habe mich bei einem unserer Vorbereitungstage sehr geärgert, weil ich von unserem AL angepumpt worden bin, das Geld für die Teilnahme an der Klassenfahrt für eine MPT-Kraft vorzustrecken. Ich habe abgelehnt und klar gemacht, dass mein privates Vermögen nicht für dienstliche Belange zur Verfügung steht, schon gar nicht in dreistelliger Höhe. Es wurde am Ende eine Lösung gefunden, weil sich jemand Freiwilliges gefunden hat, trotzdem mMn. unfassbar und total übergriffig.
Hier in NRW ist die Teilnahme an Klassenfahrten Dienstpflicht. Trotzdem frage ich mich, wie weit der Dienstherr hier gehen kann. Was ist z. B., wenn die Schulleitung mich schriftlich zur Vorstreckung eines Betrages anordnet und ich dann sage "Nein, mache ich nicht" oder aber "Geht nicht, weil ich habe kein Geld"? Wäre der Standpunkt rechtlich und praktisch haltbar, dass man sich weigert, bei Buchung etc. privat in Vorkasse zu gehen? KuK berichten nämlich, dass die Erstattung von in Vorauszahlung geleisteten privaten Geldern teils bis zu 2 Jahren gedauert hat, was ich absolut nicht einsehe. Mangels Erfahrung mit Fahrten und Ausflügen, beides nicht mein Spezialgebiet, wollte ich hier im Forum mal nachfragen: Was muss ich, was muss ich nicht?