Hallo,
weiß jemand, ob in NRW eine kurzfristig angesetzte Vertretungsstunde nach dem planmäßigen Unterricht zulässig ist?
Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.
Unter Murren wird die Vertretung rausgenommen und ein anderer Kollege zur Doppelvertretung verdonnert. Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus rechtlichen Gründen angeblich nicht (Mittelstufe).
Dem reisenden Kollegen wird aufgegeben, zukünftig bei Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben.