Kurzfristige Vertretung zulässig?

  • Hallo,


    weiß jemand, ob in NRW eine kurzfristig angesetzte Vertretungsstunde nach dem planmäßigen Unterricht zulässig ist?


    Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
    Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.

    Unter Murren wird die Vertretung rausgenommen und ein anderer Kollege zur Doppelvertretung verdonnert. Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus rechtlichen Gründen angeblich nicht (Mittelstufe).

    Dem reisenden Kollegen wird aufgegeben, zukünftig bei Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben.

  • Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus rechtlichen Gründen angeblich nicht (Mittelstufe).

    Dem reisenden Kollegen wird aufgegeben, zukünftig bei Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben.

    Habt ihr ein Vertretungskonzept mit Vertretungsbereitschaften?
    oder könnt ihr jederzeit in Freistunden und anschließenden Stunden herangezogen werden?

    Zur Frage: Ja, es ist zulässig.
    Deswegen lohnt es sich, ein Vertretungskonzept mit Bereitschaften zu haben. Es minimiert das Problem.

    "angeblich sei kein Personal verfügbar" -> Du wirst ja einschätzen können, ob ihr ein Vertretungskonzept habt. Woher sollen denn sonst Vertretungen herzaubert werden. Und auch die Vertretungsbereitschaften können erkranken.

  • Natürlich geht das, man hat in der Kernzeit zur Verfügung zu stehen.

    Das stimmt so pauschal nicht. Zumal, was soll überhaupt die "Kernzeit" sein? Diese Begriff ist nirgendwo definiert, in NRW schonmal gar nicht.

  • § 13 Abs. 3 ADO NRW

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Der "Fehler" liegt hier formal betrachtet beim Kollegen - vor allem dann, wenn er in Vollzeit arbeitet.

    TZ-KollegInnen sollen nicht früher kommen oder länger bleiben müssen - gerade wenn Kinder betreut werden müssen, geht das selbstredend nicht kurzfristig. Es gab mal eine Aussage diesbezüglich, die ein Verband veröffentlichte, die eben dies besagte. Daran halten wir uns bei uns auch sehr gewissenhaft.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das stimmt so pauschal nicht. Zumal, was soll überhaupt die "Kernzeit" sein? Diese Begriff ist nirgendwo definiert, in NRW schonmal gar nicht.

    Kernzeit = Zeit, in welcher der überwiegende Teil des Unterrichts läuft. Also an den meisten Schulen 1-6.

  • Das stimmt so pauschal nicht. Zumal, was soll überhaupt die "Kernzeit" sein? Diese Begriff ist nirgendwo definiert, in NRW schonmal gar nicht.

    Siehe oben - die Kernzeit dürfte damit zwischen ca. 8 Uhr und 13 Uhr (bzw. je nachdem, wann der Vormittagsunterricht endet) liegen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • oder an Ganztagsschulen 8-15 Uhr.

    Bereitschaftspläne sind was feines. Auch wenn es irgendwann immer mehr Vertretungsbereitschaften sind. Dann hat man Ruhe in anderen Zeiten.

  • Natürlich ist das möglich. Bolzbold hat die Quelle dazu zitiert.

    Wenn Kollegium und Schulleitung sich aber vorher auf ein Modell mit Bereitschaftsstunden geeinigt haben, nachdem man außerhalb dieser Bereitschaftsstunden alle freien Unterrichtszeiten privat verplant darf, dann kann auch niemand dem Kollegen wegen seiner Reise einen Vorwurf machen.

    In jedem Fall sollte das Bereitschaftsstundenmodell überdacht werden, wenn es nicht ohne weitere spontane Vertretungen außerhalb dieser Bereitschaftsstunden auskommt.

    LG DFU

  • Siehe oben - die Kernzeit dürfte damit zwischen ca. 8 Uhr und 13 Uhr (bzw. je nachdem, wann der Vormittagsunterricht endet) liegen.

    Nach der Logik müsste man ja auch für die 1. Stunde bereit stehen, selbst wenn man laut Plan erst zur dritten beginnt. Das handhabt doch hoffentlich keine Schule ernsthaft so.

  • wir haben Bereitschaften, aber wenn es in Hochphasen spontan absehbar war, dass die Bereitschaft in der 1. Stunde nicht ausreicht, dann wurde am Vorabend durchaus ein Aufruf gestartet, wer bitte einspringen könnte.

  • Nach der Logik müsste man ja auch für die 1. Stunde bereit stehen, selbst wenn man laut Plan erst zur dritten beginnt. Das handhabt doch hoffentlich keine Schule ernsthaft so.

    Siehe Chilis Antwort. Natürlich muss das für die KollegInnen machbar sein. Dafür gibt es Bereitschaftsmodelle mit Anwesenheit vor Ort oder Rufbereitschaft bei den KollegInnen, die innerhalb weniger Minuten da sein können. Das ist vorher festgelegt bzw. bekanntgegeben, so dass man sich dann darauf einstellen kann.

    Die Alternative wären Betreuungsmodelle, in denen eine Lehrkraft zwei oder mehr Klassen beaufsichtigt. Das dürfen diese zu Recht ablehnen - somit ist das auch keine Option.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.


  • Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
    Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.

    Unter Murren wird die Vertretung rausgenommen und ein anderer Kollege zur Doppelvertretung verdonnert. Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus rechtlichen Gründen angeblich nicht (Mittelstufe).

    Dem reisenden Kollegen wird aufgegeben, zukünftig bei Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben.

    Abgesehen davon, dass es zulässig ist, finde ich die Frage etwas pikiert formuliert. Dass Personal Mangelware ist, halte ich nicht für vorgeschoben und dass der Planer murrt, sei ihm vergönnt.

    Vielleicht wäre es ja wirklich eine Möglichkeit, vorher Bescheid zu geben, wenn man um 11 im Zug sitzen will? Klingt für mich nach Entgegenkommen des Planenden. Immerhin muss dann irgendwer anders ran, der keinen Ausflug geplant hat.

  • Wäre es nicht auch eine gute Möglichkeit, dass die Vertretungsplanenden in der seltenen Situation, dass doch trotz Vertretungskonzepts kurzfristig am Morgen eine zusätzliche Vertretung notwendig ist im Anschluss an den Unterricht des Kollegen, diesen einmal anruft und kurz fragt, ob er heute in der Stunde 3 und 4 noch bleiben kann?

  • Wäre es nicht auch eine gute Möglichkeit, dass die Vertretungsplanenden in der seltenen Situation, dass doch trotz Vertretungskonzepts kurzfristig am Morgen eine zusätzliche Vertretung notwendig ist im Anschluss an den Unterricht des Kollegen, diesen einmal anruft und kurz fragt, ob er heute in der Stunde 3 und 4 noch bleiben kann?

    Ja, zumindest das wäre doch mal was.

    Aber rechtlich kann die Schulleitung auch kurzfristig Mehrarbeit anordnen, zB für Vertretungen oder (was ja vermutlich ähnlich wäre) für kurzfristig angesetzte Besprechungen?

    Was wäre denn, wenn


    a) der Kollege der Schulleitung noch während seines Unterrichts eine Mail schreibt, dass er ab Stunde 3 nicht kann wegen privater Verpflichtungen und einfach geht?

    b) sich nach seinem planmäßigen Unterricht krank meldet?


    b wäre vielleicht schwieriger, wenn zuvor schon erfolglos protestiert worden ist, aber rechtlich doch möglich, oder?


    Aber es ist doch auch ein Problem, wenn man zB am Freitag schon um 09:30 Uhr Schluss hat und kurz danach einen Flug oder Zug gebucht hat, weil man übers WE verreisen will, insbesondere wenn man montags erst spät zur Schule muss oder ganz frei hat wegen Teilzeit.

  • Bei uns (mit VB-Kpnzept) werden in solchen Fällen Leute eingesetzt, eine Sammelmail mit ‚Achtung, wir konnten heute nicht anders! Wenn es gar nicht geht, einfach Bescheid sagen!)

    Aus der Erfahrung des letzten Jahres gibt es dieses Jahr eine zusätzliche VB im Plan. Es war letztes Jahr schon erhöht worden.
    Auch aus der Erfahrung aber es sollen Doppelaufsichten vermieden werden.

Werbung