Wohnortzuschlag, Mietstufen! Ab Januar faktisch weniger Kaufkraft!

  • Beamte ohne Kinder bekommen mehr Geld, Beamte mit Kindern nicht - verstehe ich das (im Wesentlichen) richtig?

    Das verstehst Du richtig, weil die Beamten mit mehreren Kindern nach der aktuellen Rechtsprechung in den letzten Jahren aufgrund der extremen Familienzuschläge in NRW rückwirkend betrachtet zuviel Geld bekommen haben. Wir hatten bei uns an der Schule den Fall, dass der Referendar (A13 Anwärter) mit 7 Kindern am Ende des Monats mehr Geld hatte als unser Schulleiter (A16). Inzw. ist der Referendar fest eingestellter Lehrer und sein Gehalt ist entsprechend weiter gestiegen.

    Wie gesagt sind die Familienzuschläge in NRW extrem und weitaus höher als in allen anderen Bundesländern.

  • Übrigens glaube ich nicht, dass es schon aktuelle Tabellen oder gar Rechner gibt, die einen Gesetzesentwurf, der vor wenigen Stunden öffentlich wurde, beinhaltet.

    Es ist jetzt so, dass ein Beamter mit 2 Kindern, der zum Beispiel in Münster wohnt, eine Ausgleichszulage bekommen wird. So hat er keine Einkommensverluste. ABER: Jede Erhöhung der Besoldung, der Anstieg in der Erfahrungsstufe oder eine Beförderung, wirken sich solange mit 0,0 Cent zusätzlich aus, bis der "Familienzuschlag bzw die Zulage bezüglich der Mietenstufe, auf 0 Euro abgeschmolzen ist. Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

    Beamte ohne Kinder bekommen natürlich alle Steigerungen usw zu 100 Prozent ausgezahlt.

    Ich bin immer wieder erstaunt, was der Arbeitgeber sich so alles an Wertschätzung einfallen lässt. Siehe hier auch das fiktive Partnereinkommen oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

  • Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett, weil sie nur die Ausgleichszulage auffrisst. Wer also mit einer spürbaren Gehaltserhöhung ab 2027 gerechnet hat: Das Geld wird durch die Abschmelzung lediglich umgeschichtet, die Kaufkraft steigt nicht um einen Cent. Erst wenn die Zulage irgendwann komplett abgeschmolzen ist, kommen prozentuale Erhöhungen wieder real auf dem Konto an!

    Als jemand, der Gehaltseinbußen durch den Streik mitgenommen hat, weise ich einfach mal darauf hin, dass Beamte an der gewerkschaftlichen Erstreitung einer Gehaltserhöhung nicht mitgewirkt haben (und fairerweise auch nicht durften). Aber keine Sorge, ich streike gerne auch für euch, lasst mir aber wenigsten die Lorbeeren.

  • oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

    Auch das ist doch völlig richtig. Kinderzuschläge sind eine Alimentation des Unterhalts. Sobald das Kind über Einkommen verfügt und diesen selbst bestreiten kann, entfällt halt die Legitimationsgrundlage.

    Vielleicht sollte man sich hin und wieder mal vergegenwärtigen, dass diese ganzen Zuwendungen "da draußen" erwirtschaftet werden müssen. Das gebietet auch einen einigermaßen verantwortungsvollen Umgang damit.

  • Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

    Du vergisst zwei wesentliche Punkte:

    • Die Familienzulage für die Kinder fällt irgendwann auch wieder weg, die höhere Grundbesoldung bleibt.
    • Die höhere Grundbesoldung ist pensionswirksam, die Familienzulage ist es nicht.
  • Auch das ist doch völlig richtig. Kinderzuschläge sind eine Alimentation des Unterhalts. Sobald das Kind über Einkommen verfügt und diesen selbst bestreiten kann, entfällt halt die Legitimationsgrundlage.

    Vielleicht sollte man sich hin und wieder mal vergegenwärtigen, dass diese ganzen Zuwendungen "da draußen" erwirtschaftet werden müssen. Das gebietet auch einen einigermaßen verantwortungsvollen Umgang damit.

    Eben, es hängt mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung zusammen. Das erhält ein Kind bzw. seine Eltern auch nicht mehr, wenn es ausreichend verdient.

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  • Letztlich kann man froh sein, dass es diese Ausgleichspauschale überhaupt gibt.

    Dieser Mietstufenkram war nur ein schneller fix wegen eines Urteils, dass die Besoldung in dem Bereich nicht verfassungskonform war. Die Konformität haben sie jetzt wiederhergestellt. (Zumindest nach Sicht der Regierung)

    Entsprechend ist es ein Geschenk/Entgegenkommen, dass die alte Regelung nicht einfach außer Kraft gesetzt wird und überhaupt eine Ausgleichspauschale gezahlt wird. Eine aggressivere Regierung hätte die einfach gestrichen und die Leute dann 15 Jahre klagen lassen....


    Oder andere Perspektive:

    Als Empfänger der Pauschale profitierst du davon, dass du gegenüber einer verfassungskonformen Besoldung weiterhin zu viel Besoldung bekommst. Sieht man das so, lässt sich die fehlende Steigerung vielleicht psychisch etwas besser verschmerzen. ;)

  • Eben, es hängt mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung zusammen. Das erhält ein Kind bzw. seine Eltern auch nicht mehr, wenn es ausreichend verdient.

    Das unterrichte ich bei meinen Azubis auch immer: "Die Azubi-Vergütung geht mit in das Haushaltseinkommen der Eltern. Üblicherweise sagen die Eltern, dass der Azubis seine Vergütung behalten kann. Es ist sein Geld. Aber wenn die Eltern Sozialhilfe bekommen, wird die Vergütung voll angerechnet und dann können sie nicht auf das Einkommen des Kindes verzichten, auch wenn sie es wollen."

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