Beamte auf Probe und Mutter-Kind-Kur

  • Was ist eigentlich, wenn man jetzt nur alleine eine Kur beantragt hat, die Kinder also zu Hause bleiben sollen, der Partner aber in den Ferien keinen Urlaub zwecks Kinderbetreuung bekommt? So war es nämlich jahrelang bei meinem Mann. Wenn man in einer Firma arbeitet, wo viele Elternteile arbeiten, dann sind Ferienurlaubstermine streng limitiert.

    Da hängt ja noch so viel mehr dran als nur der Wunsch des Dienstherrn nach weniger Unterrichtsaufall bzw. Vertretung.

  • Das mit dem Material ist Selbstausbeutung, das Abitur ist die Verantwortung der Schüler, nicht deine.

    Aus meiner Sicht macht ihr euch das Problem selbst. Wenn ich den Herbstferien auf Kur bin und vor den Herbstferien werden 2 korrekturintensive Klausuren geschrieben, dann kann ich sie nicht korrigieren. Und wenn mein Chef das trotzdem möchte, dann muss er halt dafür eine Lösung finden. Beispielsweise könnte die Person in der ersten Schulwoche ausgeplant werden, damit sie zuhause korrigieren kann.

    Beim Stellen von Vertretungsaufgaben gehe ich absolut mit, aber definitiv nicht beim zweiten Teil von Trance bzw. Tom123s Idee ist fernab der Lehrerrealität. Selbst bei Abiturprüfungen müssen wir um ein, zwei Korrekturtage kämpfen, bei normalen Klausuren denkt kein Schulleiter der Welt an Freistellung!

    Wenn ich als Lehrkraft krank/auf Kur bin, fallen lediglich die Unterrichtsstunden aus. Fast der ganze Rest, und das ist seeeehr viel, fällt nicht aus, sondern wird nur verschoben.

    Es werden sicherlich auch nur wenige Lehrkräfte korrekturintensive Abikurse gerade haben

    ??? Wie meinst du das? Ich z.B. habe gerade eine Q1 und Q3 mit jeweils zwei verplichtenden Klausuren in Kursstärke. Wenn ich krank oder auf Kur bin, bleiben.....tuffta: jeweils zwei verpflichtende Klausuren in voller Kursstärke

  • Also ich korrigiere im ersten Quartal 96 Klausuren, davon 46 Oberstufe, also sehr korrekturintensiv. Im zweiten Quartal sind es dann 125, weil in der Unterstufe pro Halbjahr 3 Arbeiten geschrieben werden.

    Und ich arbeite 60 % Teilzeit. Bei Vollzeit kannst du noch mal knapp 50 dazu rechnen.

    Und ich habe in den 21 Jahren an meiner Schule noch nie auch nur einen einzigen Korrekturtag bekommen. Auch nicht bei Krankheit etc. Kenne auch keine KUK, die so etwas bekommen. Höchstens mal wenn jemand zusätzlich im Abi die Korrekturgruppe eines langzeiterkrankten Kollegen übernimmt. Der kriegt dann einen Tag. Was wirklich lächerlich ist, wenn du an diesem Tag zusätzliche 25 LK Klausuren korrigieren sollst.

  • Wie gesagt aus Sicht des Dienstherrn.

    Wie gesagt. Dir ist es aber trotzdem sehr wichtig, seitenweise die Sicht des Dienstherrn zu erklären und zu rechtfertigen.

    Ich halte deine Erklärung übrigens für eine Milchmädchenrechnung. Eine Reha ist kein Urlaub, es gibt also keinen nachvollziehbaren Grund, die Ferienzeit anders zu gewichten als für einen gesunden Arbeitnehmer bzw. Beamten. Oder gibst du in den Schulferien Mathekurse, wenn du 2 Wochen vor den Ferien erkrankst?

  • nein, sorry. Da gehe ich nicht mit.
    Selbst an einer Erwachsenenschule.
    Ich kann sagen, ich muss nicht ausbaden, dass das System keine Vertretung hat, aber ich rede nicht von monatelangem Ausfall, sondern 1-2 Wochen Grippe oder Ähnliches. Wenn ich das schon habe (und ICH habe es in der Regel schon, leider nicht immer), dann lieber schnell anpassen und schicken. Nur bei Krankheit gerät natürlich die Vorbereitung der späteren Stunden.
    Aber "deren Verantwortung", nee. und auf keinen Fall in der allgemeinbildenden Regelschule.

    Sehe ich tatsächlich auch anders. Krank ist krank, da schicke ich auch Abiturkursen keine Materialien. Für läppische 2 Wochen, also gerade mal maximal 10 Unterrichtsstunden, schon gar nicht. Mein Kollege ging mal zu Beginn der Q2 seines Kurses in Elternzeit, das wurde auch nicht vertreten oder der Kurs mit Material versorgt, sondern der fiel halt einfach ein paar Wochen aus. Ich denke, Abiturienten sollten das eigenständig kompensieren können. Man muss nach Rückkehr dann halt ggf. das Tempo deutlich anziehen, um formal alles durchzubekommen.

  • ja, jede*r fällt die Entscheidung, was ihm lieber ist, aber Fakt: wir können nicht (oder tun es in der Regel nicht) Teile des Lehrplans weglassen. Müssen also danach rejustieren. Da ist es mir lieber, die Sachen zu schicken, wenn ich die habe. Wenn ich sie nicht habe, dann muss ich improvisieren (aber zugegeben, einer Oberstufe schicke ich immer was. weil ICH sonst danach sehr sehr gestresst wäre)

  • Bei planbaren Fehlzeiten teile ich den Vertretungskräften den letzten Stand mit, sodass die Vertretungskräfte wissen, wie weit ich gekommen bin. Dazu zählt aber nicht die Bereitstellung von Materialien, sondern nur "Wir werden bis Freitag zum Thema X gekommen sein.".

    Bei allem, was nicht planbar ist (also insbesondere Krankheiten), mache ich keine Übergaben. Das muss das System aufffangen können. Krank ist krank - auch bei Abiturkursen. Wenn ich wieder da bin, gibt es eine Stunde Wiederholung, in der ich mir Rückmeldung einhole, wie weit die Schüler (m/w/d) gekommen sind, und ab der Folgestunde geht es dann normal im Unterricht weiter.

  • das heißt, ihr habt Vertretung in der Oberstufe? (Du machst ja eine Wiederholung und holst dir eine Rückmeldung...?)
    und das heißt ebenfalls, dass ihr immer fachgleiche Vertretungen hinkriegt? (Wie soll man sonst verstehen, "den letzten Stand mitteilen"?

    Ich spreche nicht von planbaren "Krankheiten", sondern von Ausplanungen durch Fobi, Ausflug oder Fahrt: Da sollen wir eigentlich definitiv Vertretungsmaterialien bereitstellen. Wer es nicht tut, wird nicht ins Gefängnis geschickt, aber so steht es im Vertretungskonzept oder Ähnliches.

  • Zu deiner Frage: Vertretungen gibt es in der Oberstufe nur bei längerem Entfall, also ab sagen wir mal 2 Wochen.

    Die Kernaussage war, egal ob Sek I oder Sek II, ich mache im Krankheitsfall nichts Arbeitsrelevantes, außer der Schule meine krankheitsbedingte voraussichtliche Entfalldauer mitzuteilen.

  • aber soll die Vertretung Unterricht machen? (Du teilst den Stand mit) oder Aufsicht führen?
    Wenn du dich nach deiner Rückkehr nach dem Stand erkundigst, bedeutet es, dass du davon ausgehst, dass sie was gemacht haben...

  • Wenn du dich nach deiner Rückkehr nach dem Stand erkundigst, bedeutet es, dass du davon ausgehst, dass sie was gemacht haben...

    OK, verstehe. Ich habe mich oben vermutlich unglücklich ausgedrückt, sodass der Eindruck entstand, dass alles auf die Sek II bezogen war. Ich habe es allgemein bezogen auf Schule gemeint und wollte nur hervorheben, dass ich in der Sek II (Stichwort Material bereitstellen) nicht grundsätzlich anders vorgehe - das war der einzige Teil, den ich explizit auf die Sek II ("Abiturkursen") bezog.

    Ehrlicherweise bin ich selten länger als ein paar Tage krank, sodass das Problem eher theoretischer Natur ist.

    Also ja, in der Sek II gehe ich davon aus, dass es eigenverantwortliches Arbeiten gab und dann sei es den Schülern (m/w/d) gegönnt, dass sie die Zeit für ihre anderen Fächer nutzen. Dann setze ich, sobald ich wieder da bin, da an, wo ich aufgehört habe. Realistisch geht es da meist um 2-3 verpasste Stunden, das lässt sich wieder reinholen.

    Und in der Sek I gehe ich davon aus, dass in der Zwischenzeit irgendeine Form von Unterricht stattfand, mache mir aber davon in der ersten Stunde nach der Rückkehr ein genaueres Bild und beziehe die Erkenntnisse in die Planung der Folgestunden mit ein.

  • Aber "deren Verantwortung", nee. und auf keinen Fall in der allgemeinbildenden Regelschule.

    Es ist die Verantwortung der Schule / des Dienstherrn und nicht deine.
    Es ist legitim, dass der Dienstherr dich in den Ferien zur Kur schickt.
    Aber das heißt nicht, dass Du alles ausbaden musst. Wenn Du nicht zur Verfügung stehst und dabei ist es egal, ob du krank bis oder auf Kur, muss die Schule es anders organisieren. Notfalls muss in den unteren Jahrgängen Unterricht ausfallen. Wenn Du während der Schulzeit nicht da bist, muss die Schule sich auch Gedanken um Ersatz machen.

  • Ich halte deine Erklärung übrigens für eine Milchmädchenrechnung. Eine Reha ist kein Urlaub, es gibt also keinen nachvollziehbaren Grund, die Ferienzeit anders zu gewichten als für einen gesunden Arbeitnehmer bzw. Beamten. Oder gibst du in den Schulferien Mathekurse, wenn du 2 Wochen vor den Ferien erkrankst?

    Ferien sind nicht gleich Urlaub. In den Ferien hast Du deinen Urlaub und zusätzlich auch noch Tage für Korrekturen, Vorbereitungen etc.. Der Dienstherr möchte nun, dass du einen Teil in der Kur in diese Zeiten legst. Deinen Urlaub sollst du trotzdem machen. Aber halt dann vielleicht in anderen Ferien.

    Es sind auch nicht meine Ideen sondern schlicht die Vorgabe sondern des Dienstherrn in vielen Bundesländern.

  • Und in der Sek I gehe ich davon aus, dass in der Zwischenzeit irgendeine Form von Unterricht stattfand, mache mir aber davon in der ersten Stunde nach der Rückkehr ein genaueres Bild und beziehe die Erkenntnisse in die Planung der Folgestunden mit ein.

    Aber deswegen habe ich die (interessierte) Frage gestellt, ob ihr es bei euch schafft/ versucht, fachlich abzustimmen.
    Bei meiner Refschule wurde damals alles verschoben und es gab quasi nie "Aufsicht", sondern vorgezogener Unterricht von einem Kollegen oder Fachvertretung.
    Das schafft meine Schule gar nicht. Es ist einfach jemand in der Klasse da und es ist schon genug. Und ich frage mich, ob es noch weiterführende Schulen gibt, die die Kapazitäten für sinnvolle Vertretungen haben.

  • Was ist eigentlich, wenn man jetzt nur alleine eine Kur beantragt hat, die Kinder also zu Hause bleiben sollen, der Partner aber in den Ferien keinen Urlaub zwecks Kinderbetreuung bekommt? So war es nämlich jahrelang bei meinem Mann. Wenn man in einer Firma arbeitet, wo viele Elternteile arbeiten, dann sind Ferienurlaubstermine streng limitiert.

    Da hängt ja noch so viel mehr dran als nur der Wunsch des Dienstherrn nach weniger Unterrichtsaufall bzw. Vertretung.

    Ok, und warum ist es in der Firma des Mannes legitim während die Schule darauf Rücksicht nehmen soll? Und wenn beide Elternteile arbeiten, wäre es dann nicht auch Aufgabe der Eltern sich zu überlegen, wie solche Ausfälle managen können? Freunde, Familie, Babysitter?
    Ich meine rein theoretisch könnte die Mutter auch ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen ausfallen. Was ist wenn es keine Kur sondern die Mutter drei Wochen krank im Krankenhaus liegt?

  • ??? Wie meinst du das? Ich z.B. habe gerade eine Q1 und Q3 mit jeweils zwei verplichtenden Klausuren in Kursstärke. Wenn ich krank oder auf Kur bin, bleiben.....tuffta: jeweils zwei verpflichtende Klausuren in voller Kursstärke

    Das betrifft aber von der Gesamtheit der Lehrkräfte nur einen kleinen Teil. Viele Lehrkräfte sind an den Grundschulen oder im Sek 1 Bereich und letztlich muss dann bei den Lehrkräften in der Oberstufe vielleicht auch einfach gemeinsam eine Lösung finden. Wenn ich als SL schon frühzeitig weiß, dass die Lehrkraft ausfallen wird, kann ich vielleicht eine andere Lehrkraft in dem Kurs einplanen und die kranke Lehrkraft irgendwo unterbringen, wo ihr Ausfall einfacher zu kompensieren ist.

  • Ich spreche nicht von planbaren "Krankheiten", sondern von Ausplanungen durch Fobi, Ausflug oder Fahrt: Da sollen wir eigentlich definitiv Vertretungsmaterialien bereitstellen. Wer es nicht tut, wird nicht ins Gefängnis geschickt, aber so steht es im Vertretungskonzept oder Ähnliches.

    Dann arbeitet man ja quasi doppelt für diese Tage. Ich kenne das auch als Satz im Konzept, sehe es aber nicht so recht ein und daher lautet der Auftrag dann halt ggf. "eigenständige Wiederholung und Vertiefung der Inhalte der vergangenen Stunden/Wochen".

  • Ich möchte mal so nebenbei anmerken, dass so ein Wunschkonzert bezüglich Aufnahmeterminen in der Regel auch nur bedingt möglich ist und vermutlich auch eher in der PKV. So meine Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten mit Krankenhäusern und bei Rehakliniken hatte man noch weniger Einfluss. Bei geplanten stationären Behandlungen im KH konnte man zumindest sagen frühestens ab xy und im worst case nochmal nach hinten schieben, aber das war es dann auch.

    Ich hatte beim letzten mal viel Glück, dass ich eine sehr kurze Wartezeit hatte und man meinen Wunsch (der sich nach der Unterrichtsversorgung in der Schule gerichtet hatte) weitestgehend berücksichtigen konnte.

  • chilipaprika : Die Gestaltung der Vertretungsstunden hängt auch sehr von den jeweiligen Umständen ab, je nachdem wie früh ich von der Vertretung erfahre, ob ich in dem Jahrgang auch sonst unterrichte und ob fachfremd oder nicht. Je nach Konstellation machen wir regulär Unterricht nach Plan, wiederholen Grundlagen oder, wenn z.B. in der Folgestunde eine Klassenarbeit stattfindet, dürfen die Schüler (m/w/d) noch einmal ihre Unterlagen durchgehen.

  • Ok, und warum ist es in der Firma des Mannes legitim während die Schule darauf Rücksicht nehmen soll? Und wenn beide Elternteile arbeiten, wäre es dann nicht auch Aufgabe der Eltern sich zu überlegen, wie solche Ausfälle managen können? Freunde, Familie, Babysitter?
    Ich meine rein theoretisch könnte die Mutter auch ins Krankenhaus müssen oder aus anderen Gründen ausfallen. Was ist wenn es keine Kur sondern die Mutter drei Wochen krank im Krankenhaus liegt?

    Dann ist das ein riesengroßes Problem. Und die Lösung ist eine sehr individuelle, die ich hier nicht beantworten kann, weil es für jede Familie unterschiedlich aussieht.

    Das ist aber unvorhergesehen. Da muss man halt krisenmäßig agieren.

    Eine Kur ist planbar. Und da nimmt man natürlich den Termin, wo der verbleibende Partner Urlaub nehmen kann.

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