Elternzeit - Beginn und Ende in den Ferien?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe zu diesem individuellen Fall (der wahrscheinlich öfter vorkommt als gedacht) nicht so richtig was gefunden.

    Nehmen wir mal an die Geburt eines Kindes fällt in die Weihnachtsferien. Dann beginnt die Elternzeit ja mit Geburt. Wenn man dann drei Monate Elternzeit nehmen würde, würde diese in den Osterferien enden. Nehmen wir als Datum den 28.12-28.03.

    Ist das so möglich? Ich lese immer von man darf die Ferien nicht aussparen aber man muss die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind. Der Geburtstermin ist ja nicht verschiebbar und das Ende der drei Monate auch nicht. Es geht um die Elternzeit des Vaters :)

    Hat da jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Gibt es sogar „bessere“ Strategien auch finanziell?

    Ich möchte auf jeden Fall mindestens zu Beginn 2 Monate Elternzeit nehmen. Drei wären besser aber nicht zwingend notwendig, wenn es zu kompliziert wird.

    NRW


    Danke :)

  • Nehmen wir mal an die Geburt eines Kindes fällt in die Weihnachtsferien. Dann beginnt die Elternzeit ja mit Geburt.

    Nein, tut sie nicht, sondern so wie bei allen anderen auch erst nach dem Mutterschutz (der sicherlich nach den Weihnachtsferien endet) Zumal du damit die Ferien ja nicht aussparst. Es geht ja darum, dass du nicht sagen kannst, ich nehme Elternzeit bis zu den Osterferien, da "arbeite" ich wieder und danach nehme ich dann Elternzeit bis zum Sommer. Das wäre aussparen.

    Ist das so möglich? Ich lese immer von man darf die Ferien nicht aussparen aber man muss die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind.

    Du musst gar nichts, hier legt dann das Kind, denn mit der Begründung, dass das Kind so geboren ist und die 12 Monate Elterngeldbezug da gerade um sind, darfst du das natürlich auch alles so.

    Das NRW gemeint ist, kann sich fast jeder denken, denn kein anderes Bundesland hat diese merkwürdige, sehr fragwürdige Regelung.

  • Wieso muss man die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind?
    Das wäre mit für alle Bundesländer neu.


    Ergänzung: geht es um die Mutter oder den Vater? Der Vater kann natürlich Elternzeit ab Geburt nehmen.

    LG DFU

  • Wieso muss man die Elternzeit so legen, dass die Ferien nicht betroffen sind?
    Das wäre mit für alle Bundesländer neu.

    NRW hat tatsächlich so eine fragwürdige Regelung zum "Aussparen" der Ferien und einem Abstand den die Elternzeit haben muss. Völlig absurd.

  • Susannea  DFU


    Danke euch,

    Genau es geht um den Vater.

    Meine Frau ist dann im Mutterschutz bzw insgesamt 12 Monate in Elternzeit und ich würde gerne die ersten 2 bzw 3 Monate mit in Elternzeit gehen. Und er Geburtstermin fällt in die Weihnachtsferien.

  • Wenn du in den Ferien die Elternzeit beginnst, sparst du die ja genau nicht aus. Und wenn du eben die maximal mögliche Zeit mit Elterngeld nimmst, gelten die Einschränkungen eh nicht.

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