Dienstweg bestätigen

  • Liebe Forum,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen? Folgender Fall:

    ein Brief einer Lehrperson sollte von der Schulleitung über den Dienstweg weitergeleitet werden. Der Brief kam aber bei der übergeordneten Stelle nicht an, was evtl. negative Konsequenzen für die Lehrperson hat. Die Schulleitung behauptet, ihn weitergeleitet zu haben. Wer unterliegt hier welcher Beweispflicht?

    Vielen Dank für mögliche Hinweise, liebe Forist_inn_en.

  • Bei uns werden Postausgänge dokumentiert.


    Aber ich erinnere mich an einen Vorfall im letzten Jahrtausend, dass am RP in einem Aufzugsschacht Stapel von Briefen gefunden wurden. 🙈

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

  • Bei wichtigen Briefen schicke ich diesen als Email dem Schulleiter vorab zur Kenntnis und setze die Dienststelle in CC. Das wäre mein Weg, wohlwissend, dass dies eine Ungehung des Dienstweges wäre, hier sind Menschen die aus der "freien Berufswelt" kommen grundsätzlich etwas risikofreudiger. Wer da eher der vorsichtige Typ ist, der sollte um Mitteilung der Weiterleitung bitten. Gleichzeitig kann man aber auch den BPR in CC setzen und diesen bitten, sich weiter für die Belange des Mitarbeiters bei der Dienststelle einzusetzen. Das wäre dann keine Umgehung des Dienstweges :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 (9. Oktober 2026 12:45)

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