Dienstweg bestätigen

  • Liebe Forum,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen? Folgender Fall:

    ein Brief einer Lehrperson sollte von der Schulleitung über den Dienstweg weitergeleitet werden. Der Brief kam aber bei der übergeordneten Stelle nicht an, was evtl. negative Konsequenzen für die Lehrperson hat. Die Schulleitung behauptet, ihn weitergeleitet zu haben. Wer unterliegt hier welcher Beweispflicht?

    Vielen Dank für mögliche Hinweise, liebe Forist_inn_en.

  • Bei uns werden Postausgänge dokumentiert.


    Aber ich erinnere mich an einen Vorfall im letzten Jahrtausend, dass am RP in einem Aufzugsschacht Stapel von Briefen gefunden wurden. 🙈

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

  • Bei wichtigen Briefen schicke ich diesen als Email dem Schulleiter vorab zur Kenntnis und setze die Dienststelle in CC. Das wäre mein Weg, wohlwissend, dass dies eine Ungehung des Dienstweges wäre, hier sind Menschen die aus der "freien Berufswelt" kommen grundsätzlich etwas risikofreudiger. Wer da eher der vorsichtige Typ ist, der sollte um Mitteilung der Weiterleitung bitten. Gleichzeitig kann man aber auch den BPR in CC setzen und diesen bitten, sich weiter für die Belange des Mitarbeiters bei der Dienststelle einzusetzen. Das wäre dann keine Umgehung des Dienstweges :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 (9. Oktober 2026 12:45)

  • Naja, Briefe können ja auf dem Postweg auch verloren gehen. Der, der ihn verschickt, sollte m.E. ja auch zuständig sein. Du hast den Brief ja nicht mehr in der Hand und entscheidest ja auch nicht, ob er per Einschreiben verschickt wird oder nicht.

    Da kann die SL aber doch mal eben anrufen und das vernünftig klären...

    Ich verstehe eh nicht, wieso in NRW so viel noch per Post läuft. Mich ärgert's auch, dass die Reisekostenanträge noch per Post rausgehen über die Schule. Wenn die dann wieder 7 Monate brauchen und die 6 Monatsfrist rum ist, gibt's am Ende kein Geld, wenn das Ganze verloren geht. Ich frag dann bei höheren Beträgen wie Klassenfahrten schonmal bei der Stelle direkt nach vor den 6 Monaten, ob alles ankam.

    Wobei die Reisekostenstelle auch explizit empfiehlt, sich eine Kopie des unterschriebenen und abgestempelten Antrags geben zu lassen.

    Ich schicke alles, was ich darf, per Mail. Da, wo der Postweg vorgeschrieben ist sollte man sich eben eine Kopie (mit Eingangsstempel) geben lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von k_19 (9. Oktober 2026 15:20)

  • Bei wichtigen Briefen schicke ich diesen als Email dem Schulleiter vorab zur Kenntnis und setze die Dienststelle in CC. Das wäre mein Weg, wohlwissend, dass dies eine Ungehung des Dienstweges wäre, hier sind Menschen die aus der "freien Berufswelt" kommen grundsätzlich etwas risikofreudiger. Wer da eher der vorsichtige Typ ist, der sollte um Mitteilung der Weiterleitung bitten. Gleichzeitig kann man aber auch den BPR in CC setzen und diesen bitten, sich weiter für die Belange des Mitarbeiters bei der Dienststelle einzusetzen. Das wäre dann keine Umgehung des Dienstweges :)

    Danke für deine Antwort. Vermutlich hätte ich es besser so gemacht.

  • Ich fürchte, die Beweislast liegt hier bei der Lehrkraft, die das Schreiben eingereicht hat.

    Für wichtige Sachen unbedingt den Empfang bestätigen lassen, bringt dir aber aktuell natürlich nichts.

    Immerhin hat die Schulleitung gesagt, dass sie den Schriebs erhalten und weitergeleitet hat, insofern sollte sie doch unterstützen bei der Kommunikation mit dem Amt. Besser als "sowas habe ich nie in der Hand gehabt" scheint es allemal.

  • Für zukünftige Fälle:

    "Zur Weiterleitung auf dem Dienstweg, mit der Bitte um Eingangsbestätigung."

    Wenn man dann innerhalb einer relativ kurzen Frist keine Bestätigung bekommt, ist es legitim direkt bei der Behörde nachzufragen.

  • Die Behörde kann eigentlich auch nicht auf Fristversäumnis plädieren. Wenn ein Schreiben über den Dienstweg gehen muss, dann gilt das Schreiben als zugegangen sobald der SL es in den Händen hält. Er handelt in dem Moment als verlängerter Arm der Bezirksregierung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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