Dienstaufsichtsbeschwerde

  • Hallo zusammen!
    Welche Konsequenzen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn die Lehrekraft noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, sondern mit befristetem Vertrag arbeitet?


    Gruß
    Biene72

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:46:
    Hallo zusammen!
    Welche Konsequenzen hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn die Lehrekraft noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, sondern mit befristetem Vertrag arbeitet?


    Gruß
    Biene72


    Ich würde mal sagen, dass das stark darauf ankommt, ob die Beschwerde begründet ist, durchkommt und ggf. zu disziplinarischen Konsequenzen führt.


    Sonst könnte ja jeder einen Beamten auf Probe mit der Androhung einer solchen Beschwerde unter Druck setzen oder erpressen.
    Worum geht es denn?


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Bolzbold!
    Das ist eine komplexe Geschichte. Angefangen von nicht ausgeteilten Kopien an Kinder die krank waren, und wegen der fehlenden Kopien einen SU-Test (4.KLasse) verhauen haben, über mangelnde Aufsichtspflicht, weil ein Kind statt zum Sport nach Hause gegangen ist. (5. Std. SU und 6. STd. Sport, gleiche Lehrkraft, die das Fehlen im Sport nichteinmal bemerkt hat).
    Eine Werkstattarbeit, die nicht komplett war aus krankheitsgründen des Schülers. Kopien wurden aber nicht zur Verfügung gestellt, weil der 4.Klässler danach nicht gefragt hat....und und und. Insgesamt 3 Din A 4 Seiten....


    Gruß Biene72

  • Hallo!
    Bei der Geschichte mit den Kopien würde ich mir keine sooo großen Gedanken machen, in einer 4. Klasse kann man erwarten, dass der Stoff eigenständig erarbeitet wird (zumindest, wenn man vorher das mal geklärt hat: Meine Schüler wissen, die Arbeit ist für alle gleich, Ausnahmen nur bei LÄNGERER Krankheit. Und das ist eine 5. Hauptschule). Ich denke, dass man in der Grundschule zur Selbstständigkeit erziehen sollte und dass dazu auch gehört, dass man nicht jedem Schüler die Arbeitsblätter hinterherträgt.


    Das mit der Verletzung der Aufsichtspflicht ist eine andere Geschichte... DAS sollte man in der Tat merken. Da dürfte eine Beschwerde der Eltern fruchten. Aber ob man da gleich aus dem Dienst entfernt wird???

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Biene72 schrieb am 11.01.2006 18:56:
    Hallo Bolzbold!
    Das ist eine komplexe Geschichte. Angefangen von nicht ausgeteilten Kopien an Kinder die krank waren, und wegen der fehlenden Kopien einen SU-Test (4.KLasse) verhauen haben, über mangelnde Aufsichtspflicht, weil ein Kind statt zum Sport nach Hause gegangen ist. (5. Std. SU und 6. STd. Sport, gleiche Lehrkraft, die das Fehlen im Sport nichteinmal bemerkt hat).
    Eine Werkstattarbeit, die nicht komplett war aus krankheitsgründen des Schülers. Kopien wurden aber nicht zur Verfügung gestellt, weil der 4.Klässler danach nicht gefragt hat....und und und. Insgesamt 3 Din A 4 Seiten....


    Gruß Biene72


    OK. Das ist eine Menge.


    Dennoch bleibe ich dabei: Wenn der Lehrkraft keine Versäumnisse in der Ausübung ihrer dienstlichen (!) Pflichten nachzuweisen sind, kann ihr nichts passieren.
    Sollte es in der Tat dienstliche Versäumnisse geben, so kann das Konsequenzen für das Gutachten des Schulleiters haben, anhand dessen ja unter anderem die Verbeamtung auf Lebenszeit ausgesprochen wird.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Dass ein Schüler eine Stunde schwänzt, kommt bei uns leider häufiger vor, deshalb haben wir uns umfassend erkundigt und bekamen folgende Antwort:
    Von einem Viertklässler (aber auch von den jüngeren Schülern) kann erwartet werden, dass er seinen Stundenplan im Kopf hat und nicht einfach so nach Hause geht. Passiert es trotzdem und die Lehrkraft stellt das erst in der Turnhalle fest, muss sie abwägen, ob sie die Sportstunde abbricht und mit allen Kindern zurück zur Schule geht, um bei den Eltern des betreffenden Schülers anzurufen. Im Zweifelsfall gilt: die Aufsichtspflicht für den Rest der Klasse geht vor, weil es eben zur Schulreife gehört, sich nicht unentschuldigt vom Unterricht zu entfernen. Wenn man allerdings nicht merkt, dass ein Schüler fehlt, ist das schon etwas peinlich ...


    Fehlende Arbeitsblätter fallen unter die Rubrik Informationspflicht. Der kranke Schüler hat selbst die Pflicht (z.B. über einen Mitschüler), das fehlende Material zu besorgen bzw. am ersten Tag nach seinem Fehlen danach zu fragen. Bei Grundschülern sollten die Eltern das untereinander organisieren (z.B. bei Nachbarskindern).


    Eine angestellt Lehrkraft kann eine Abmahnung erhalten, Dienstaufsichtsbeschwerden gelten nur für Beamte. Ich kenne zwar die Hintergründe jetzt nicht, aber in mir keimt die Vermutung, dass hier eine befristete Vertretung einen sehr schweren Stand zu haben scheint. Bitte berücksichtige vor einer Beschwerde, dass sich solche Anschuldigungen aus Elternkreisen derart hochschaukeln können, dass die Betreffende sich in eine Art Teufelskreis begibt und dann eigentlich in den Augen der Außenstehenden nichts mehr richtig macht. Aus meiner Erfahrung hilft da ein klärendes Gespräch mit der Lehrerin bei Anwesenheit der Schulleitung.


    Talida

  • Zitat

    Talida schrieb am 11.01.2006 19:36:
    Eine angestellt Lehrkraft kann eine Abmahnung erhalten, Dienstaufsichtsbeschwerden gelten nur für Beamte.


    Das klingt irgendwie verkorkst.
    Eine (Dienst-)Aufsichtsbeschwerde wird m.E. "einfach" der Schule oder beim Schulaufsichtsamt eingelegt.
    Ob das für Beamte andere Folgen haben kann als für Angestellte weiss ich freilich nicht.


    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Hallo,
    ich bin zwar keine Sportlehrerin (siehe Profil ;) ), aber meine Sport-Kollegin ist auch nicht darüber informiert, welche Kinder an dem Tag fehlen, an dem sie Sport hat. (Das Klassenbuch mit den Bemerkungen über fehlende Kinder bleibt bei mir). Das heißt, wenn ihr die anderen Kinder nicht sagen: "Frau xy, der z ist nach Hause gegangen", wie soll sie es denn wissen? Oder wie ist das woanders geregelt?


    Wir hatten in der ersten Klasse auch einmal den Fall, dass die Sportlehrerin am Ende der Stunde vor der Sporthalle sagte: "So, ihr könnt jetzt gehen!" Und zwei Kinder marschierten nach Hause, obwohl sie noch eine Stunde hatten. (Ich glaube sogar ohne Ranzen). Alle anderen Kinder haben die Kollegin richtig verstanden. So Sachen gibt's ...
    Gruß venti :)

  • So wie ich das verstanden habe, ist die Sachunterrichtslehrerin auch gleichzeitig die Sportlehrerin. Da sollte das schon auffallen.
    Wobei ich mir aber auch gut vorstellen kann, dass es im Gewusel einer Sportstunde auch mal unbemerkt bleibt. Es bleibt ja nicht wie in einer normalen Stunde "ein Platz frei" und die Anwesenheit überprüft man ja im allgemeinen dann auch kein 2. Mal.


    Na ja, viel mehr kann ich dazu auch nicht beitragen. Klingt vertrackt.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo,


    ich vermute, es handelt sich bei der Lehrerin entweder um eine Vertretung (womöglich gar noch ohne 2. Staatsexamen) oder eine Berufsanfängerin, die durch die Fülle der mit ihrer ersten Stelle auf sie einstürzenden Aufgaben (auch und gerade im organisatorischen Bereich) noch überfordert ist.


    Da ich stark bezweifle, dass o.g. Kollegin die geschilderten Dinge böswillig oder grob fahrlässig unterlassen hat, würde ich sehr dazu raten, statt einer Dienstaufsichtsbeschwerde lieber alles daran zu setzen, dass besagte Lehrkraft Hilfe und Unterstützung bekommt, um ihre Arbeitsweise zu verbessern.


    Ich glaube kaum, dass die Situation für sie leicht ist - eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde höchstens dazu führen, dass sie Ärger bekommt - ob dadurch ihre offensichtliche Überforderung gelöst wird, ist fraglich. Eher ist damit zu rechnen, dass sich die Probleme dadurch verschlimmern, denn ein solcher Druck von außen wird sich wahrscheinlich auch auf ihre Konzentration niederschlagen.


    Viel eher sollte die Schulleitung ihr helfen, sich entsprechend zu organisieren bzw. ihre Probleme in den Griff zu bekommen. Hast du schon mit der Lehrkraft oder der Schulleitung gesprochen? Das wäre nämlich in jedem Fall der erste Schritt.


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist das allerletzte Mittel, das auch eigentlich nur dann eingesetzt wird, wenn ein Lehrer absolut nicht bereit ist, sich zu ändern oder wirklich ganz gravierende Dinge vorgefallen sind.


    Viele Grüße,
    Carla-Emilia

  • Ich würde mich an den Lehrerrat/ deinem örtlichen Personalrat erkundigen. Wie steht dein Direktor zu dir ? Ich würde mich umhören, was für ein Schulrat für dich zuständig ist - evt. würde ich in die Offensive gehen und das Gespräch suchen, bevor die Beschwerde eingeht. l
    flip

    • Offizieller Beitrag

    martin
    Das kannst du im Angestelltenrecht nachlesen.
    Der Unterschied ist der, dass dem Beamten nicht gekündigt werden kann. Er wird im Ernstfall nur versetzt. So hab ich es an meiner Ausbildungsschule schon erlebt, wo eine Kollegin wirklich nicht ihren Unterrichtspflichten nachkam (rein inhaltlich).

    • Offizieller Beitrag

    Biene, ich lese aus deinem Beitrag heraus, dass es nichtum dich geht, richtig?


    Willst du für eine Dienstaufsichstbeschwerde bei einer Lehrkraft sorgen?


    Das sind andere Voraussetzungen, deshalb wär es schön, wenn du mit offenen Karten spielen würdest.


    Gruß,
    Melosine

  • also, wenn 'nicht verteilte arbeitsblätter für kranke kinder' ein grund für eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE (!!!) ist, dann frage ich mich, wie weit es mittlerweile gekommen ist?!? ich rufe demnächst auch das jugendamt an, wenn eltern ihren schülern kein lineal kaufen, obwohl wir schon seit 3 wochen das thema "längen" haben (und die arbeit dementsprechend ausfallen würde, hätte ich nicht das lineal gekauft). klar, dass elefantenflip drauf anspringt ...


    die sporthallengeschichte ist da brisanter, wobei ich mich frage, ob ich bei knapp 30 kindern mit sicherheit sagen könnte, dass ich das fehlen eines kindes im sportunterricht bemerkt hätte (problem sind die fehlenden sitzplätze).


    als allererstes sollte dann aber doch ein gespräch mit der kollegin und der schulleitung angepeilt werden. ich sehe hier auch ein wenig den bereits dargestellten teufelskreis, der sich immer mehr zuspitzt. sowas kann sehr belasten und führt automatisch zu weiteren fehlern. das soll keine grundsätzliche entschuldigung für alle lehrerfehler sein ... aber das rechte maß(namhen) sollte man schon finden.

  • Ich habe das ähnliche Bauchgrimmen wie Melosine bei dieser Anfrage.
    Wenn die genannten Punkte die Schärfsten Vorwürfe sind, die auf diesen 3 Seiten auftauchen, vermute ich mal, dass das Ganze wegen Nichtigkeit im Sande verlaufen wird.


    1.) Von 4.-Klässlern kann erwartet werden, dass sie (oder ihre Eltern) sich selbst darum kümmern, wegen Krankheit versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen bzw. sich das passende Material (z.B. über Mitschüler) zu beschaffen. Man ist als Lehrer nicht verpflichtet, jedem hinterherzurennen.
    Erziehung zur Selbstständigkeit bedeutet auch, dass die Schüler lernen sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern.
    Wenn ein Schüler eine Werkstattarbeit krankheitsbedingt nicht fertig stellt, kann man das in die Bewertung mit einfließen lassen - wobei auch hier die Frage ist, wie viel Zeit dafür insgesamt zur Verfügung stand.


    2.) Bei der Sportstunde kommt es auf die Klassengröße an und darauf, ob die Sportfachkraft die Schüler an diesem Tag die ganze Zeit unterrichtet hat. Man ist als Lehrer nicht verpflichtet, zu jedem Stundenbeginn einen Zählappell durchzuführen.
    Auch hier müsste man genauere Informationen besitzen. Einen Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sehe ich hier jedoch auch nicht - es handelt sich nicht um eine grobe Dienstpflichtverletzung der Lehrkraft - sondern um eine Verletzung der Schulordnung durch den Schüler. Er hat sich unerlaubt entfernt.


    edit: Rechtschreibung, grammatikalische Schnitzer

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Ich stelle mir vor, dass in der Schulbehörde jemand sitzt, der reichlich Beschwerden zu bearbeiten hat, das nicht so prickelnd findet und es zügig erledigen möchte.


    Als erstes wird er/sie die Beschwerde an die Schule zurückverweisen, sofern dort noch nicht nach einer Lösung gesucht wurde.
    Ich würde die Liste kurz und prägnant halten, sonst wird möglicherweise nur die klärende Stellungnahme der Schule genauer gelesen.
    Und wenn der Beschwerdeführer noch an zuvielen anderen Fronten operiert, dann kommt unten links vieleicht auch mit Bleistift ein "Q" (für Querulant) hin und alles geht ganz, ganz zäh voran...



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von oh-ein-papa ()

  • Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ja allgemein behauptet, dass sie form-, frist- und zwecklos ist. Mich würde es sehr wundern, wenn ein Lehrer wegen so einer Beschwerde Ärger bekäme. Selbst als Vertretungskraft. Wenn Eltern aus meiner Schule mit so einer Absicht auf mich zukommen, rate ich immer, das Problem doch bitte intern zu klären.


    Bei den beschriebenen Vorfällen wären das sowieso Kanonen auf Spatzen. Wir hatten noch keinen Lehrer, der den kranken Kindern etwas zugestellt hätte. Da mussten sich bei den Kleinen die Eltern kümmern, die Großen machen es dann selber. Auch so ein abhanden gekommenes Kind in der 4. Klasse kommt wohl mal vor. Eines meiner Kinder ist mal in der 1. Klasse an der Schule vorbei weiter bis auf den Spielplatz gegangen. Vermisst wurde es dann, als es mittags nicht heimkam. In der Schule nicht. Ich wüsste auch nicht, wie das dort hätte auffallen sollen.


    Grüße Enja

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