Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?

  • Wenn mir der Schulleiter den Facharzttermin beim Kardiologen verweigern würde, empfände ich es als fahrlässigen Angriff auf meine Gesundheit und mindestens als ein Pinkeln an mein Bein. In so einem Fall würde ich zurückpinkeln. Auch ein Schulleiter ist darauf angewiesen ein Kollegium zu haben, das der Schulleitung gegenüber wohlgesonnen ist und sich einsetzt. Jemand, der mir so einer krummen Tour kommt kann damit rechnen, dass ich das ebenfalls mache und mir genau überlege, wo ich überhaupt der Schulleitung entgegenkomme. Den kompletten Tag krank schreiben lassen als Reaktion ist da das Mindeste. Ich würde da glaube ich noch mindestens einen weiteren Tag brauchen um so einen Affront psychisch zu verdauen.

  • manche Termine kann man nunmal nicht anders legen. Man kann ja nicht immer bis zu den Ferien warten. Und bei manchem Facharzt ist man ja froh, wenn man überhaupt einen Termin bekommt.
    Zum Blut abnehmen muss man üblicherweise auch morgens erscheinen.


    Mein Mann ist nicht Lehrer. Irgendwann beschloss die Firma, man dürfe nicht in der Arbeitszeit zum Arzt. (Was bei den üblichen Arbeitszeiten kaum machbar ist.)
    Nun ist er er halt immer den ganzen Tag krank geschrieben, wenn er zum Arzt muss.


  • Mal ganz ehrlich: muss man denn einen reinen Routinetermin unbedingt in der Schulzeit machen?
    Und wenn man ihn denn nicht anders legen kann, was spricht dagegen, die Stunden nachzuarbeiten? Läuft doch in anderen Berufen auch so!

    Wieso Routinetermin? außerdem:

    der Kardiologe hat nur am Vormittag Sprechstunde.

  • Ich versuche, meine Arzttermine wenn möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, sprich in den Nachmittag. Wenn es partout nicht anders geht, weil es dringend ist oder die Termine nur vormittags angeboten werden, nehme ich einen solchen Termin und meine Schulleitung akzeptiert das, weil sie glaube ich mir vertraut, dass es dann wirklich nicht anders geht.

  • Es gibt nun einmal Termine, die sind dringend und die kann man nur am Vormittag wahrnehmen. Da habe ich vollstes Verständnis, wenn jemand so einen Termin wahrnimmt.


    Aber man muss auch feststellen: Das System wird auch von einigen Kollegen und Kolleginnen ausgenutzt, die wegen jeder Lappalie vormittags während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen (übrigens oft dieselben Kollegen, die freitags oder montags gerne einmal "krank" sind). Und das k... mich ehrlich gesagt an.


    Aber man lernt schon im Laufe der Zeit, die erste Gruppe von der zweiten zu unterscheiden.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Es ist unglaublich, dass Schulleiter dies immer wieder zum Thema machen und einige noch nichts dazugelernt haben.
    Deswegen zur Rechtstlage:
    Jeder hat den Anspruch unter Forbezahlung der Bezüge einen Artzttermin auch in der Arbeitszeit wahr zu nehmen.
    Hierzu muss der Termin entweder dringend erforderlich sein (akutes Schmerzproblem), kein anderer Termin steht zur Verfügung,
    die Maßnahme kann aus ärztlicher Sicht nicht auf die Ferien verschoben werden. Im Zweifel ist dies durch ärztliches Zeugnis zu
    belegen.
    Da ich meinem Arbeitgeber keine genauen Erklärung zur Art der Erkrankung usw. geben muss sind die Kontrollmöglichkeiten gering, so
    dass hier zwar theoretisch ein Missbrauchspotential besteht, aber das besteht ja bei kurzfristiger Kranknmeldung bis zu drei Tagen auch.
    Gäbe es diese Möglichkeit nicht, so bestünde immer noch die Möglichkeit der Krankschreibung; denn das wissen viele nicht, eine Arbeitsunfähigkeit nach
    den gesetzlichen Bestimmungen liegt auch dann vor, wenn der AN momentan zwar arbeitsfähig ist, ein Verbleib im Arbeitsprozess jedoch wahrscheinlich zur
    Arbeitsunfähigkeit oder Verschlimmerung des Krankheitszustandes führt. Dieses Hilfskonstrukt wäre m.E. nach immer gegeben in den Fällen, wo durch arbeits-
    rechtliche Bestimmungen ein dringender Arztbesuch vereitelt würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hierzu muss der Termin entweder dringend erforderlich sein (akutes Schmerzproblem), kein anderer Termin steht zur Verfügung, die Maßnahme kann aus ärztlicher Sicht nicht auf die Ferien verschoben werden. Im Zweifel ist dies durch ärztliches Zeugnis zu
    belegen.


    Wo genau steht das? Ich musste noch nie ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass die Behandlung nicht in die Ferien verschoben werden kann oder kein anderer Termin zur Verfügung steht. Ich wüsste auch nicht, dass Arztpraxen solche Zeugnisse überhaupt ausstellen.

  • Ärzte stellen alles mögliche aus, insbesondere weil jede Bescheinigung, die über eine normale AU hinausgeht berechnet wird (Je nach Arzt 5 - 10 Euro).
    Darüber hinaus orientiert sich der Rechtsanspruch nach einem einschlägigen BGB-Paragraphen(§616). Angelehnt an diesen Paragraphen orientieren sich auch die
    sonstigen einschlägigen Vorschriften im öffentlichen Dienstrecht, so z.B. der § 29 TV-L für Tarifbeschäftigte. Üblicherweise geben sich Schulleiter normalerweise mit der eigenen Erklärung zufrieden. Im Zweifel kann jedoch der Nachweis der Notwendigkeit (ergibt soch wohl aus der Rechtsprechung steht nirgendwo explizit) gefordert werden.
    In diesem Fall muss Du wohl in den sauren Apfel beissen und die 5 Euro locker machen.


    P.S. Bei den meisten Hausärzten passiert sowas nur einmal, im Wiederholungsfall schreiben Die dich lieber für den ganzen Tag krank ist einfacher.
    Und ich selber würde in Gesundheitsfragen meinem Hausarzt trauen, deswegen gehe ich ja dahin. Und wenn der krankschreibt muss das wohl seine
    Richtigkeit haben.....

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich versuche, meine Arzttermine wenn möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, sprich in den Nachmittag. Wenn es partout nicht anders geht, weil es dringend ist oder die Termine nur vormittags angeboten werden, nehme ich einen solchen Termin und meine Schulleitung akzeptiert das, weil sie glaube ich mir vertraut, dass es dann wirklich nicht anders geht.


    Ich halte das auch so.


    Allerdings ist es schon auffällig, dass mancher Kollege nur Ärzte hat, die ausschließlich zu Unterrichtszeiten arbeiten...und das nach wechselndem Stundenplan. ;)


  • Allerdings ist es schon auffällig, dass mancher Kollege nur Ärzte hat, die ausschließlich zu Unterrichtszeiten arbeiten...und das nach wechselndem Stundenplan. ;)


    Ich denke nicht, dass das irgendwen irgendwas angeht. Das ist Privatsache. Man gibt ordnungsgemäß die ärztlichen Bescheinigungen für die versäumten Arbeitszeiten ab und damit hat sich die Sache. Niemand muss darüber Rechenschaft ablegen, warum und wann er zu welchem Arzt geht.


  • Gäbe es diese Möglichkeit nicht, so bestünde immer noch die Möglichkeit der Krankschreibung; denn das wissen viele nicht, eine Arbeitsunfähigkeit nach
    den gesetzlichen Bestimmungen liegt auch dann vor, wenn der AN momentan zwar arbeitsfähig ist, ein Verbleib im Arbeitsprozess jedoch wahrscheinlich zur Arbeitsunfähigkeit oder Verschlimmerung des Krankheitszustandes führt. Dieses Hilfskonstrukt wäre m.E. nach immer gegeben in den Fällen, wo durch arbeitsrechtliche Bestimmungen ein dringender Arztbesuch vereitelt würde.


    Das wusste ich auch nicht - vielen Dank für den Tipp. :top:

  • Ich denke nicht, dass das irgendwen irgendwas angeht. Das ist Privatsache. Man gibt ordnungsgemäß die ärztlichen Bescheinigungen für die versäumten Arbeitszeiten ab und damit hat sich die Sache. Niemand muss darüber Rechenschaft ablegen, warum und wann er zu welchem Arzt geht.


    Ich bin da auch eher bei AKtenklammer und Kodi. Natürlich ist es Privatsache, weswegen ich zu welchem Arzt gehe. Aber wenn ich das während der Unterrichtszeiten machen, fällt meine Arbeitskraft während dieser Zeit aus. Bezahlt werde ich aber trotzdem.


    Wenn jemand das jemand bei Routineterminen so macht (Vorsorgetermine etc., die auch nachmittags/abends möglich sind, viele Praxen öffnen ja regelmäßig bis 18 Uhr), ist er darüber niemandem Rechenschaft schuldig. Aber er muss damit leben, wenn so ein Verhalten von anderen als nicht in Ordnung angesehen wird.

  • Aber wenn ich das während der Unterrichtszeiten machen, fällt meine Arbeitskraft während dieser Zeit aus. Bezahlt werde ich aber trotzdem.

    Wenn ich im Gegensatz zu manchen anderen Kollegen beim Tag der offenen Tür etc. meine Arbeitskraft einsetze, werde ich trotzdem nicht bezahlt. Anders herum funktioniert es also nicht.
    In welchen Berufen ist es denn üblich einem Arbeitnehmer das Gehalt zu kürzen, wenn er während der Arbeitszeit einen Arzttermin hat?
    Übrigens arbeite ich auch nachmittags und setze da meine Arbeitskraft ein, die verloren ginge, wenn ich den Termin auf den Nachmittag legen würde.
    Die einzige Möglichkeit durch einen Arzttermin keinen Ausfall von Arbeitskraft zu haben ist es, wenn man den Arzttermin nachmittags legt und dann abends / nachts die Zeit wieder reinarbeitet.
    So etwas habe ich noch von keinem Unternehmen gehört, das gibt es wohl nur bei Lehrern.


    Kurzum: Arzttermine sind in der Berufswelt etwas völlig Normales. Wenn der Schulleiter das nicht erlaubt, dann bin ich eben den ganzen Tag oder länger krank dafür.
    Davon mal abgesehen, dass ich sehr selten Arzttermine habe und das mit Sicherheit nicht vorsätzlich ausnutze (solange mir kein Schulleiter ans Bein pinkelt).

  • In welchen Berufen ist es denn üblich einem Arbeitnehmer das Gehalt zu kürzen, wenn er während der Arbeitszeit einen Arzttermin hat? (...)
    So etwas habe ich noch von keinem Unternehmen gehört, das gibt es wohl nur bei Lehrern.


    Kurzum: Arzttermine sind in der Berufswelt etwas völlig Normales.


    Ich habe das außerhalb der Schule nie anders kennengelernt, als dass man Routinetermine in die Freizeit legen muss. Weil die Leute das auch so machen, muss kein Gehalt gekürzt werden, denn es wird ja nicht weniger gearbeitet. Ich war jetzt auch verunsichert und habe einfach mal nach "arzttermin während der arbeitszeit" gegooglet. Wenn du das machst, siehst du, dass "meine" Regelung auch die gesetzlich vorgeschriebene ist. Es dürften eher Einzelfälle sein, wenn davon in "deinem" Sinne abgewichen wird.

  • Ich würde mich stark wundern, wenn es üblich wäre Termine beim Kardiologen oder anderen Fachärzten in seiner Freizeit wahrzunehmen. Dann hätten die ihre Praxiszeiten wohl kaum parallel zur Arbeitszeit des Normalbürgers legen können. Komischerweise sind die Wartezimmer wochentags immer sehr voll. Sind die Leute alle arbeitslos, im Urlaub oder haben sonstwie Freizeit?

  • Klar arbeite ich auch nachmittags, aber wenn ich dann zum Arzt gehe, hängen da nicht noch die Schüler mit dran. Insofern sehe ich keinen Grund, meine Arztbesuche absichtlich auf den Vormittag zu legen. Wenn es geht, nehme ich wie gesagt die Termine nachmittags wahr. Wenn es nicht geht, dann nicht.

  • Ich würde mich stark wundern, wenn es üblich wäre Termine beim Kardiologen oder anderen Fachärzten in seiner Freizeit wahrzunehmen. Dann hätten die ihre Praxiszeiten wohl kaum parallel zur Arbeitszeit des Normalbürgers legen können. Komischerweise sind die Wartezimmer wochentags immer sehr voll. Sind die Leute alle arbeitslos, im Urlaub oder haben sonstwie Freizeit?


    Es kommt vor, dass Leute für Arzttermine Urlaub nehmen. Manchmal selbst dann, wenn sie von rechts wegen eigentlich für den Termin freigestellt werden müssen. Aber so, wie viele Arbeitsverhältnisse heute gestrickt sind, überlegen sich Manche das zwei Mal. Wenn Leute einen der von mir angesprochenen Routinetermine dienstags um 11 Uhr wahrnehmen, haben sie entweder keinen 9 to 5-Job, haben Urlaub, sind arbeitslos oder haben einen kulanten Arbeitsgeber.

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