Medikamente an Schüler ausgeben?

  • @ Feenstaubflocke
    Natürlich sind die Medikamente auf Klassenfahrten in meinem Zimmer (fahre bald mit meiner 2. Klasse)
    und natürlich erinnere ich die Kinder daran, zu mir zu kommen.
    Gerade auf einer Klassenfahrt, wo alles anders ist und für die Kinder eine derartig andere Situation als ihr Alltag, denken sie sonst schnell nicht daran.
    Natürlich sind meine Erfahrungen bislang auch nurmit Kindern, die eine leichte Medikation brauchen wie z.B. Allergiker, o.ä.


    Mitz.B. einem diabetischen Kind, das sich spritzen muss war ich noch nicht auf Klassenfahrt. In dem Fall würde ich vermutlich die Mutter bitten, als Begleitperson mitzufahren, auch wenn ich prinzipiell nicht gerne Eltern als Begleitpersonen mitnehme............ anderes Thema


    Wenn akut etwas auftritt, telefoniere ich sofort mit den Eltern.
    Z.B. hat mal ein Kind im Juni beim SPielen in der Wiese einen allergischen Schock bekommen und seine Augen sind ganz zugeschwollen. Ich habe mit den ELtern telefoniert und dem Kind dann AUgentropfen verabreicht, die eigentlich wem anders gehörten. Nach Anweisung der Mutter. Ihm ging es besser, alle waren zufrieden.


    So, und zum Abschluss danke ich jetzt allen, die nicht Feenstaubflocke heißen, dies aber gelesen haben und mich trotzdem nicht darauf hinweisen, was hätte passieren kööööönnen.


    Ich wünsche euch allen eine gute Nacht :)

  • Ich erwähne dann mal nicht, was alles passieren kann... oder hätte passieren können.
    Aber WENNS passiert... dann nochmal meine Frage... ist das dann von der Berufshaftpflicht abgedeckt?
    Ist das von Dienstherrn abgesegnet?
    Oder setzen wir dann Existenz, Job und privates Kapital aufs Spiel?


    Und Feenstaubflocke... zu deiner Entgleisung sag ich dann mal nichts...

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Zitat

    Original von der PRINZ
    Z.B. hat mal ein Kind im Juni beim SPielen in der Wiese einen allergischen Schock bekommen und seine Augen sind ganz zugeschwollen. Ich habe mit den ELtern telefoniert und dem Kind dann AUgentropfen verabreicht, die eigentlich wem anders gehörten. Nach Anweisung der Mutter. Ihm ging es besser, alle waren zufrieden.


    Das halte ich aber auch für problematisch. Zuersteinmal ist ein bloßes Augenzuschwellen wohl nicht als allergischer Schock zu bezeichnen. Ein allergischer Schock ist eine schwere Schockreaktion. Da helfen keine Augentropfen, sondern einzig Adrenalin. Und das hat keiner mal eben so in der Tasche. Da muss der Notarzt kommen. Es wäre vermutlich also durchaus Zeit gewesen zu einem Arzt zu fahren und die Sache zu klären. In deinem Fall hat alles gut geklappt. Von daher war die Reaktion in Ordnung und blieb folgenlos. Problematisch ist, dass man nicht darauf schließen kann, dass dies immer so glimpflich abläuft. Medikamentennamen oder Dosierungen sind nämlich auch schnell mal verwechselt. Ich habe mal im Krankenhaus einem Patienten aus Versehen 15 statt drei Milligramm Dormicum gespritzt. Der ist ziemlich weggepennt und ich musste ihm eine knappe Stunde das Kinn hochhalten, damit ihm seine Zunge nicht in den Rachen fällt und er weiter Luft bekommt. Und alles nur, weil ich die falsche Ampulle gegriffen habe. In der einen sind 5 Milligram pro Milliliter drin, in der anderen nur 1 Milligram pro Milliliter. Die Verpackung ist aber nahezu die gleiche. Ich habe damals auf einer Intensivstation gearbeitet. Da kann man schnell reagieren und einschreiten, wenn etwas schief läuft. Aber auf einem Schulhof?
    Auch Namen sind schnell mal verwechselt. In meiner Ausbildung hat ein Mitazubi mal anstatt ACC (ein Hustenlöser) ASS (Aspirin) auf das Medikamententablett stellen wollen. Das Problem ist, dass Aspirin (im Gegensatz zu ACC) gerinnungshemmend wirkt, wir auf einer operativen Abteilung waren und der Patient am nächsten Tag operiert werden sollte. Der hätte ganz schön geblutet, wenn er Aspirin genommen hätte. Wurde aber zu Glück rechtzeitig bemerkt.

  • Zitat

    Original von caliopeUnd Feenstaubflocke... zu deiner Entgleisung sag ich dann mal nichts...

    Das war keine Entgleisung, sondern mein purer Ernst. Nun weiß ich nicht, wer sich hinter Deinem virtuellen Namen und vor Deinem Bildschirm tatsächlich befindet - ich glaube Dir Deine "gutmenschlichen" Ausführungen schlichtweg nicht.


    Aber ich habe sie mir ausgedruckt und werde sie gleich ans Schwarze Brett bei uns ins Lehrerzimmer hängen. Das sorgt kurz vor dem Wochenende mit Sicherheit für ein bisschen Erheiterung. Danke dafür!



    @Prinz:

    Zitat

    Natürlich sind die Medikamente auf Klassenfahrten in meinem Zimmer (fahre bald mit meiner 2. Klasse) und natürlich erinnere ich die Kinder daran, zu mir zu kommen. Gerade auf einer Klassenfahrt, wo alles anders ist und für die Kinder eine derartig andere Situation als ihr Alltag, denken sie sonst schnell nicht daran.

    Genauso sehe ich das auch und genauso wird es an unserer Schule auf Klassenfahrten auch gehandhabt.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Aus eigener Erfahrung damals als Schülerin:


    Ich musste meine Medikamente auch selbst nehmen und wurde nur dran erinnert im Sport, da ich das damals nicht so gut einschätzen konnte. Es gab nur noch im sekretaritat eiin Ersatzspray für mich. Für alles andere war ich selbst verantwortlich.


    ich finde übrigens, dass der Ton hier ungemütlich wird und auf Beleidigungen habe ich keine Lust. Daher fahre ich das WE zu meiner kranken Mama.


    /Offtopic ende


    Bye

  • Es kann ja jeder handhaben, wie er es möchte... für und wider sind ja erwähnt worden... trotzdem stelle ich nochmal meine Frage, auf die es mir letztendlich ankommt.


    Im Falle des Falles... springt unsere Berufshaftpflicht für uns ein?
    Und lässt uns unser Arbeitgeber dann nicht im Regen stehen?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt ist es mir auch zu doof hier geworden, ich bin bestimmnt jemand, der zugibt, wenn er Unrecht hat. Aber ich konstruiere nichts und habe auch gar nichts davon zu lügen (was sollte das auch?)
    Aber zufällig ist meine Schwester Pharmazeutin (keine PTA!), arbeitet in einer Apotheke und kennt sich mit dem Zeug ziemlich gut aus. Und nun gut, es sind keine Schmerzmittel, aber Sympathomimetika (=Mittel, die abschwellend wirken), die die Abhängigkeit bewirken.
    Dennoch finde ich, wenn man hier schon in alle Richtungen pampen muss, dann sollte man wenigstens auch die ach so falsche Behauptung richtig stellen. (Wenn man sich hier schon so neunmalklug und von oben herab geben muss)


    caliope: Meine Infos sind ohne Gewähr und auch nur auf mein Bundesland bezogen, aber ich fürchte, nachdem die Regelungen hier eindeutig contra Medikamentengabe sind, würde ich hier ziemlich alt aussehen bzw. man würde mir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
    Nach weiteren Recherchen im Internet habe ich immer wieder gefunden, dass die Berufshaftpflicht sich nur auf Vermögensschaden bezieht- das hier wäre aber eindeutig ein Personenschaden.
    Liebe Grüße
    Hermine

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Feenstaubflocke
    Das war keine Entgleisung, sondern mein purer Ernst. Nun weiß ich nicht, wer sich hinter Deinem virtuellen Namen und vor Deinem Bildschirm tatsächlich befindet - ich glaube Dir Deine "gutmenschlichen" Ausführungen schlichtweg nicht.


    Aber ich habe sie mir ausgedruckt und werde sie gleich ans Schwarze Brett bei uns ins Lehrerzimmer hängen. Das sorgt kurz vor dem Wochenende mit Sicherheit für ein bisschen Erheiterung. Danke dafür!


    Sag mal, ist das nötig, hier so rumzustänkern?
    Es ist in Ordnung, wenn man unterschiedlicher Meinung ist, aber es ist eine andere Sache, wenn man hier in der Form ausfallend wird wie Du.


    Ich habe es schon lange nicht mehr erlebt, dass hier wegen eines an sich durchaus wichtigen Themas User persönlich angegangen werden.


    Ein einfaches "Sorry, da habe ich mich im Ton vertan" wäre hier sicherlich angebrachter als die eigene Position um jeden Preis zu halten.


    Gruß
    Bolzbold

  • Mein Sarkasmus sollte in keinstem Fall eine Beleidigung sein. Das nur kurz dazu.


    Zitat

    Dennoch finde ich, wenn man hier schon in alle Richtungen pampen muss, dann sollte man wenigstens auch die ach so falsche Behauptung richtig stellen.

    Hättest DU Dich ein wenig im Vorfelde informiert, hättest Du Dir Deine Behauptung sparen können.
    Google liefert mit zwei Stichwörtern bei der Suche ganz schnell ohne großen Aufwand die Inhalts- und Wirkstoffe von Nasentropfen. ICH sah keinen Anlass, Deine Aussage für Dich richtigzustellen.


    Von "neunmalklug" und "oben herab" zu sprechen zeugt in meinen Augen von Angriff durch Verteidigung.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

    Einmal editiert, zuletzt von Feenstaubflocke ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Feenstaubflocke
    Von "neunmalklug" und "oben herab" zu sprechen zeugt in meinen Augen von Angriff durch Verteidigung.


    So, und nach diesem kolossalen Eigentor würde ich jetzt bitten, wieder beim Thema zu bleiben und Differenzen, die Sachebene und Persönlichkeitsebene vermengen, per PN auszutragen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von caliope
    ....
    Aber WENNS passiert... dann nochmal meine Frage... ist das dann von der Berufshaftpflicht abgedeckt?
    Ist das von Dienstherrn abgesegnet?
    Oder setzen wir dann Existenz, Job und privates Kapital aufs Spiel?
    .....


    Gute Frage. Die Berufshaftpflicht zahlt nur, wenn etwas bei einer Tätigkeit geschieht, die dir vom Dienstherrn aufgetragen wurde und die zu deinen Dienstpflichten zählt - und wenn du dabei durch Schusseligkeit einen Sachschaden anrichtest. In der Regel werden diese Schäden sogar von deinem Dienstherrn beglichen, weil der Schaden in Ausübung deines Amtes passiert ist. Wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, nimmt dein Dienstherr dich in Regress, nachdem er den Schaden beglichen hat - und nur in diesem Fall tritt die berufshaftpflicht ein. Falls deine Berufshaftpflicht Schäden ausschließt, die grob fahrlässig verursacht wurden, kannst du die Versicherung "den Hasen geben" und die Beiträge besser an Unicef überweisen - da sind die dann besser aufgehoben.


    Falls du einen Schaden vorsätzlich oder wider besseres Wissen verursachst, kannst du dich auf eine Gehaltspfändung einstellen. Den Schaden ersetzt dir keine Versicherung.


    Im Falle einer Gesundheitsschädigung eines Kindes durch eine Medikamentengabe gibt es wohl verschiedene Stufen:


    - ein Kind hat Kopfweh, du willst ihm was Gutes tun, gibst ihm eine Aspirin und das Kind erleidet einen allergischen Schock, dann bist du im A...


    - die Eltern bitten dich, ein Medikament zu verabreichen, das Kind erleidet deshalb eine Gesundheitsschädigung und die Eltern wollen anschließend von der Bitte nix mehr wissen, dann bist du auch im A...


    - du lässt dir von den Eltern eine schriftliche Anweisung geben, verbunden mit einem Haftungsausschluss und es gibt eine Gesundheitsschädigung - dann bist du in Beweisnot - denn wie kannst du nachweisen, dass du die Medikamentengabe genau nach Vorschrift vorgenommen hast?


    - du lässt dir von den Eltern keine Anweisung geben und erklärst dich auch nicht dazu bereit, das Kind regelmäßig zu erinnern, dass es das Medikament nehmen muss, sondern betonst, dass du versuchst, das Kind zu erinnern - es jedoch im Tagesgeschäft durchaus passieren könnte, dass du das vergisst (und schau, dass Zeugen das hören) - dann kommt dein Hals aus der Schlinge....



    PS: im A..... heißt "Im Armenhaus"

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich schließe mich hier mal an, weil ich morgen ein Elterngespräch habe, bei dem sich heute in der Terminabsprache abzeichnete, dass die Eltern möchten, dass ich ihrem Sohn in der Schule die "zweite Dosis" Ritalin (oder was ähnliches) gebe.
    Weiß jemand, wo ich auf die Schnelle (!) Infos dazu bekomme? Ich werde zwar morgen vor dem Unterricht versuchen diesbezüglich meine Schulleitung zu kontaktieren, aber ob die das ad hoc weiß?!
    Es ist wohl so, dass das Kind ab morgen vor der Schule 1/2 Tablette bekommen soll und die wirkt in etwa 3 Stunden. Die massiven Probleme bekommt das Kind aber ohnehin, je weiter der Schultag voranschreitet.
    Darf ich diese Aufgabe übernehmen? Sollte ich das tun (wenn es denn rein rechtlich offen ist)? Wie handhabt ihr das?

  • Soweit ich das noch im Kopf habe, dürfen Lehrer keine Medikamente verabreichen. Frag mich aber nicht, wo das steht. Ich mache es so, dass ich betroffene Kinder daran erinnere ihre Tabletten zu nehmen. Ob ich das überhaupt darf, geht mir am A**** vorbei. Ich handle ja nicht aus einer Laune heraus, sondern auf Bitte der Eltern und der behandelnden Ärzte.



    Bibo

  • Schmeili:
    In der Regel-Grundschule, in der ich mal war, mussten die Kinder nur gelegentlich dran erinnert werden, waren selbstständig... bei uns (Förderschule) ist das natürlich bisschen was anderes.


    Wir (auch Hessen) haben für jeden Schüler ein Dokument zur Medikamentengabe, das in der Akte abgelegt wird.
    In dem Dokument wird genau abgelegt, was für ein Medikament es ist, möglichst mit ärztlicher Verordnung / irgend einem ärztlichen Schriebs sowie dem Beipackzettel.
    Die Eltern unterschreiben, dass sie die Schule ermächtigen, ihrem Kind XY, um X Uhr soundsoviele Tabletten / Tropfen / Dosierung halt zu geben bzw. dieses bei der Einnahme zu beaufsichtigen.

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Nochmal zu ursprünglichen Frage:
    Erstens: Warum geht das Kind überhaupt zur Schule, wenn es noch mit Antibiotika behandelt wird? Wenn es eine akute Erkrankung ist, weswegen das Kind Antibiotika bekommt, sollte es dann nicht besser zuhause bleiben und erstmal gesund werden?
    Zweitens: Ich bin kein medizinisches Fachpersonal. Ich werden Kindern keine Medikamente verabreichen und ich lehne es ab, dafür irgendeine Verantwortung zu übernehmen.
    Drittens: Wenn Eltern ihre chronisch kranken Kinder nicht so weit erzogen haben, dass sie auf Klassenfahrten und Ausflügen nicht selber mit ihrer Medizin klar kommen, dann kann ich als medizinische Niete auch nichts daran ändern. Im Zweifelsfall müssen die Kinder dann zuhause bleiben. Ich habe 6 Jahre einen Diabetiker in der Klasse gehabt, der hatte sein Testen und Spritzen ziemlich gut selbst im Griff. Alle (Mitschüler und unterrichtende Kollegen) wussten Bescheid, dass er Medikamente braucht, aber ich hätte ihm nie und nimmer Insulin gespritzt. Zu Anfang (Klasse 5) hat seine Mutter noch regelmäßig auf dem Handy des Jungen angerufen, um ihn ans Testen etc. zu erinnern. Hat auch gut geklappt.
    Welche Aufgaben soll ich als Lehrer denn noch übernehmen? Soll ich etwa in der Klasse einen Vorrat an Binden und Tampons für die Mädels haben (und auch noch selbst finanzieren)?
    LG,
    Peselino

  • Zitat

    Original von Peselino


    Welche Aufgaben soll ich als Lehrer denn noch übernehmen? Soll ich etwa in der Klasse einen Vorrat an Binden und Tampons für die Mädels haben (und auch noch selbst finanzieren)?
    LG,
    Peselino


    Das wäre doch mal eine gute Entlastung für die Haushaltskasse. Vielleicht schlägst du das mal einigen Politikern vor, können sie für die Hartz IV Reform bestimmt gut gebrauchen die Idee.


    Schmeili: Ich hatte ebenfalls mal ein Kind mit Diabetis in Klasse 2. Die wusste wunderbar wie sie damit umgehen musste und wenn der Wert nicht ganz ok war, konnte ich in eine Liste gucken, was das Kind machen soll. Da denke ich doch, dass ein Kind es schaffen sollte ein Tablette zu nehmen. Daran erinnern kann man ja. Aber geben würde ich sie auch nicht unbedingt wollen.

  • Zitat

    Original von Peselino
    Welche Aufgaben soll ich als Lehrer denn noch übernehmen? Soll ich etwa in der Klasse einen Vorrat an Binden und Tampons für die Mädels haben (und auch noch selbst finanzieren)?
    LG,
    Peselino


    Also zumindest ich kenne es aus mehreren Schulen so, dass davon wirklich ein kleiner Vorrat da ist und nein, nicht selbst finanziert, aber es gibt von Johnson und Johnson jährlich Aufklärungspakete, da sind zumindest Tampons drin und auch Binden hatten wir aus Probepaketen.
    Also das finde ich gar nichts so abwegig, denn es kann doch leicht mal passieren, dass einen so etwas doch etwas unverhofft trifft und man nichts oder nicht genug dabei hat.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea


    Also zumindest ich kenne es aus mehreren Schulen so, dass davon wirklich ein kleiner Vorrat da ist und nein, nicht selbst finanziert, aber es gibt von Johnson und Johnson jährlich Aufklärungspakete, da sind zumindest Tampons drin und auch Binden hatten wir aus Probepaketen.
    Also das finde ich gar nichts so abwegig, denn es kann doch leicht mal passieren, dass einen so etwas doch etwas unverhofft trifft und man nichts oder nicht genug dabei hat.


    aber ist das dann deineAufgabe als Lehrerin ?(
    Ich finde, das führt ins Unendliche: für wieviele Schülerinnen will man denn da Vorsorge tragen?

  • Zitat

    Original von Friesin


    aber ist das dann deineAufgabe als Lehrerin ?(
    Ich finde, das führt ins Unendliche: für wieviele Schülerinnen will man denn da Vorsorge tragen?


    Zu meiner Schulzeit war es immer die Biologielehrerin, die einen Vorrat hatte und wir mussten schon häufiger mal zu ihr. Zur Not konnte auch die Sekretärin aushelfen.
    Ach ja, und da ich inzwischen auch Biologielehrerin bin handhabe ich es ebenso. Alle Schülerinnen, die bei mir Sexualerziehung hatten, wissen, dass sie bei mir immer etwas abholen können.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Friesin


    aber ist das dann deineAufgabe als Lehrerin ?(
    Ich finde, das führt ins Unendliche: für wieviele Schülerinnen will man denn da Vorsorge tragen?


    Das ist wohl wirklich fachbezogen: Ich hab von besagtem Paket immer was bei mir im Bioraum und einen Teil davon gebe ich ins Sekretariat. Die Schülerinnen wissen das und sprechen uns im Bedarfsfall an. Ist aber eher selten (so einmal im Halbjahr vielleicht), meist sind ja auch noch Freundinnen da, die man ansprechen kann.

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