schwanger-Schweinegrippe-Berufsverbot-verärgerte Kollegen?

  • Hallo!
    ich bin in der 20.SSW (Bergfest ;)) und habe seit letzter Woche wie viele schwangere Lehrerinnen Berufsverbot. Allerdings habe ich ziemlich genau einen Tag vorher, bevor mir mein Direx seinerseits Berufsverbot erteilt hatte, von meinem Frauenarzt Berufsverbot/Beschäftigungsverbot (§ 3, Abs. 1 Mutterschutzgesetz) erteilt bekommen. Meine Schule war sich einfach nicht einig, wann mich zu Hause zu lassen, dann kam die nicht-Meldepflicht-für Schweinegrippe etc. etc. Mir wurde es zu gefährlich fürs Baby und für mich. Und siehe da, fast parallel hatte mein Direx ja auch dieselbe Idee. jetzt isses nur so: Ich habe eben dieses Dokument vom FA (der mich gleich bis zum Beginn des Mutterschutzes (Ende Februar 2010) rausgenommen hat und aber auch das Wort des Direx, mir Berufsverbot zu erteilen wegen eben der Gefahr der Schweinegrippe.
    Jetzt bin ich mir überhaupt nicht klar darüber, was Beschäftigungsverbot nun heißt?! Dürfen mich z.B. Kollegen anrufen, die etwas frech danach fragen, was sie nun eigentlich im morgigen Vertretungsunterricht machen sollen??? Mein Direx meinte, ich dürfte/müsste generell all das, was ich eigentlich in der Schule (sprich ca. 38 Stunden in und außerhalb der Schule) jetzt zu Hause erledigen. Hmmmmmmmmmmmmmm....... aber da ist ja das Beschäftigungsverbot des FA..........?????? Was nun??????????? dem Direx ganz dreist sagen: Nö, ich bereite nix vor, mein Mann oder wer auch immer in greifbarer Nähe ist, bringt eben NICHT die Unterlagen in die Schule?! Wie macht ihr das? Faxt ihr Unterlagen? Macht ihr nichts? Lasst ihr bringen? regelt ihr was telefonisch jeden Morgen, damit eure Stunden "gut" vertreten werden?
    Meine Kollegen, oder eben die, die mich vetreten müssen, sind schon etwas angesäuert, dass ich jetzt erst nach vier Tagen was in die Schule bringen kann...
    Ist das alles blöd... tolle Rest-Schwangerschaft.... :(
    Schreibt mal! Bitteeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

  • Naja, du bist ja nicht "krank" in dem Sinne, es ist ja nur zu deinem Schutz vor Infektionen...
    Ich kann das schon nachvollziehen, dass die Kollegen da ein wenig Entgegenkommen erwarten..

  • Das sehe ich genauso. Dass Du evt. nicht Deinen Mann einspannen möchtest, kann ich noch verstehen, dass Du nix machen möchtest, überhaupt nicht. Natürlich musst Du zuhause bleiben, aber Du hast doch kein Beschäftigungsverbot im klassischen Sinne. Und ehrlich gesagt: ich vertrete im Moment neben meinen normalen Aufgaben unglaublich viel und empfinde das gerade schon als starke Belastung - ich finde schon, dass man seine Kollegen entlasten sollte, wenn es gesundheitlich zumutbar ist. Bei uns wäre das so, dass Du das entspannt zuhause vorbereiten und dann an die Schule mailen kannst.

  • mailen.... ich tippe und tippe und komme gar nicht auf die idee, auch was per mail zu schicken... Hormone machen glaube ich echt blöd... :)
    Okay, aber was ist mit Klassenarbeiten? Kann ich erwarten, dass in Deutsch die Kiddies 5 mal pro woche beim vertretungsunterricht von eventuell 5 versch. Lehrern gut vorbereitet werden? Ich solle nämlich sowas "wenn möglich" auch erledigen. Und da wäre dann wieder mein "Bringdienst" erforderlich (sprich Mann, Nachbar....)?????????????????
    ich möchte wissen, wie andere Schwangere das handhaben....!
    Und sorry, ich verstehe dass Vertretungsunterricht total schlaucht. ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft viel Vertretungsstunden machen müssen, für Kranke, und das war bei weitem das Ätzendste, was ich je machen musste.....

  • Das Beschäftigungsverbot dient nur davor das Kind vor den Folgen einer Schweinegrippeninfektion zu schützen. Im Prinzip kann das Schulamt durchaus sagen, dass du bis zum Eintritt des Mutterschutzes zwar nicht mehr unterrichtest dir aber ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird, also zB eine normale 40 Stunden Stelle in der Schulbehörde. Das erfolgt nur derzeit nicht, da die Schulbehörde auch nichts mit 50 Schwangeren anfangen kann.
    Das Beschäftigungsverbot deines Frauenarztes mag vielleicht sogar allgemein formuliert sein, aber da könnte dein Schulleiter jederzeit eine Überprüfung durch das Gesungheitsamt veranlassen, die dann ein entsprechendes eingeschränkte Beschäftigungsverbot veranlassen würden.


    Ich persönlich kann deinen Standpunkt auch nicht wirklich nachvollziehen. Schutz für das Kind schön und gut, aber davon jetzt die Forderung nach 4 Monaten bezahlten Zusatzurlaubs abzuleiten und den Wunsch nach Informationen über die anstehenden Inhalte von Kollegen, die derzeit wie ich auch, Vertretungsstunden ohne Ende abreißen müssen auch noch als "frech" abzutun halte ich für reichlich unkollegial.

  • ich will ne Schwangeren-Antwort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    ne, im Ernst-
    frech meinte ich, weil ich es total sch*** finde, dass ein Kollege, mit dem man sich jahrelang gut versteht, anruft und sofort anfängt rumzublöken, ob ich in Deutsch eigentlich das Diktat vorbereiten wolle oder doch den Aufsatz. Dafür müsste ich das Telefonat wortwörtlich wiederholen. Wie es einem geht, wollte er gar nicht wissen. Wenn man zu Hause ist, muss es einem ja auch nur gutgehen , nicht wahr? Das war ironisch gemeint.
    Fakt ist einfach, dass viele Kollegen mit Sicherheit denken wie du:
    wochen-oder gar monatelanger ZusatzURLAUB !
    Ich bin mehr als froh, endlich, nach 1 Monat hin und her endlich den wirklichen Gefahren von H1N1 etwas abgerückt zu sein..... hey, ich spreche hier auch für unser Ungeborenes...........! UN-geborenes!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Wir haben im Kollegium auch eine Schwangere, die bis Ende Januar beurlaubt ist. Ich finde das auch völlig in Ordnung, dass dies zum Schutze vor Ansteckung möglich ist. Diese Kollegin bereitet ihren Unterricht zu Hause vorbildlichst vor und kümmert sich darum, dass ihre Schüler möglichst gut in ihrem Stoff voran kommen. Sie gibt das Material Kollegen mit, mailt, faxt und fährt sogar nach Unterrichtsschluss, wenn also alle Schüler und Kollegen zu Hause sind, gelegentlich in die Schule. Auch ihre anderen Funktionen erledigt sie von zu Hause aus.
    Dafür sind alle Kollegen, die sie vertreten müssen, sehr dankbar - verständlicherweise.

  • kurz dazu....
    ich darf z.B. gar nicht mehr in die Schule bzw. sie gar nicht betreten momentan...... Befehl vom Direx aus............. Macht ja auch Sinn, irgendwie.....
    ?!

  • Ich bin in der 22. Woche und auch von meiner Frauenärztin wegen H1N1 krank geschrieben. Für mich ist es selbstverständlich Vertretungsmaterialien einzureichen, Klassenarbeiten, Klausuren und EVA-Aufgaben zu stellen und zu korrigieren, sowie zusätzliche Aufgaben zur Schulprogrammentwicklung zu übernehmen.

  • Hallo schoolscout,



    erst einmal finde ich es gut, dass du aus der Gefahrenzone bist.


    Aber weshalb solltest du deinen Unterricht nicht vorbereiten können? Unsere schwangere Kollegin macht das auch so: Sie mailt alles. Hefte korrigieren oder so macht sie nicht, da die ja auch "Virenträger" sein könnten. Auch in die Schule kommt sie nicht.


    Dass du froh bist nach langer Ungewissheit der SG-Gefahr nicht mehr ausgesetzt zu sein, kann ich sehr gut verstehen (auch die psychische Belastung, die damit einhergegangen sein muss). Aber wenn du nicht vorbereitest etc., dann hast du doch Urlaub??? Ist doch klar, dass deine Kollegen das so sehen. Selbst wenn du "nur" vorbereiten würdest, hättest du doch viel weniger Arbeit als wenn du auch deinen Unterricht noch halten würdest. Ich möchte dich nicht angreifen, aber ich kann die Haltung deiner Kollegen gut verstehen.



    Liebe Grüße


    Sina

  • okay.... Material einzureichen ist völlig in Ordnung, das sehe ich jetzt auch mal ein. Aber wieso denn Klassenarbeiten schreiben lassen, diese zurückbekommen (zum Korrigieren) mit irgendwelchen EVENTUELLEN Bakterien von SchülerInnen....?????? Da kann ich doch gleich wieder zur Schule gehen und dort Arbeiten schreiben lassen?!
    Was das Arbeiten zu Hause betrifft: Wir haben einen 2-jährigen Sohn, der nicht in den Kindergarten geht und der sich bestimmt nicht Stunden am Stück ablenken lässt und Mama in dieser Zeit mal NICHT stört..... Bei dem Sauwetter momentan ist auch draußensein kein Thema.....
    Das ist die andere Seite: in der Schule kann ich ungestört arbeiten, aber hier? Da müsste man mir einen "schweinegrippen-freien" Raum hinterlassen, in dem ich die Arbeit machen kann, die ich eben in der Schule mache oder Extra-Aufgaben wie Schulprogramm, Qualitätsentwicklung etc.
    Aber immer noch die Frage: Beschäftigungsverbot des FA, wo angekreuzt wurde: "Darf keine Tätigkeit ausüben" Was meint das denn konkret für mich/schwangere Lehrerinnen?
    LG und guts Nächtle ;)

  • Ich stehe kurz vor meinem Mutterschutz, wäre aber nie auf die Idee gekommen, das Beschäftigungsverbot als bezahlten Urlaub zu begreifen.
    Selbstverständlich kümmere ich mich um alles, was ich von zu Hause aus regeln kann und das beinhaltet z.B. auch zahlreiche Telefonate oder Email-Kontakte mit Kollegen, Eltern, Institutionen usw. Ich halte es jetzt auch nicht für grob fahrlässig mal am Mittag oder Nachmittag in die Schule zu fahren, um Materialien vorbeizubringen. Man muss sich ja nicht grad die große Pause aussuchen, wenn man sich durch dicht gefüllte Gänge drängen muss.
    Wenn man das gut organisiert, kommt das eh nur selten vor und übertreiben muss man die Angst vor H1N1 nun auch nicht. Das Schulgebäude an sich ist ja nun nicht kontaminiert, aber wenn du arg panisch bist, nimmst du ein Desinfektionstuch mit und wischst dir damit die Hände ab, nachdem du die Schule wieder verlassen hast.
    Oder wenn du wirklich so übermäßig große Angst hast, die Schule überhaupt zu betreten, lässt es sich doch sicher organisieren, dass Materialien an einem anderen Ort oder einfach auf dem Schulhof übergeben werden können. Es ist ja nicht so, dass man als Schwangere nun keinen Fuß mehr vor die eigene Wohnung setzen darf.
    Wenn du Angst hast, dass das Papier mit Viren (und nicht Bakterien ;) ) verseucht ist ( :D ), dann lass die Arbeiten halt ein paar Tage liegen, bevor du sie korrigierst. Dann sind se auch auf jeden Fall tot. :D (In der Regel halten sich Viren aber nicht länger als 2 Stunden auf Gegenständen. ;) )


    Ansonsten habe ich von der Schulleitung Aufgaben zur Heimarbeit bekommen, d.h. ich sitze hier eigentlich schon jeden Tag meine 8 Stunden am PC bzw. am schuleigenen Laptop und arbeite. Und bin froh, dass ich das zu Hause tun darf und nicht irgendwo im Amt sitzen muss - diese Option gibt es bei einem Beschäftigungsverbot ja auch.
    Und das finde ich auch völlig in Ordnung so, ich bin ja nicht krank, ich bin nur schwanger. ;)


    Also meine Meinung dazu: Die Angst und Vorsicht in Anbetracht von H1N1 ist sicher berechtigt, aber übertreiben muss man's auch nicht. Ein Beschäftigungsverbot ist ja kein Arbeitsverbot und auch keine Krankschreibung.



    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Mia ()

  • hey Mia,
    ich habe keine Angst, die Schule zu betreten. Ich darf von meinem Direx aus nicht und halte mich einfach daran.
    Was das 8-Stunden am Stück zu-Hause-arbeiten betrifft: siehe 2-jähriges Kind :) (hatte ich eben erwähnt...). Das geht einfach nicht! Da gehen noch nichtmal 8 Minuten, es sei denn, er schläft ;)

  • Also hör mal: Ich gehe mal davon aus, dass er betreut ist, wenn du normalerweise in der Schule wärst. Diese Betreuung fällt ja nun nicht weg, nur weil du ein Beschäftigungsverbot hast.


    Mein "Großer" ist auch 2 Jahre alt und wie sonst auch, mache ich einen Teil der Heimarbeit natürlich abends, zu der Zeit, in der ich auch normalerweise meine Unterrichtsvorbereitung mache.


    Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, dann hättest du weiter in Elternzeit bleiben müssen.


    Zum Thema Schule betreten: Siehe oben. Materialübergaben können auch anderswo stattfinden.


    Es tut mir leid, aber ich habe den Eindruck, dass du vorrangig keine Lust hast zu arbeiten. Da kann man natürlich während einer Schwangerschaft eine Menge Ausreden an den Haaren herbeiziehen, um Arbeit zu vermeiden. Aber notwendig ist es jedenfalls nicht bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft wochen- oder monatelang bezahlterweise die Füße hochzulegen.


    Das ist jedenfalls meine Meinung dazu.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Zitat

    Original von Mia
    Also hör mal: Ich gehe mal davon aus, dass er betreut ist, wenn du normalerweise in der Schule wärst. Diese Betreuung fällt ja nun nicht weg, nur weil du ein Beschäftigungsverbot hast.


    Mein "Großer" ist auch 2 Jahre alt und wie sonst auch, mache ich einen Teil der Heimarbeit natürlich abends, zu der Zeit, in der ich auch normalerweise meine Unterrichtsvorbereitung mache.


    Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, dann hättest du weiter in Elternzeit bleiben müssen.


    Also klar fällt bei einigen genau aus der H1N1 Gefahr die Betreuung flach, denn es ist empfohlen worden , dass Kidner von Schwangeren zu Hause bleiben und nicht in die Kita gehen wegen der Ansteckungsgefahr!


    Die Frage ist doch, was der FA geschrieben hat. Hat er ein Teil-BV verhängt oder ein allgemeines, dann darfst bzw. mußt du nämlich gar ncihts mehr machen bis zum Mutterschutz!

  • ups....................
    das klang aber irgendwie angreifend......
    hör mal selbst: Mein Mann ist in Elternzeit! Er ist zu Hause UND ich jetzt neuerdings. Du weißt doch dann selbst, dass man einen 2-jährigen schon suuuper alleine beschäftigen kann. Klar, Papa ist da, aber wenn Mama arbeiten muss, dann heißt das noch lange nicht, dass Junior brav vor dem Arbeitszimmer wartet, bis Mama fertig ist. Das Problem haben wir, seit er 2 Monate alt ist und ICH wieder arbeiten gehe! Einfach in Elternzeit gehen konnte ich nicht, dafür gab es einfach finanzielle Gründe.
    Ich meinte doch nur, dass ich hier nicht 8 Stunden am Stück arbeiten kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Natürlich kann und muss ich arbeiten, wenn er 1) mittags schläft und 2) abends ins Bett geht ! Dann zähl aber mal die Stunden, auf acht Stunden (am Stück sowieso nicht) komme ich da nicht, es sei denn, ich arbeite jetzt noch bis 2 oder 3 uhr nachts. Das mit dem Extra-Raum außerhalb Schule und Haus war ernst gemeint!
    "Vorrangig keine Lust haben zu arbeiten": das muss dir nicht leid tun, 5 oder 6 Vertretungsstunden vorzubereiten mache ich sehr gerne, die Füße lege ich danach sehr gerne hoch, weil ich schwanger bin und dazu noch bezahlt werde. ich spreche fließend ironisch by the way....
    Ich wollte einfach nur wissen, ob denn das Beschäftigungsverbot meines FA keinerlei Bedeutung hat?????? Es geht mir gar nicht mehr um das bisschen Vorbereiten, welches man nach ein paar Jahren Lehrer-Sein raus hat........MannMann, und schon werde ich hier abgestempelt als Frau, die keine Lust hat zu arbeiten.......

  • Susannea!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    ich könnte dich küssen, wenn du hier wärst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    wer hat dich geschickt? Der Himmel, das Gesundheitsamt?????
    ich danke dir für deine Antwort!°!!!!!!!!!!
    Endlich mal jemand, der das schreibt, was ich denke, was mein FA verfasst hat..........
    Morgen früh rufe ich dort nochmal an und vergewisser ich mich endgültig.....
    GlG an alle..............
    werde JETZT meine Füße hochlegen ;)

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