Mal wieder: Täuschungsversuch - Beweis- und Handlungsproblem

  • a) Zusammenhang: es geht um einen Schüler, der sich unerlaubter Hilfsmittel bedient, bzw. es versucht. Und schon das bereit halten (nicht erst der Versuch, den Spicker zu lesen) zählt als Versuch. Ich würde den Satz schon so interpretieren, dass der Schüler, der sich ihrer bedient/bedienen will und der, der sie bereit hält, die gleiche Person sind.


    b) Selbst wenn man es so interpretiert wie Du, wäre der Nachweis, dass jemand hat abschreiben lassen wohl kaum zu führen - und wenn ich nicht beweisen kann, dass einer hat abschreiben lassen, kann ich ihm keine 6 geben, denn wenn mein Nachbar von mir abschreibt ohne dass ich das merke (und wieso sollte ich es merken, wenn's der Lehrer nicht merkt?), dann halte ich kaum "unerlaubte Hilfsmittel" bereit.


    c) Wenn man es interpretiert wie Du, macht der letzte Satz in §88 keinen Sinn (warum hier extra darauf hinweisen, dass auch der Helfer bestraft wird, wenn es sonst auch schon so wäre?).

  • Zitat

    Original von Nighthawk
    c) Wenn man es interpretiert wie Du, macht der letzte Satz in §88 keinen Sinn (warum hier extra darauf hinweisen, dass auch der Helfer bestraft wird, wenn es sonst auch schon so wäre?).


    Weil im Abitur evtl. öfter geklagt wird und deshalb das verdeutlicht wurde. Aber wie gesagt, das ist hier auch nciht der Punkt, denn glücklicher Weise gehts nicht um Bayern!

  • Ich kann jetzt nicht ganz sehen, wieso der Hinweis "glücklicherweise geht es nicht um Bayern" jetzt wieder kommt - DU wolltest doch genauer wissen, wo in einem bayerischen Gesetz / einer bayerischen Verordnung das steht ... interessante Art der Argumentationsführung.


    Und es geht auch nicht um Berlin oder NRW, sondern um BW ... und da viele hier geantwortet haben, die nicht aus BW sind (und Eltern mitlesen, die ebenfalls nicht aus BW sind), ist evtl. der Hinweis ganz hilfreich, dass die Thematik evtl. von Bundesland zu Bundesland nicht ganz gleich gehandhabt wird - und der Threadersteller somit auch darauf achten sollte, wie es nun in BW genau geregelt ist.

  • Zitat

    Original von Nighthawk
    Ich kann jetzt nicht ganz sehen, wieso der Hinweis "glücklicherweise geht es nicht um Bayern" jetzt wieder kommt - DU wolltest doch genauer wissen, wo in einem bayerischen Gesetz / einer bayerischen Verordnung das steht ... interessante Art der Argumentationsführung.


    Glücklicher Weise, weil damit Hoffnung besteht, dass die Schüler bestraft werden können.


    Deine Antwort fand ich aber zumindest für Bayern sehr hilfreich, vielen Dank, damit hast du dort meine Befürchtungen bestätigt.


    Un dnien, Diskutieren will ich mit dir darüber nicht! Ich wollte nur wissen, wos steht und was ich da rauslese und umsetzen würde, habe ich dir dann erzählt und du mir, was du liest. Aber es gehört dann hier eigentlich nciht mehr in den Thread darüber weiter zu diskutieren ;)


    Ich weiß also gar nicht was du dich aufregst.
    Ich kann nichts dafür, dass Bayern immer so komische Sonderregelgungen trifft und man immer nur froh sein kann, wenns nicht um Bayern geht!

  • Hallo,


    Leute ihr dreht euch im Kreis. Der beschriebene Fall ist schon hundertfach vorgekommen und längst ausgeurteilt und von qualifizierterer Stelle, als wir es sind, juristisch bewertet worden. Wie, habe ich am Anfang beschrieben, wer mir nicht glaubt, möge in das Buch gucken, das Bolzbold genannt hat (das übrigens sehr zu empfehlen und inzwischen auch in verschiedenen Ausgaben erschienen ist, einfach bei Amazon nach dem Autor suchen).


    Was mir allerdings auffällt: Auch bei Fällen, die juristisch eindeutig sind, gibt es immer wieder Kollegen, die einfach keine negativen Konsequenzen für die Schüler ziehen wollen. Davor kann man eigentlich nur warnen. In einem dermaßen offensichtlichem Fall (zwei Arbeiten, die zum ganz überwiegenden Teil vollständig identisch sind), sich auf den Standpunkt zu stellen "ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal", halte ich für höchst gefährlich. Denn so etwas spricht sich ja durchaus in der Klasse rum und wenn die andern Schüler mitkriegen, dass der Abschreiber mit einer solch dreisten Tour durchkommt gibt es für diese nur zwei Interpretationen:
    1.: Der Lehrer ist komplett unfähig und merkt nicht wenn er zweimal den identischen Text liest.
    2.: Der Lehrer hat es gemerkt, alle Beteiligten wissen ganz genau, dass hier Betrug vorliegt, aber der Lehrer lässt die Schüler bewusst damit durchkommen, weil er Angst vor einem möglichen Konflikt hat, den er sich scheinbar nicht zutraut.
    Beide Deutungen sind nicht gerade hilfreich für den eigenen Stand vor der Klasse.
    Auch in der Klasse kann so etwas für böses Blut sorgen, wenn manch ein anderer vielleicht auf "fairem Weg" gescheitert ist und ihm jetzt die 5 auf dem Zeugnis droht. Auch wenn kleinere Mogeleien bei Schülern zum guten Ton gehören und man so etwas auch als Lehrer nicht zu hoch hängen sollte, bin ich überzeugt davon, dass die ganz überwiegende Zahl von Schülern schon Wert darauf legt, dass es in der Schule im Kern nach fairen Spielregeln zugeht und einen solchen ganz massiven Betrugsversuch nicht gut finden.


    Grüße,
    Moebius

  • Danke, Moebius, mehr ist nicht hinzuzufügen. Die Beiträge aus dem Elternforum sind m. E. nur deshalb interessant, weil sie so wunderbar tendenziös (und ohne jede Sachkenntnis) sind - aber das war nicht anders zu erwarten.


    Wirklich interessant ist natürlich das:


    Zitat

    Was mir allerdings auffällt: Auch bei Fällen, die juristisch eindeutig sind, gibt es immer wieder Kollegen, die einfach keine negativen Konsequenzen für die Schüler ziehen wollen.


    Entsprechende Rückmeldungen habe ich natürlich auch im eigenen Kollegium genügend erhalten.


    Ansonsten ist der Fall durch Befragung der Betroffenen innerhalb von zehn Minuten geklärt gewesen und der Täter hat alles zugegeben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    "ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal"


    Du würdest also ggf. jemanden bestrafen, der unschuldig ist, (denn du kannst es ja nciht 100prozentig rekonstruieren), nur damit dein Stand als Lehrer nicht gefährdet wird? Hm.


    Wie gesagt: wenn der Lehrer auf Nr. Sicher gehen will, erwischt er sie bei der "Tat". Danach besteht immer die Gefahr, einen falschen zu bestrafen. Wer das mit sich vereinbaren kann, okay. ich könnte es nicht.


    kl. gr. Frosch

  • Zitat

    Original von Susannea
    Glücklicher Weise gehts hier nicht um Bayern. Aber interessieren würde mich der Ausschnitt aus Bayern aus dem Schulgesetz schon!


    In Bawü gilt das auch. Die abgeschriebene Arbeit ist mit 6,0 zu bewerten, der Abschreib-Lassende ist mit einem Verweis (z.B. Klassenbuch-Eintrag) zu bestrafen. Bei der Unterscheidung gilt in solchen Fällen der Anscheinsbeweis, was hier meist relativ einfach ist, da sich solche Schülerkombis immer aus schwach und stark zusammensetzen.


    Wenn man im Nachhinein einzelne Ergebnisse beim Nachbar wiederfindet, halte ich das für persönliches Pech und ziehe keine Konsequenzen, ich hätte ja A- und B-Klausuren machen können.
    Bei kompletten Klausuren hört der Spaß aber auf, da muss man einschreiten.


    @Eltern: Es ist ohne Worte... :neenee:

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Zitat

    Original von kleiner gruener frosch



    Du würdest also ggf. jemanden bestrafen, der unschuldig ist, (denn du kannst es ja nciht 100prozentig rekonstruieren), nur damit dein Stand als Lehrer nicht gefährdet wird? Hm.


    Das ist - mit Verlaub - Unsinn, ich habe noch nie einen Fall erlebt, bei bei dem nicht bereits bei oberflächlicher Betrachtung völlig zweifelsfrei klar war, wer von wem abgeschrieben hat, auch wenn ich den genauen Abschreibvorgang nicht genau beobachtet habe. Und mit dem Bestrafen Unschuldiger würde man seinen "Stand als Lehrer" keineswegs schützen, sondern erst recht gefährden. Ich achte bei Arbeiten relativ genau darauf, dass kein Schüler abschreibt oder ähnliches. Im Nachhinein musste ich bisher nur in ganz wenigen Fällen tätig werden, dann war es aber immer eindeutig (wie auch in dem Fall, der hier der Aufhänger war). Natürlich kann man immer irgendwelche hypothetischen Absurditäten konstuieren um das eigene untätig bleiben noch mit moralischen Prinzipien zu rechtfertigen.

    • Offizieller Beitrag

    Mag Unsinn sein, aber du hast es oben so geschrieben:


    Zitat

    In einem dermaßen offensichtlichem Fall (zwei Arbeiten, die zum ganz überwiegenden Teil vollständig identisch sind), sich auf den Standpunkt zu stellen "ich kann das Geschehen nicht mehr 100%tig rekonstruieren, also benote ich beide Arbeiten normal", halte ich für höchst gefährlich


    Wenn man sagen kann, dass man den Fall nciht 100%ig rekonstruieren kann, ist es nicht völlig klar, wer von wem abgeschrieben hat. Also würdest du in dem Fall auf dein "Gefühl" (oder worauf auch immer) vertrauen, und die Strafe aussprechen.


    Zitat

    Und mit dem Bestrafen Unschuldiger würde man seinen "Stand als Lehrer" keineswegs schützen, sondern erst recht gefährden.


    Okay, bei dem Punkt sind wir uns zumindest einig. ;)


    Wie du achte auch ich bei Arbeiten ziemlich genau drauf, was passiert. Wenn ich was übersehe, bleibe ich auch nicht gerne "untätig". Aber wie ich schon oben schrieb: entweder erwische ich den Schüler direkt , oder ich habe halt Pech gehabt und er Glück. *schulterzuck*


    kl. gr. Frosch

  • Auch toll:


    Zitat

    Er kann dann ja durch die mündliche Bauchnote wieder relativieren. Dann stimmt die Welt wieder.


    Nicht nur, dass Lehrern immer vorgeworfen wird, mündliche Noten nach Belieben und "gut-leiden-können" zu verteilen, es wird sogar vorgeschlagen, dadurch die Note zu manipulieren...

  • Zitat

    Original von Susannea


    Ich weiß also gar nicht was du dich aufregst.
    Ich kann nichts dafür, dass Bayern immer so komische Sonderregelgungen trifft und man immer nur froh sein kann, wenns nicht um Bayern geht!


    Ich reg mich gar nicht auf, ich sehe sehr gelassen, dass Du scheinbar aus Komplexen heraus (Pisa-Studie?) eine gewisse Abneigung gegen das bayerische Schulsystem hegst und es nicht lassen kannst, in jedem Beitrag "nachzutreten".

  • Zitat

    Original von Nighthawk
    Ich reg mich gar nicht auf, ich sehe sehr gelassen, dass Du scheinbar aus Komplexen heraus (Pisa-Studie?) eine gewisse Abneigung gegen das bayerische Schulsystem hegst und es nicht lassen kannst, in jedem Beitrag "nachzutreten".


    Schön was du alles gelassen irgendwo reininterpretierst!
    Wer redet denn vom bayrischen Schulsystem? Da gibts noch viel schlimmere Dinge die gar nicht wirklich mit dem Schulsystem (naja, z.T. aber mit dem Bildungssystem zu tun haben) und nein, Komplexe habe ich sicher nicht und Pisa ist nicht mal das Papier wert auf dem es steht, hat mich nie interessiert was bei dem Blödsinn wo rauskam.

  • Faszinierend, wir hier munter weiter diskutiert wird und noch niemand auf unter uns geantwortet hat, dass die Sache nach einem kurzen Gespräch beendet war und der Schüler alles zugegeben hat. Insofern ist dort doch alles klar: der Schüler hat abgeschrieben, die identischen Passagen waren ausreichende Indizien, also eine 6 für ihn (oder?).


    À+

  • Zitat

    Original von Avantasia
    Faszinierend, wir hier munter weiter diskutiert wird und noch niemand auf unter uns geantwortet hat, dass die Sache nach einem kurzen Gespräch beendet war und der Schüler alles zugegeben hat. Insofern ist dort doch alles klar: der Schüler hat abgeschrieben, die identischen Passagen waren ausreichende Indizien, also eine 6 für ihn (oder?).


    Ja, aber das Prinzip! Denkt denn keiner ans Prinzip!


    ( =))

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Faszinierend, wir hier munter weiter diskutiert wird und noch niemand auf unter uns geantwortet hat, dass die Sache nach einem kurzen Gespräch beendet war und der Schüler alles zugegeben hat. Insofern ist dort doch alles klar: der Schüler hat abgeschrieben, die identischen Passagen waren ausreichende Indizien, also eine 6 für ihn (oder?).


    ;) Nun ja, so siehts wohl aus. Aber das Interessante an Foren ist ja auch die Dynamik, die solche Diskussionen entwickeln, man wird immer überrascht.

  • Zitat

    Original von Avantasia
    Faszinierend, wir hier munter weiter diskutiert wird und noch niemand auf unter uns geantwortet hat, dass die Sache nach einem kurzen Gespräch beendet war und der Schüler alles zugegeben hat. Insofern ist dort doch alles klar: der Schüler hat abgeschrieben, die identischen Passagen waren ausreichende Indizien, also eine 6 für ihn (oder?).


    À+


    Und weil bei dem/der Threaderstellerin alles klar ist dürfen andere Punkte des Gesprächs nicht mehr ausdiskutiert werden, Fragen nicht mehr beantwortet werden usw.?


    Ja, dann gehts hier ums Prinzip, ums Prinzip eines Forums, denn das war für mich immer so, dass man dann eben auch zu anderen Punkten weiterdiskutieren kann, die sich aus der Fragestellung entwickeln, zusätzliche Fragen stellen darf usw.
    Sollte dem nicht so sein und man soll für jede dann auftauchende Frage einen neuen Thread aufmachen, bitte ich hiermit einen Moderator die Fragen zur Grundlage in Bayern aus diesem thread rauszutrennen und als neuen Thread einzeln zu stellen. :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Zwei Gedanken, die mir noch so eingefallen sind:
    a) Wenn ich zwei Schüler sehe und der eine schiebt dem anderen die Arbeit mit dem Ellbogen hin, darf ich dann laut Schulgesetz den "Schieber" nicht bestrafen dürfen? Kann ich mir jetzt so gar nicht vorstellen.
    Ich bin übrigens sehr skeptisch, Nighthawk, dass man, wenn etwas nicht explizit im Schulgesetz steht, daraus folgert, dass man es dann nicht darf. Sowas wird aber dann in der Regel in den Lehrerkonferenzen abgesprochen-bei uns würden beide Schüler eine 6 kassieren und der eine wegen "Unterschleif" und der andere wegen "Beihilfe zum Unterschleif"- ist übrigens vom MB abgesegnet worden. Der bessere Schüler kann die Note ja auch wieder leichter ausgleichen.
    b)Zum Thema Denunziantentum: Meist reicht wirklich ein Gespräch unter sechs Augen und ich schaue eigentlich immer, dass keiner petzen muss. Ich erkläre den Schülern, dass die beiden Arbeiten sehr, sehr ähnlich sind und wie denn das zustande kommen kann. Meist gibt es dann unschuldige Augenaufschläge und "Weiß ich doch nicht- keine Ahnung!" Wenn ich dann nachbohre und erkläre, dass ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen kann, hilft das schon. Wenn nicht, frage ich sie exakt über den Stoff der Klausur nochmal ab- unangekündigt natürlich.
    Übrigens, Prinzip hin oder her, wenn die Arbeiten sowieso schlechter als ausreichend oder gerade ausreichend wären, dann korrigiere ich sie, schreibe die Note drunter und einen bösen Vermerk: Siehe Arbeit XY. Bei der Verbesserung der Klausur lasse ich dann mal eine spitze Bemerkung fallen, dass ich sowas durchaus merke und dass man vielleicht die Fehler seines Nachbarn nicht unbedingt mitabschreiben sollte, wenn man schon abschreibt. Wahrscheinlich unterstellt mir jetzt das betreffende Elternforum Rufmord- das ist mir aber egal. :D

  • Zitat

    Original von Hermine
    Übrigens, Prinzip hin oder her, wenn die Arbeiten sowieso schlechter als ausreichend oder gerade ausreichend wären, dann korrigiere ich sie, schreibe die Note drunter und einen bösen Vermerk: Siehe Arbeit XY. Bei der Verbesserung der Klausur lasse ich dann mal eine spitze Bemerkung fallen, dass ich sowas durchaus merke und dass man vielleicht die Fehler seines Nachbarn nicht unbedingt mitabschreiben sollte, wenn man schon abschreibt. Wahrscheinlich unterstellt mir jetzt das betreffende Elternforum Rufmord- das ist mir aber egal. :D


    So habe ich es bei der letzten Deutscharbeit auch gemacht, es waren eh beide Teile 5 bzw. 6 und dumm geguckt haben die Schüler zu der Bemerkung trotzdem, alle beide.

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