sollte man konvertieren?

  • Er hilft, einen langen Atem zu behalten. Und der ist bei dieser Absicht auch nötig. Die Kirchen winden sich beim Abbau ihrer Privilegien wie ölige Kanalratten auf Dope. Zorn zu induzieren wird da wie vieles andere billigend in Kauf genommen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

    • Offizieller Beitrag

    ich arbeiten auch an einer privaten Schule christlicher Trägerschaft: bei uns sind weniger als die Hälfte der Schüler getauft, die Lehrer auch nicht alle, und die getauft sind, gehören unterschiedlichen Konfessionen an.
    Es gibt Schulgottesdienste und Andachten, beides auch von Schülern gestaltet.
    Wer nicht mitbeten will, bleibt eben still, stört die Anderen aber nicht.


    Viele Eltern melden ihre Kinder an unserer Schule an, weil dort "Werte wie Toleranz und Nächstenliebe" deutlich praktiziert werden.
    Das Klima an der Schule ist auffallend freundlich, wohlwollend, persönlich.


    Ich verstehe wirklich nicht, warum Glauben immer ausschließlich mit Intoleranz gleichgesetzt wird. Warum Religionsunterricht mit Missionierung gleichgesetzt wird.
    Warum man als Christ von Atheisten ständig angegriffen und unter Rechtfertigungsdruck gesetzt wird.


    Toleranz. Aha.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich verstehe wirklich nicht, warum Glauben immer ausschließlich mit Intoleranz gleichgesetzt wird. Warum Religionsunterricht mit Missionierung gleichgesetzt wird.
    Warum man als Christ von Atheisten ständig angegriffen und unter Rechtfertigungsdruck gesetzt wird.


    Toleranz. Aha.


    Es wird nicht der Glauben mit Intoleranz gleichgesetzt und die Christen werden hier im Thread nicht automatisch angegriffen, nur weil sie Christen sind. Sondern weil die hier angegriffenen Christen sich diskriminierend und intolerant zeigen.


    kl. gr. frosch


    Zur rechtlichen Grundlage übrigens mal der entsprechende Passus aus dem Schulgesetz NRW.


    • Offizieller Beitrag


    Weil mich die übergriffige Anmaßung und Diskriminierung durch die etablierten Religionen zornig macht. Und gegen Diskriminierung und Anmaßung mit deutlichen Worten vorzugehen ist vollkommen statthaft.


    Ja. Die Sonderrechte der Kirchen sind in einem pluralistischen, toleranten Staat hinverbrannter Unsinn, der abgeschafft gehört.


    Nele


    Wer solche treffenden und umfassend durchdachten und informierten Beiträge wie den Post 82 schreibt, hat sich das Recht erworben, sich auch mal aufzuregen. Wenn sich andere dann auf die Ebene der Ablenkung durch "Warum regst du dich denn so auf"-Beiträge begeben, dann weil sie sachlich und argumentativ nix entgegenzusetzen haben.

  • Da würde ich jetzt gerne einmal fragen: Willst du dann auch, dass jede Glaubensgruppe sich entsprechend auf diese Schulen verteilt? Jeder ab in seine Nische? Und die bekenntnisfreien Schulen sind dann für Nichtgläubige und religiöse Randgruppen?


    Ich finde eine möglichst vielfältige Schullandschaft sehr sinnvoll, egal ob nun Schulen mit besonderen pädagogischen Konzepten, Schulen mit besonderen Schwerpunkten in der Bildung, Schulen mit spezieller weltanschaulicher oder religiöser Prägung oder wie auch immer. Es ist sicher nicht verkehrt, wenn man da eine vielfältige Auswahl hat, welche Schule ein Kind besuchen sollte.


    Außerdem: An einer Schule sollten doch in erster Linie offene, tolerante und vor allem "gute" Lehrer arbeiten.


    Naja, wir Lehrer wirken schliesslich an der Erziehung der Kinder in einem nicht ganz unerheblichem Maß mit. Ich kann gut verstehen, wenn einige Eltern sich dann auch für ihre Kindern solche Lehrer wünschen, die ihre Weltanschauung oder ihr religiöses Bekenntnis teilen und entsprechend ihre häusliche Erziehung gut ergänzen.

  • Aus aktuellem Anlass der Schullaufbahnempfehlungen, die gerade bei mir anstehen, bin ich wieder mal froh, dass man als Lehrer die Möglichkeit hat, in eine komplett andere Richtung zu wirken als diejenige, die Eltern sich für ihre Kinder wünschen. Die elterliche Weltanschauung und die häusliche Erziehung hat mit Offenheit und Toleranz nicht zwangsläufig etwas gemeinsam.

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    • Offizieller Beitrag

    Schulgesetz des Landes NRW, §57, Abschnitt 4:


    Zitat

    Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen,
    weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind,
    die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder
    den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder
    zu stören.

  • Aus aktuellem Anlass der Schullaufbahnempfehlungen, die gerade bei mir anstehen, bin ich wieder mal froh, dass man als Lehrer die Möglichkeit hat, in eine komplett andere Richtung zu wirken als diejenige, die Eltern sich für ihre Kinder wünschen.


    Inwiefern? Deine Schullaufbahnempfehlungen sollten unbeeinflusst vom sozialen Hintergrund des Elternhauses erfolgen.


    Zum Glück sind die Empfehlungen heute nicht mehr bindend. Wenn meine Eltern sich damals nicht so für mich eingesetzt hätten, wäre ich "dank" meiner Grundschullehrerin wohl heute Müllmann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lese aus dem Satz nicht heraus, dass Thamiel nach dem Sozialen Hintergrund empfiehlt - wenn dann verstehe ich es andersherum: auch Kinder von Eltern mit einem entsprechenden sozialen Hintergrund, die wollen, dass ihre Kinder aufs Gymnasium müssen, bekommen eine realistische Schulformempfehlung.


    kl. gr. frosch

  • Inwiefern? Deine Schullaufbahnempfehlungen sollten unbeeinflusst vom sozialen Hintergrund des Elternhauses erfolgen.


    Die Relevanz eines "sozialen Hintergrunds" unterstellst du. Aber vielleicht erklärst du ja noch warum du das machst. Vielleicht überlege ich mir dann auch eine Antwort auf das "Inwiefern?" 8_o_)

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Friesin: niemand bestreitet, dass auch Christen "gute Menschen" sein können - im Gegenteil sind die Christen nicht besser oder schlechter als die Konfessionslosen, Juden etc. In der bundesdeutschen Realität ist es jedoch der Fall, dass Nicht-Christen beim Zugang zu einer Reihe von Arbeitsmärkten aufgrund fehlender/"falscher" Religion diskriminiert werden - entweder direkt durch kirchliche Trägerschaft von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder indirekt durch staatliche Stellen (wie in NRW); alles durch Sonderrechte der Kirche.


    Wohlgemerkt geht es dabei nicht um Positionen, welche inhaltlich und öffentlich - also verkündungsnah - wirken. Der Bischof muss Kathole sein - in dem Fall ist dies de facto eine "fachliche" Qualifikation, da er den katholischen Glauben nach Außen vertritt (da z.B. orthodoxe Christen ja einen völlig anderen Glauben haben :rolleyes: ) . Wer ein Parteiamt in der CDU hat, muss CDU-Mitglied sein - auch hier ist es "fachlich" begründbar. Dass ich als Physiklehrer katholisch sein müsste, um in einer katholischen Schule Physik unterrichten zu dürfen ist aber offensichtlich fachlich nicht zu begründen. Die Physik ist die selbe, egal ob dank Gravitation gerade ein Kathole, Muslim oder Konfessionsloser aus dem Fenster fällt.


    Ja, es gab eine Zeit, in der in politischer und rechtlicher Hinsicht die Religion eine große Rolle spielte und es selbstverständlich war, dass man als protestantischer Kutscher, Bauer oder Schmied nicht in einem katholischen Land arbeiten konnte - man erinnere sich an den 30-jähriger Krieg, Zwangskonvertierung ganzer Bundesstaaten etc. Im Zuge der Aufklärung haben sich die "westlichen" Staaten aber davon gelöst und fest gestellt, dass Diskriminierung - egal warum (Geschlecht, Religion etc.) - unvereinbar mit einer freiheitlichen Grundordnung ist. Insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt darf einzig die fachliche Eignung zählen.



    Da in einem vorherigen Post bereits darauf verwiesen wurde, hier einmal Artikel 3 des Grundgesetzes im Wortlaut:


    Grundgesetz


    I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)


    Artikel 3


    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



    Aus rein historischen Gründen haben die Kirchen Sonderrechte, welche das allgemeine Diskriminierungsverbot außer Kraft setzen.
    Da diese Sonderrechte rein historisch begründet sind und sich nicht aus den allgemeinen Verfassungsgrundsätzen ableiten lassen (im Gegenteil, sie widersprechen den Verfassungsgrundsätzen), gehören sie einfach abgeschafft. Wer anderer Ansicht ist, dürfte sich auch nicht beklagen, sofern beliebige Firmen ihre Bewerber künftig - ganz legal und staatlich abgesichert - nach Religion oder sexueller Präferenz ausfragen dürfen. "Keine Juden" oder "Nur heterosexuelle Bewerber" würden damit Alltag und rechtens sein.

  • Ich werde immer hellhörig, wenn jemand anfängt, Gesetze im Wortlaut zu zitieren. Der Wortlaut zählt nämlich nicht, sondern die Interpretation des Wortlauts und die Interpretation von Gesetzen ist eine Kunst für sich mit dem Namen Juristerei. Wir beklagen uns zum Beispiel auch nicht, wenn Firmen ihre Bewerber durch die Blume nach Kinderwünschen aussieben. Es ist sogar erlaubt, darauf wahrheitswidrig zu antworten, so entscheidend können solche Themenkomplexe sein und so hilflos ist der Gesetzgeber, diese Praxis zu unterbinden.

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  • Ich werde immer hellhörig, wenn jemand meint, mann müsse den Artikel 3 des Grundgesetzes nicht wörtlich sondern interpretatorisch auslegen.


    kl. gr. frosch


    Kein Problem, dann gebe ich dir ein Beispiel, warum man jedes Gesetz und nicht nur das GG interpretieren muss. In dem zitierten Artikel 3 kommen einige Begriffe vor. Was bedeuten z.b. "Herkunft" oder "Heimat" im Sinne dieses Gesetzes? Ist das irgendwo definiert? Oder ist wenigstens deine Meinung über die Bedeutung dieser Begriffe relevant für die Auslegung und damit die Wirksamkeit von Artikel 3 GG? Gesetze stehen auf Papier und Papier ist geduldig. Die Semantik von Begriffen kann nicht nach eigenem Ermessen bestimmt werden.

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  • Die Relevanz eines "sozialen Hintergrunds" unterstellst du. Aber vielleicht erklärst du ja noch warum du das machst. Vielleicht überlege ich mir dann auch eine Antwort auf das "Inwiefern?" 8_o_)


    Nunja, Du hast Deine Freude darüber geäussert, dass Du als Lehrer die Möglichkeit hast durch deine Schullaufbahnempfehlung den Wünschen der Eltern entgegenzuwirken. Deine Äusserung im Zusammenhang dieses Themas "Sollte man konvertieren?" liess bei mir keine andere Interpretation zu.

  • In der bundesdeutschen Realität ist es jedoch der Fall, dass Nicht-Christen beim Zugang zu einer Reihe von Arbeitsmärkten aufgrund fehlender/"falscher" Religion diskriminiert werden - entweder direkt durch kirchliche Trägerschaft von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder indirekt durch staatliche Stellen (wie in NRW); alles durch Sonderrechte der Kirche.


    Ich verstehe das Problem irgendwie nicht. Wenn man in einer Region wohnt, in der 95% der Bevölkerung Katholiken sind, dann kann man sich doch nicht ernsthaft darüber wundern, wenn die meisten Schulen dann auch katholische Schulen sind. Umgekehrt gilt natürlich das gleiche. Wenn man in einer Region wohnt, in der 95% der Bevölkerung Atheisten sind, dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn es dort kaum katholische Schulen gibt. Katholiken in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern (3% Bevökkerungsanteil) haben zum Beispiel grosse Probleme eine katholische Schule für ihre Kinder zu finden. Das ist natürlich klar, wenn man in einer Region wohnt, in der Katholiken eine verschwindend geringe Minderheit sind.

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