Inklusion : Ich kann es nicht !


  • Nein, keinesfalls, sie geht nur noch weiter als der englische Originaltext.

    ... aber eben (theoretisch) nicht bindend. Sie hat sich die dt. Fassung eben aus Ersparnisgründen zurecht gefummelt ... zum Leidwesen der Lehrer (der meisten jedenfalls), der (meisten) Schüler, der Eltern (?).

    • Offizieller Beitrag

    IMHO (muss suchen, habe aber gerade keine Langeweile) steht in der UN-Konvention auch etwas von "Bestmöglicher Förderung". Die Förderung, die wir dank der deutschen Umsetzung haben, ist als Sparvariante schlechter als die bisherige. Also verstößt Deutschland gegen die UN-Konvention.


    kl. gr. frosch

  • IMHO (muss suchen, habe aber gerade keine Langeweile) steht in der UN-Konvention auch etwas von "Bestmöglicher Förderung". Die Förderung, die wir dank der deutschen Umsetzung haben, ist als Sparvariante schlechter als die bisherige. Also verstößt Deutschland gegen die UN-Konvention.


    Wie gesagt, dass sehe ich komplett anders und das wurde auch von Vernor Munoz anders gesehen-

  • Tja, aber du weißt hoffentlich wer das ist, oder?!?

    Man muss nicht jeden kennen - solange Wikipedia den kennt... und sooo genial ist der Mann auch nicht - man beachte seine Aussagen zum Hausunterricht und die Dauer und Intensität seiner Feldforschung in Deutschland.
    Damit nicht jeder nachschlagen muss:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vernor_Mu%C3%B1oz

    Zitat

    Vernor Muñoz Villalobos (* 21. Dezember 1961 in San José, Costa Rica)ist costaricanischer Rechtsanwalt, Pädagoge und Philosoph. Muñoz war von August 2004 bis Juli 2010 UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung und berichtet dem UN-Menschenrechtsrat in Genf. [1] [2]


    Die Vorgängerin und erste UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung war von 1998 bis 2004 Katarina Tomasevski, sein Nachfolger ist Kishore Singh.Das maximal sechsjährige Mandat von Muñoz als UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung endete 2010. Da die Tätigkeit als UN-Sonderberichterstatter ehrenamtlich erfolgt, arbeitet Muñoz weiterhin als Professor für Rechtswissenschaft an der Universität von Costa Rica in San José. Er arbeitet außerdem als Ombudsmann für die Rechte der Einwohner von San José. Muñoz ist verheiratet und hat drei Kinder.


    Im Februar 2006 inspizierte er während einer zehntägigen Reise das deutsche Bildungssystem und legte am 21. März 2007 seinen Bericht der UN vor, der verschiedene Formen der Diskriminierung im deutschen Bildungssystem benennt. Kritisiert wurde die frühe Trennung der Schüler im deutschen dreigliedrigen Schulsystem sowie die Diskriminierung von Schülern mit Behinderungen und mit Migrationshintergrund. Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert. Er kritisierte auch die starken Unterschiede in den Bildungssystemen zwischen den Bundesländern. Der Bericht wurde nach Vorankündigungen 2006, aber vor allem nach dem Erscheinen am 21. März 2007 von Bildungspolitikern kontrovers diskutiert. Er wurde vom dortigen deutschen Botschafter zur Kenntnis genommen und unterschrieben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()



  • IMHO (muss suchen, habe aber gerade keine Langeweile) steht in der UN-Konvention auch etwas von "Bestmöglicher Förderung". Die Förderung, die wir dank der deutschen Umsetzung haben, ist als Sparvariante schlechter als die bisherige. Also verstößt Deutschland gegen die UN-Konvention.


    kl. gr. frosch

    Das hier?
    Article 24 (d) sieht in diesem Zusammenhang konkret vor:
    „Persons with disabilities receive the support required, within the general education system, to facilitate their effective education“

  • Wenn ich den Artikel
    http://de.wikipedia.org/wiki/B…BCr_das_Recht_auf_Bildung
    über den Besuch von Munoz richtig verstehe, wurde hier kein neuer Vertrag unterschrieben, sondern lediglich der Bericht mit Unterschrift des Botschafters zur Kenntnis genommen. Die Ergänzung zur UN-Menschenrechtskonvention wurde bereits 1968 unterzeichnet.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Bildung


    In diesem Fall verstößt Deutschland wohl bereits seit 1968 gegen die Konvention - und erst Munoz ist es 2007 aufgefallen, als er 10 Tage durch Deutschland chauffierte .... :weissnicht:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • In diesem Fall verstößt Deutschland wohl bereits seit 1968 gegen die Konvention - und erst Munoz ist es 2007 aufgefallen, als er 10 Tage durch Deutschland chauffierte ....

    Oh ja, aber gewiss. Was ein " costa-ricanischer Rechtsanwalt, Pädagoge und Philosoph" (Wikipedia) ist, der erfasst das messerscharfen Blickes auch in 10 Tagen.
    :respekt:




    Grüße
    Raket-O-Katz


  • Die deutschsprachigen Länder haben aber auch eine gemeinsame Übersetzung unterschrieben und damit ist die zumindest auch für Deutschland verbindlich.


    http://www.behindertenbeauftra…df?__blob=publicationFile


    darin Seite 4, Fußnote:
    Rechtlich verbindlich sind nur die Fassungen des Übereinkommens in den sechs UN-Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch, Arabisch)



    http://www.un.org/disabilities…tion/conventionfull.shtml


    Article 50 - Authentic texts
    The Arabic, Chinese, English, French, Russian and Spanish texts of the present Convention shall be equally authentic.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.


  • Du hast aber schon gelesen, was ich dazu geschrieben habe, oder? DAs eine ist für die UN rechtlich bindend, das ander hat die Budneregierung als Verpflichtung unterschrieben ;)
    Steht sogar auch in dem von dir zitierten Link!

  • @ Susannea: Es geht aber darum, dass unsere Bundesregierung eben auf die deutsche Übersetzung verweist und damit begründet, dass Inklusion in den Schulen stattfinden muss. In Wahrheit aber hat sie sich ihre eigene (falsche) deutsche Übersetzung zurechtgedeichselt und lässt den Bundesbürger darüber im Unklaren. Sie bezieht sich dabei nicht auf die englische Origninalversion, die eigentlich rechtlich bindend ist.


    Ergo: Hätte sie sich an die englische Origninalversion gehalten, hätte sie sich nicht der Inklusion annehmen müssen, da nur die engl Orignialfassung bindend ist. Statt dessen beruft sie sich lieber auf die zurechtgezimmerte deutsche Fassung und lässt Eltern, Lehrer und Schüler im Regen stehen. Sie sparen damit Kosten. Die Schulen und die Lehrkräfte müssen mal wieder Versuchskaninchen sein und schauen wie sie damit zurecht kommen. Wenn es nicht klappt sind die Schüler die Leidtragenden. Interessiert es die Damen und Herren der Politik dann? Nein! Immerhin mussten sie es ja machen (lt. ihrer Auslegung) und der Lehrer ist mal wieder Schuld, da ja alle Studien, auf die sie sich dann berufen, das Positive hervorheben und alles reibungslos klappen soll.


    Hätte die dt. Bundesregierung sich auf die englische Originalverfassung gestützt, hätten wir das "Theater" nicht.

  • Hätte die dt. Bundesregierung sich auf die englische Originalverfassung gestützt, hätten wir das "Theater" nicht.


    Haben sie aber nicht, sondern mit anderen Ländern etwas anderes vereinbart. Und damit müssen sie nun und nein, ein Theater machen nur viele Personen draus, die Inklusion ansich ist sicherlich kein Theater.
    Und evtl. haben sie sich ja auch was dabei gedacht und ich könnte mir sogar vorstellen, dass das deutlich mehr als Kosten sparen war!

  • Es geht aber darum, dass unsere Bundesregierung eben auf die deutsche Übersetzung verweist und damit begründet, dass Inklusion in den Schulen stattfinden muss. In Wahrheit aber hat sie sich ihre eigene (falsche) deutsche Übersetzung zurechtgedeichselt und lässt den Bundesbürger darüber im Unklaren.


    Nö; würde die Bundesregierung auf die deutsche Version verweisen, spräche sie gerade nicht von "Inklusion". Der Terminus wurde nämlich hier konsequent durch "Integration" ersetzt (bzw. übersetzt).


    Damit geht die Originalversion begrifflich deutlich weiter in der Frage von Teilhabe und Partizipation (auch wenn manche das wieder nur für Wortklauberei halten mögen).


    Außerdem herrscht auch in der internationalen Diskussion Übereinstimmung, dass die Konvention schlussendlich auch die Inklusion in die Regelschulen meint, nicht nur ins Allgemeine Schulsystem. Das ist also kein Punkt, der sich durch die Orientierung an der Originalversion ändern würde.


  • Außerdem herrscht auch in der internationalen Diskussion Übereinstimmung, dass die Konvention schlussendlich auch die Inklusion in die Regelschulen meint, nicht nur ins Allgemeine Schulsystem. Das ist also kein Punkt, der sich durch die Orientierung an der Originalversion ändern würde.


    Dann würde es mich aber interessieren, Plattenspieler, warum keins der mir bekannten europäischen Länder dies dann umsetzt. Außer, die Kinder im selben Gebäude in Sonderklassen zu unterrichten bietet mehr Teilhabe als wenns ein anderes Gebäude ist....

  • In Italien gehen Schwerstmehrfachbehinderte gar nicht mehr in die Schule, da das Schulgesetz dies gar nicht vorsieht, so wurde ein behindertes Kind meiner Freundin erst gar nicht eingeschult.


    In Finnland werden die schwererbehinderten Schüler zwar im gleichen Gebäude unterrichtet, aber die Stunden/Pausen/Mittagessen sind so getaktet, dass man sich am besten gar nicht erst begegnen kann. Ein Freund ist dorthin ausgewandert, und hat berichtet, dass aus Gründen der Sparmaßnahmen das gleiche Gebäude benutzt wird, aber kein Kontakt besteht.


    Von Schweden ist mir bekannt, dass es viele "Vorzeige"projekte gibt, aber in der nördichen "Pampa" es auch so aussieht wie in Finnland.

  • In Italien gehen Schwerstmehrfachbehinderte gar nicht mehr in die Schule, da das Schulgesetz dies gar nicht vorsieht, so wurde ein behindertes Kind meiner Freundin erst gar nicht eingeschult.


    In Italien sind die einzelnen Kantone (oder wie es dort heißt) autonom beim Schulsystem, in den meisten funktioniert es, z.B: Südtirol ist ein Vorzeige Kanton, dort gehen auch schwerstmehrfach-behinderte in die Regelklassen. Zumal viele "Behinderungen", die es bei uns gibt, dort gar keine sind.
    Auch von Finnland kenne ich nur Gegenteiliges, kann mir also nicht vorstellen, dass das Beispiel deines Freundes repräsentaitv für alle Orte ist.

  • Mir scheint, dass du Inklusion in anderen Ländern nur aus Statistiken und schön geredeten Studien kennst. Die Realität sieht ganz anders aus. Die oberen Berichte entsprechen der Realität. Hier ein LINK aus Österreich:


    http://diepresse.com/home/bild…e/bildung/schule/index.do



    http://bildungsklick.de/a/8168…nvention-im-schulbereich/
    Soviel zur Inklusion in Österreich. Die gleichen Probleme wie in Deutschland

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