Rauchverbot an Schulen durchsetzen

  • Nachdem das Thema geschlossen wurde, mache ich es neu auf. Interessanterweise ist der Lehrer/Schüler, der das Thema begann, auch aus Baden-Württemberg.


    Nachdem sich die Schüler nicht an das Rauchverbot auf dem Schulgelände halten, soll jetzt strenger von Lehrerseite aus durchgegriffen werden, bis hin zu Aufnahme der Personalien und Anzeigen.


    Denn die Pausenaufsichten, die Schüler bisher auf das Rauchverbot ansprachen, wurden selten (nie) ernst genommen.


    Nun diskutieren wir Lehrer, wie wir das Rauchverbot durchsetzen können, was passiert, wenn ein angesprochener Schüler einfach wegläuft usw.


    Gab es bei euch schon Aktionen? Wurden die Schüler dann angezeigt? Und vor allem: Hat die Aktion Wirkung gezeigt?

  • Wie kann es sein, dass Lehrkräfte nicht ernst genommen werden?


    Bei uns würde man mit so etwas beim Schulleiter vorstellig und der ließe sich schon etwas einfallen, es gibt es doch genügend Möglichkeiten, Regelverstöße zu ahnden. Schüler, die einfach weglaufen, kann man später aufspüren, die sind schließlich irgendwo im Unterricht. Eine Suspendierung vom Unterricht spricht sich herum. Natürlich zeigt das Wirkung.


    Ich habe auch schon Schüler mit Überweisungsträgern in der Hand gesehen. Die haben unerlaubt geraucht. Natürlich interessiert die Polizei das. Ist ja schließlich ihr Job.

  • Die Idee, dass die Polizei die minderjährigen Raucher vor den Schulen abkassiert, hat schon was.
    Wenn in unregelmäßigen Abständen mal zwei Beamte an den bekannten Raucherplätzen vorbeischauen würden, sähe es bei uns ganz anders aus.


    Woran liegt es, dass das bisher so wenig praktiziert wird?
    Ist die Polizei zu ausgelastet für solche Kinkerlitzchen? Oder muss es einfach mal jemand vorschlagen?

  • Zitat von »Brettacher«Was nützen Gesetze und Gebote, wenn sie nicht eingehalten werden?


    Friesin
    was ist das für eine Frage? ?( Welches Gesetz/Gebot wird nicht überschritten? Wird es dadurch obsolet??

    Es ist wohl eher gemeint: Was nützen Gesetze und Gebote, wenn deren Einhaltung nicht überwacht und die Übertretung bestraft wird. Oder?


    Ich finde es ja klasse, was die Schulleitung an manchen Schulen macht. Bei uns ist jeder aufsichtsführende Lehrer auf sich allein gestellt. Geht es ums Rauchen oder um das Werfen von Schneebällen, viele Schüler nennen ihre Namen nicht und man steht da wie ein Depp. Anfassen und am Ohr zum Direktor ziehen, darf man die Schüler ja auch nicht. Eine Identifizierung ist bei der hohen Anzahl von Schülern häufig schwierig.

  • Man könnte ja auch einfach die Kirche im Dorf lassen.


    Aufklärung über die Gefahren des Rauchens ist meines Erachtens nach wichtiger, als den Schülern hinterher in die Büsche oder hinter die Müllcontainer zu steigen.


    Anzeigen finde ich lächerlich. Und nebenbei bemerkt, je mehr Aufhebens wir machen, desto interessanter wird die Sache doch.

    They'll never know the lovely dance,
    Can never feel the touch of night,
    For tame birds sing a song
    Of freedom while the wild birds fly.

    • Offizieller Beitrag

    Aufklärung über die Gefahren des Rauchens ist meines Erachtens nach wichtiger, als den Schülern hinterher in die Büsche oder hinter die Müllcontainer zu steigen.


    als ob da noch niemand drauf gekommen wäre :whistling:
    Welcher Schüler weiß nicht um die Gefahren des Rauchens????

  • Ich denke mir auch langsam, dass die Vernunft-Tour leider nicht mehr zieht. Und wenn ich morgens (zusammen mit den Unterstufenschülern) an der Rauchergruppe zwei Meter vor dem Schulgelände vorbeilaufe, frage ich mich schon öfter, was sich dagegen tun lässt.

  • Zitat

    ...Rauchergruppe zwei Meter vor dem Schulgelände vorbeilaufe, frage ich mich schon öfter, was sich dagegen tun lässt.


    (fett von mir)


    Falsches Problem zur Frage. Das Hausrecht des Schulleiters (Rechte des Schulträgers diesbezüglich oder des Schulamtes oder, oder oder...) und das Recht derjenigen, die das durchsetzen, eben dieses zu tun endet m.E. am Ende des Schulgeländes.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • So weit ich das weiß (von meinem Seminarlehrer - also der sollte zumindest auf dem laufenden sein), kann man theoretisch auch Schülern, die außerhalb des Schulgeländes rauchen bspw. einen Verweis ausstellen. Allerdings muss irgendwie erkennbar sein, dass dadurch dem Ruf der Schule geschadet wird.


    So mein Stand - aber das durchzuziehen ist schon ne Sache :thumbup:

    „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

  • So so, dein "Seminarlehrer" hat gesagt... und er bezahlt dir auch sicherlich den eventuell notwendigen Rechtsbeistand, wenn du einen unzulässigen Verweis aussprichst (nebenbei: Das darf bei uns nur der Schulleiter...)


    Aber folgende Konstellationen sind denkbar, in denen man wohl auch schulische Erziehungsmaßnahmen anwenden darf (ob das dann auch für eine Ordnungsmaßnahme reicht?), um ein schulisches Rauchverbot durchzusetzen:
    - Es handelt sich um eine Schulveranstaltung und man befindet sich außerhalb des Schulgeländes (Exkursion, Klassenfahrt, ...)
    - Es handelt sich um einen minderjähirgen Schüler, der unberechtigterweise das Schulgelände während seiner Unterrichtszeit verlassen hat.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag


    Bei uns nimmt das Ordnungsamt für das Fallenlassen einer Kippe auf den Bürgersteig 20 Euro und für Rauchen unter 18 gibts auch eins auf den Deckel. Da lohnt es sich schon, ab und zu mal an einer Schule vorbeizufahren. Wenn wir die qualmenden Gruppen vor der Schule satt haben, rufen wir da an und bringen uns in Erinnerung. Das wirkt dann eine Weile. Die 20 Euro gezahlt habenden sieht man dann eine gute Weile nicht mehr rauchen. ... und meiner Meinung nach ist es die einzig wirksame Methode, oder wäre es, wenn man das Ordnungsamt regelmäßig zu Besuch hätte.

    • Offizieller Beitrag

    So so, dein "Seminarlehrer" hat gesagt... und er bezahlt dir auch sicherlich den eventuell notwendigen Rechtsbeistand, wenn du einen unzulässigen Verweis aussprichst (nebenbei: Das darf bei uns nur der Schulleiter...)


    Aber folgende Konstellationen sind denkbar, in denen man wohl auch schulische Erziehungsmaßnahmen anwenden darf (ob das dann auch für eine Ordnungsmaßnahme reicht?), um ein schulisches Rauchverbot durchzusetzen:
    - Es handelt sich um eine Schulveranstaltung und man befindet sich außerhalb des Schulgeländes (Exkursion, Klassenfahrt, ...)
    - Es handelt sich um einen minderjähirgen Schüler, der unberechtigterweise das Schulgelände während seiner Unterrichtszeit verlassen hat.


    Gruß !



    Ein Verweis dürfte in Bayern etwas anderes sein als das, was du darunter verstehst. Den kann jeder Lehrer ausstellen. Er muss vom Schulleiter gegengezeichnet werden, aber mehr auch nicht. Der Verweis hier hat aber, das verstehst du vielleicht, nichts mit Schulverweis zu tun im Sinne von "verweisen".


    Der Wirkungsgrad der Schule aber erstreckt sich in meinem Verständnis auch auf den Schulweg und das legt auch das Schulrecht nahe. D.h. ein Schüler, der an der S-Bahn-Haltestelle raucht, kann ebenso belangt werden mit Ordnungsmaßnahmen. Letztlich würde das immer mit dem Hinweis auf "das Ansehen der Schule" zu rechtfertigen sein, denn auch der Schüler, der zwei Meter vor dem Schulgelände raucht, wirft seine Kippen i.d.R. in die Gegend und verschmutzt so das Umfeld - ergo das Ansehen der Schule.


    Achja, und selbst wenn "ein Rechtsbeistand" unterwegs ist, würde ich das drauf ankommen lassen.

  • Zitat Pieksieben :

    Zitat

    Wie kann es sein, dass Lehrkräfte nicht ernst genommen werden?

    Das liegt daran (Ich kann nur für NRW sprechen), dass an unseren Schulen immer mehr ein (auch bildungspolitisch) gewolltes Konsensgeseiere mit Eltern/Schülern grassiert, bei dem die Positionen der Schulen/Lehrer immer mehr zugunsten der Schüler/Eltern untergraben werden.


    Kurzum : Die Schüler halten sich immer weniger an Regeln (Sie erfahren dabei auch immer mehr Unterstützung durch ihre Eltern), während die disziplinarischen Befugnisse der Lehrer/Schulen immer mehr zurückgenommen werden. Passt doch gut zusammen, oder ? 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Der Wirkungsgrad der Schule aber erstreckt sich in meinem Verständnis auch auf den Schulweg und das legt auch das Schulrecht nahe. D.h. ein Schüler, der an der S-Bahn-Haltestelle raucht, kann ebenso belangt werden mit Ordnungsmaßnahmen.


    Mit solchen Überlegungen wäre ich sehr vorsichtig, da sie im Endeffekt nur dazu führen, das "Anspruchsdenken" der Gesellschaft an die Schule als untergeordneten Dienstleister im Sinne einer "pädagogischen Rundum-Wohlfühl-Versorgung" der "lieben Kleinen" noch weiter zu übersteigern: Es genügt schon, wenn Schulen (und damit im Endeffekt Lehrkräfte, sonst macht die Arbeit ja keiner) die umliegenden Bushaltestellen vor und nach der Schulzeit beaufsichtigen müssen. Wenn man deinen Gedanken zu Ende denkt, muss letztlich nicht nur an jeder S-Bahnhaltestelle eine Lehrkraft stehen, sondern die Schüler müssen am Besten noch persönlich von einer Lehrkraft zu Hause abgeholt werden, damit ja nichts Unrechtmäßiges passiert.


    De facto kann es keine schulische Verantwortung für den Schulweg geben, auch wenn es sich aus pädagogischen Gründen noch so toll anhört, da diese Verantwortung nicht durchsetzbar wäre: Wenn Schüler A behauptet, er hätte Schüler B an der S-Bahnstation rauchen gesehen, würdest du dann den "Detektiv" spielen wollen, der in endlosen Gesprächen Aussage gegen Aussage abwägt und am Ende doch nichts beweisen kann, so ganz ohne polizeiliche Befugnisse? Oder würdest du ganz nett bei der S-Bahn-Überwachungszentrale anfragen, ob du die Überwachungsvideos einsehen dürftest? Wahrscheinlich wärest du dann der Running-Gag für deren nächste zehn Weihnachtsfeiern...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Lustiger Dampfer, auf dem du da unterwegs bist.


    Lustige Fälle, von denen du berichtest.





    Aber.


    Wenn Schüler meiner Schule, während ich vorbeigehe, an der S-Bahn rund um einen Papierkorb stehen und ihn runtertreten, dann werden die von mir eine Ordnungsmaßnahme bekommen.


    Und wenn der Schüler sich neben mir eine anzündet, obwohl er das noch nicht gesetzlich darf, dann wird er eine Reaktion von mir erfahren.


    Wenn ein Schüler den anderen beständig ins Gebüsch schubst auf dem Weg zum Bus, dann werde ich ihn in der Schule auch schubsen - auch wenn ich nicht dabei war.


    Wenn eine Schülergruppe außerhalb des Schulgeländes auf einen bestimmtem Schüler wartet, um ihn zu vermöbeln, dann werde ich überlegen, wie ich das verhindern kann, entweder persönlich oder durch einen Hinweis an die Eltern oder die Polizei.


    Wenn eine Schülerin im Internet von anderen gemobbt wird (ganz weit weg von der Schule), dann werden die Täter vor dem Disziplinarausschuss meiner Schule landen.






    Ich weiß, dass du in solchen Fällen mit den Schultern zuckst und sagst, dass du da nichts machen kannst ohne polizeilich abgesichterte Beweise und ohne einen Rechtsbeistand oder deine Mami.



    Aber das ist dein ganz persönliches Problem.

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