Wie frei Sind Eure freien Tage?

  • Hallo zusammen,
    Ich arbeite bewusst nur 13 Std und die Stundenplaner haben mir zwei freie Tage ermöglicht, in denen ich mich jetzt um meine Eltern kümmern kann. Wie in einem anderen thread schon diskutiert, habe ich dennoch sämtliche Konferenzverpflichtungen -das ist lästig, bei uns aber unumgänglich. Nun werde ich aber immer wieder zu Vertretungsunterricht an meinen freien Tagen eingeteilt.... Muss ich mich generell die ganze Woche "bereithalten"?!
    Gibts dazu irgendeine Regelung?
    Vielen herzlichen Dank!
    Anglophil

  • Waaaas!? Das kann doch nicht sein! Freie Tage sind frei und bleiben auch frei - zumindest an unserer Schule ist das so geregelt (Konferenzen natürlich ausgeschlossen). Vertretungsunterricht mache ich an den Tagen, an denen ich sowieso in der Schule bin. Ich habe mit meinem Kind an meinem freien Tag einen festen Vormittagstermin. Wenn ich den wegen einer Vertretung ausfallen lassen müsste, wäre ich ganz schön sauer. Zum Glück kommt aber bei uns niemand auf diese bescheuerte Idee.
    Gibt es da nicht eine rechtliche Grundlage?

  • ich vermute, dass du nicht auf die freien tage bestehen kannst, ABER in nrw ist es auf alle fälle so, dass lehrkräfte mit ermäßigter stundenzahl die "vertretungsstunden" ab der ersten stunde bezahlt bekommen. also würde ich IMMER einen antrag stellen.. monat für monat.. vielleicht gibt sich damit dein problem schneller als du denkst, oder machst du das eh schon?


    lg

  • Wenn "frei", dann "unterrichtsfrei" bzw. "vertretungsfrei". Was du aus dem Rest machst, ist dein Problem. Soll heißen: Ich habe derzeit 1 freien Tag und hatte im Halbjahr vor den letzten Sommerferien 2 freie Tage. An selbigen habe ich 1) ausgeschlafen, 2) Zeit für Ehrenamt / Haushalt / Garten / MICH (!) gehabt, 3) korrigiert, wenn es anstand und 4) wenn nötig Unterricht in RUHE vorbereitet. Ich wäre an die Decke gegangen, wenn meine SL oder Stundenplanung mit an diesen Tagen verplant hätte, schließlich verzichte ich durch Reduktion auf Gehalt und langfristig auf Pensionsbezüge.


    Grüße
    Raket-O-Katz, auch dieses Schuljahr mit Teilzeit zu Gunsten eines Privatlebens

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,
    Ich arbeite bewusst nur 13 Std und die Stundenplaner haben mir zwei freie Tage ermöglicht, in denen ich mich jetzt um meine Eltern kümmern kann. Wie in einem anderen thread schon diskutiert, habe ich dennoch sämtliche Konferenzverpflichtungen -das ist lästig, bei uns aber unumgänglich. Nun werde ich aber immer wieder zu Vertretungsunterricht an meinen freien Tagen eingeteilt.... Muss ich mich generell die ganze Woche "bereithalten"?!
    Gibts dazu irgendeine Regelung?
    Vielen herzlichen Dank!
    Anglophil


    Das ist in der Tat dreist, weil damit die Teilzeitbeschäftigung, die so oder so ein Minusgeschäft ist, ad absurdum geführt wird. Mit diesem Vorgehen Deiner Schulleitung hast Du ja effektiv keine Planungssicherheit. Ich denke nicht, dass Du Dich die ganze Woche bereit halten musst, weil Teilzeit ja auch bedeutet, dass man die dadurch frei gewordene Zeit für andere Dinge verwenden kann.
    Ich empfehle hier ein Gespräch mit dem Personalrat. Letztlich geht eine Schulleitung immer so weit, wie sie meint, dass sie kann und wie man sie lässt. Letzteres lässt sich ändern.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Das ist in der Tat unsäglich. Der Personalrat soll sich drum kümmern, und wenn der den SL nicht zum Einlenken bringt, wende dich an die Frauenbeauftragte deines Schulamtes!

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen muss dir der Schulleiter die beiden freien Tage nicht ermöglichen. (Das Thema hatten wir hier ja schon ein paar mal.) Er soll es, aber sobald schulorganisatorische oder pädagogische Gründe dagegensprechen, braucht er es nicht. Und die finden sich wahrscheinlich immer, wenn man will. (§17)
    Als Lehrer kannst du "im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern." (§13) Wobei "immer wieder" natürlich kein Einzelfall ist. Darauf solltest du evtl. hinweisen. Und weis auch auf $17 hin , wo steht, dass Vertretungen zu den "sonstigen dienstlichen Aufgaben gehören, die proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. (Wobei ich mich frage, wie eine Vollzeitkraft mit 28 Stunden an der Grundschule überhaupt Vertretungsunterricht machen soll, und dann auch noch doppelt so viel, wie eine Teilzeitkraft?)
    Rechtlich spricht laut der aber ADO IMHO nichts explizit gegen die Angewohnheit deines Schulleiters. Es wird nirgendwo etwas von "Vertretung an freien Tagen" gesagt. Auch der Begriff der "Zumutbarkeit" wird nur im Zusammenhang mit "sonstigen schulischen Aufgaben" benutzt. (Er steht im §13.)


    Außerdem denke ich, du solltest trotzdem vorsichtig sein, denn wenn du sagst "es ist unverschämt, dass ich an meinem freien Tagen kommen muss" (was ja auch stimmt), löst dein Schulleiter das Problem evtl. im nächsten Schuljahr dadurch, dass du keine freien Tage mehr hast. (Damit will ich aber nicht sagen, dass du es nicht ansprechen sollst. Aber mach es möglichst diplomatisch. ;) Viel Erfolg )


    kl. gr. frosch

  • (Wobei ich mich frage, wie eine Vollzeitkraft mit 28 Stunden an der Grundschule überhaupt Vertretungsunterricht machen soll, und dann auch noch doppelt so viel, wie eine Teilzeitkraft?)


    Das geht an einer mir gut bekannten Schule ganz einfach. Man gebe der Vollzeitkraft an mehreren Tagen Stunden im Nachmittagsbereich( Hausaufgaben, AG...). Dadurch ergeben sich Springstunden im Vormittagsbereich die wunderbar für Vertretungsunterricht geeignet sind. Außerdem ergibt sich oft auch im Nachmittagsbereich Vertretungsbedarf. Man kann also auch als Vollzeitkraft problemlos 4 (unbezahlte) Mehrarbeitsstunden oder gegebenenfalls auch mehr machen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in der Gegend hat die Gesamtfrauenbeauftragte via Dezernenten bei besonders renitenten SL, die der Meinung waren, Teilzeit arbeite man zum Spaß und um mehr Freizeit zu haben, einen Pflichttermin im SSA bewirkt, wo diese sich dann einen längeren Vortrag zum Thema Teilzeit und Fürsorgepflich anhören mussten. Die waren dann eine gewisse Zeit lang handzahm.


    Eine Kollegin, die ich kenne, hat ihr Kind zu jeder dieser Vertretungsstunden an ihren freien Tagen mitgenommen, da die Tagesmutter an diesen Tagen eben einfach nicht zur Verfügung stand und auch sonst niemand. Es schrie das halbe Haus zusammen. Unterricht fand jedenfalls nicht statt. War ähnlich wirksam wie die obige Methode.

  • Danke für Eure Antworten! Kleines update: habe noch einmal ein Gespräch mit unserer Bereichsleitung gesucht (die auch für die Erstellung der Stundenpläne verantwortlich ist) und deutlich klar gemacht, dass ich durchaus Verständnis für schulische Belange und Engpässe habe (und daher auch einiges an unbezahlten Zusatztätigkeiten übernehme), ich aber nicht ohne Grund Teilzeit arbeite mit entsprechend reduzierten Bezügen und definitiv noch familiäre Verpflichtungen habe und für gerade diese Planungssicherheit benötige. Ich hatte den Eindruck, dass die BL sich da keinerlei Gedanken drüber gemacht hatte und einfach den Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes gegangen war... Was sich somit ja nun auch geändert hätte....
    Danke Euch für die Hilfestellung!

  • Also nicht direkt geschworen ;-), aber diese Woche hatte ich dann auch tatsächlich frei! Ich halte die Augen offen und berichte...

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